| Kanton Bern: Käufer für historische Liegenschaften gesucht Für fünf Schlösser – darunter das Schloss Blankenburg in Zweisimmen – sowie sieben Amt-, Wohn- und Bürohäuser – darunter die Amthäuser Meiringen und Wimmis – sucht der Kanton Bern neue sinnvolle Nutzungen durch Private oder öffentliche Institutionen und schreibt diese zum Verkauf aus. Der Schutz der historischen Gebäude soll über die Denkmalpflege gewährleistet bleiben.
kkb/bns. Als Folge der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und Justizreform würden verschiedene Liegenschaften zukünftig nicht mehr durch die kantonale Verwaltung genutzt, wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Bereits im August 2008 hat der Regierungsrat entschieden, dass er für vier Schlösser des Kantons von nationaler Bedeutung neue Nutzungsmöglichkeiten suchen wird. Nun hat die Berner Regierung für zwölf weitere Liegenschaften das weitere Vorgehen entschieden. Oberstes Ziel der Regierung ist es, dass diese Liegenschaften auch künftig sinnvoll genutzt werden und entsprechende zukunftsfähige Nutzungskonzepte gefunden werden. Dabei sind auch die Anliegen der Standortgemeinden und die objektspezifischen Begebenheiten einzubeziehen.»
Konkret handelt es sich laut der Medienmitteilung um folgende Liegenschaften: Amthaus Aarwangen, Schloss Aarwangen, Schloss Belp, Wohnhaus Rubigenstrasse 16 in Belp, Amthaus Erlach, Bürogebäude Grand'Rue 2 in La Neuveville, Amthaus Meiringen, Schloss Schlosswil, Alte Post, Riedstrasse 13 in Schlosswil, Schloss Schwarzenburg, Amthaus Wimmis und
Schloss Blankenburg in Zweisimmen.
Diese Liegenschaften sollen in den nächsten Tagen gemäss einem strukturierten Ablaufplan zum Verkauf ausgeschrieben werden: «Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten öffentliche und private Interessenten Gelegenheit, bis im Frühling 2009 Angebote für neue Nutzungen und für die Übernahme der Gebäude einzureichen. Bei den Schlössern Belp und Blankenburg, den Amthäusern Erlach, Meiringen und Wimmis sowie dem Bürogebäude Grand'Rue 2 in La Neuveville haben laut der Medienmitteilung die Standortgemeinden ein Vorkaufsrecht.
«Das gewählte Verfahren erlaubt es dem Regierungsrat, auf transparenten Grundlagen über künftige Nutzungskonzepte und Kaufinteressenten zu entscheiden», verlautet im weiteren: «Der Regierungsrat wird ab Frühjahr/Sommer 2010 über jede einzelne Liegenschaft separat entscheiden und dabei insbesondere auch die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Nutzungskonzepte einschliesslich deren Auswirkungen – beispielsweise auf den Verkehr – sowie weitere Rahmenbedingungen berücksichtigen. Der Kanton Bern legt grössten Wert darauf, dass die Liegenschaften auch weiterhin von verantwortungsvollen Besitzern genutzt werden. Hierzu werden die historischen Liegenschaften von der Denkmalpflege unter Schutz gestellt.
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