Interlaken: Die Ortsplanungsrevision kommt in den Grossen Gemeinderat
Der Gemeinderat von Interlaken hat die Ortsplanungsrevision für die nächste Parlamentssitzung verabschiedet. Ein Vertrag über einen Planungsausgleich ist noch hängig. Auch die Überbauungsordnungen Kongresssaal und Mittlers Moos West sind beschlussreif.
Während der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision gingen sieben Einsprachen und eine Rechtsverwahrung ein. Die Einspracheverhandlungen haben stattgefunden und führten zu kleineren Anpassungen gegenüber den Auflageakten. Soweit die Einsprachen nicht bereinigt werden konnten, beantragt der Gemeinderat die Abweisung.
Gemeindeschreiber Philipp Goetschi, Interlaken
Eine weitere Änderung gegenüber der Auflage betrifft einen Teil des Areals der Victoria-Jungfrau- Collection, die selber auf eine Umzonung verzichtet, die sie bei Beginn der Revisionsarbeiten beantragt hat. Mit einer Grundeigentümerschaft konnte der Vertrag betreffend Ausgleich von Planungsvorteilen noch nicht unterzeichnet werden. Sollte der Vertrag bis zum 9. Dezember 2008 nicht unterzeichnet sein, sieht der Gemeinderat eine zweite Lesung zur Ortsplanung vor. Für diese zweite Lesung im Februar 2009 könnte dann die Nichteinzonung des betreffenden Gebiets vorbereitet werden.
Gefahrenkarte Gletschersee
Nicht Bestandteil der Ortsplanungsrevision bildet die Gefahrenkarte Gletschersee Grindelwald. Diese ist der Gemeinde Ende Oktober 2008 durch den Kanton zugestellt worden. Sie ist bei allen künftigen Bauvorhaben mitzuberücksichtigen, indem im Gefahrengebiet ein zusätzlicher Mitbericht des Kantons nötig sein wird. Das in der Karte ausgewiesene Gefahrengebiet wird laufend den baulichen Massnahmen in Grindelwald und entlang der Lütschine angepasst werden.
Überbauungsordnungen Kongresssaal und Mittlers Moos West
Die Überbauungsordnungen Nr. 8A Kongresssaal und Nr. 13 Mittlers Moos West lagen öffentlich auf. Die Überbauungsordnung Kongresssaal bildet die Grundlage für den Bau des neuen Kongresssaals, der im Frühjahr 2010 eröffnet werden soll. Die Überbauungsordnung Mittlers Moos West soll die Überbauung des Terrains zwischen der Landi und dem Autobahnanschluss Interlaken-Ost ermöglichen. Gegen die beiden Überbauungsordnungen sind insgesamt drei Einsprachen eingegangen, bei denen noch Einspracheverhandlungen geführt werden. Die beiden Überbauungsordnungen werden dem Grossen Gemeinderat für 9. Dezember 2008 zum Entscheid unterbreitet.
Parkplatzersatzabgabe
Der Gemeinderat kann alle drei Jahre die Ersatzabgabe pro Parkplatz anpassen, der nach den baurechtlichen Bestimmungen nötig wäre, aber gestützt auf eine Baubewilligung nicht erstellt werden muss. Die Anpassung stützt sich auf den Berner Baukostenindex. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2005 ist der Index um zehn Prozent gestiegen. Der Gemeinderat hat die Parkplatzersatzabgabe deshalb auf 1. Januar 2009 von 5000 auf 5500 Franken erhöht.
Personalrecht
Der Grosse Gemeinderat hat bereits im Jahr 2000 festgelegt, dass die Gemeinde für ihr Personal die Bestimmungen des Kantons zu den Kinder- und Betreuungszulagen übernimmt. Mit dem neuen kantonalen Kinderzulagengesetz ändern anfangs 2009 auch die kantonalen Regelungen. Neu gibt es beim Kanton die Kinderzulagen für Kinder bis 16 Jahre und dann bis maximal 25 Jahre die Ausbildungszulage für Jugendliche in Ausbildung. Kinderzulagen und Ausbildungszulagen heissen neu als Oberbegriff Familienzulagen. Diese Änderungen haben auch eine geringfügige Anpassung des Personalreglements und der Personalverordnung der Gemeinde nötig gemacht.
Platzgestaltung Flückmätteli
Im Juni 2002 ist mit der IGZ AG eine Erschliessungsvereinbarung zur Überbauung Jungfraustrasse abgeschlossen worden. Darin hat sich die Gemeinde verpflichtet, sich bei der Platzgestaltung Flückmätteli mit 400 000 Franken an den Kosten der Deckschicht, der Platzgestaltungselemente sowie der Strassen- und Platzbeleuchtung zu beteiligen. Der Grosse Gemeinderat hat die Erschliessungsvereinbarung am 18. Juni 2002 genehmigt. Damit konnte der Kredit von 400 000 Franken nun durch den Gemeinderat als gebundene Ausgabe bewilligt werden kann.
Abwassergebühren ab 1. Januar 2009 höher
Im September 2008 hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Abwasserverbrauchsgebühren beschlossen. Diese Änderung sollte wie früherere Änderungen dem hydrologischen Jahr entsprechend auf 1. April 2009 in Kraft treten. Mit der Strommarktliberalisierung hat das hydrologische Jahr bezüglich der Gebühren keine Bedeutung mehr. Die Ablesedaten für den Strom, und damit auch für Wasser und Abwasser, sind von den Industriellen Betrieben geändert worden und erfolgen neu Mitte und Ende Jahr. Damit macht eine Gebührenerhöhung auf den 1. April beim Abwasser keinen Sinn mehr, weil Ende März keine Ablesung mehr erfolgt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Inkrafttreten der Gebührenerhöhung auf 1. Januar 2009 vorzuziehen.
Beitrag an die Jugendarbeit Bödeli
Die Jugendarbeit Bödeli beantragt rückwirkend auf 1. Januar 2008 eine Erhöhung des jährlichen Beitrags gemäss Leistungsvereinbarung. Sie begründet das mit einer Stellenaufstockung, die von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion genehmigt ist. Da die Gemeinden Restkosten von 20 Prozent zu tragen haben, ist auch die Zustimmung der angeschlossenen Gemeinden nötig. Interlaken zahlt heute pro Jahr 18 500 Franken an die Jugendarbeit Bödeli. Dieser Betrag soll um 2020 Franken erhöht werden. Da es sich um einen jährlich wiederkehrenden Betrag handelt, ist der Grosse Gemeinderat zuständig.
Auflösung der Interlakner Pensionskasse
Auf 1. Januar 2007 haben sich die Gemeinde Interlaken und die Industriellen Betriebe Interlaken der Previs Personalvorsorgestiftung Service Public angeschlossen. Seither ist die Auflösung der Pensionskasse des Personals der Gemeinde Interlaken bearbeitet worden. Nun liegt die Liquidationsabrechnung vor. Stimmt der Grosse Gemeinderat dieser Abrechnung im Dezember zu, kann das kantonale Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht die definitive Auflösung der Interlakner Pensionskasse beschliessen.
Abrechnungen
Die amtliche Vermessung von Los 2 kostete 790 000 Franken oder eine halbe Million weniger als budgetiert. Der Interlakner Anteil an die Kosten des Sonnenhofkreisels beträgt 300 000 Franken. Bewilligt waren 5000 Franken mehr. Die Erstellung der Schrankenanlage auf dem Rosenparkplatz konnte mit 128 500 Franken abgerechnet werden, 500 Franken unter dem bewilligten Kredit. Die Gemeindebeteiligung an der letzten Aktienkapitalerhöhung der Avari AG wurde mit den beschlossenen Kosten vom 25 000 Franken abgeschlossen.
Einbürgerungen
Der Gemeinderat hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht in Interlaken zugesichert: Rasaratnam Thayanantharajan mit Ehefrau Saroja Thayanantharajan-Vinayagamoorthy und Sohn Melvin sowie in einem separatem Verfahren ihrer volljährigen Tochter Sangitha Thayanantharajan, alle srilankische Staatsangehörige.
Sitzungsdaten
Der Gemeinderat hat seine Sitzungsdaten für das Jahr 2009 bestätigt und die Daten für das Jahr 2009 provisorisch festgelegt.
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