| Uferschutzplanung Seegarten in Hilterfingen Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die Eingaben der öffentlichen Mitwirkung zur Uferschutzplanung in der Gemeinde Hilterfingen ausgewertet. An der vorgesehenen Linienführung des Uferwegs entlang des Sees hält der Kanton fest. Die Überbauungsordnung und das Baugesuch für den Uferweg werden ab Montag 17. November 2008 öffentlich aufgelegt.
kkb/bns. In der Gemeinde Hilterfingen werde seit vielen Jahren über den fehlenden Uferweg zwischen Hünibach und Eichbühl diskutiert, wird in der Medienmitteilung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) erinnert. Die Gemeinde Hilterfingen habe die ersten Planungsschritte für den Abschnitt Seegarten im Jahr 1994 in die Wege geleitet. Geprüft worden seien verschiedene Varianten. Im Jahr 2004 habe die Gemeinde eine Wegführung direkt am Ufer entlang planungsrechtlich vorbereitet: «An der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2004 hat das Stimmvolk diese Planung zurückgewiesen. Am 27. Februar 2006 schliesslich teilte der Gemeinderat von Hilterfingen der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion mit, dass er keine weiteren Planungsschritte mehr unternehmen könne und übergab die Uferschutzplanung an den Kanton. Gestützt auf das See- und Flussufergesetzes hat der Kanton die Ersatzvornahme in die Wege geleitet.»
Das AGR der kantonalen Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion habe die Planungsarbeiten für eine kantonale Überbauungsordnung «Uferschutzplanung Seegarten» übernommen und im Spätsommer 2007 zu den Entwürfen der Uferschutzplanung in der Gemeinde Hilterfingen ein breitangelegtes Mitwirkungsverfahren durchgeführt, verlautet im weiteren: «Der ausgearbeitete Mitwirkungsentwurf der kantonalen Überbauungsordnung lehnt sich weitgehend an das von der Gemeinde im Jahr 2004 erstellte Projekt an. Insgesamt trafen zwölf schriftliche Eingaben ein. Zu einzelnen Vorbehalten und Forderungen der Mitwirkenden wurden weitere Abklärungen vorgenommen. Diese betrafen den Schutz von Fauna und Flora, die Eingriffe bei den betroffenen Grundeigentümern sowie privatrechtliche Fragen. Die zusätzlichen Abklärungen ergaben, dass die Planung mit den Vorschriften zum Schutz der Wasser- und Zugvögel vereinbar ist und auf eine Schliessung des Uferweges während den Wintermonaten verzichtet werden kann. Die Beibehaltung der Wegführung entlang des Sees ist gestützt auf die privatrechtlichen Abklärungen rechtmässig.»
Die kantonale Überbauungsordnung sei mit der Genauigkeit einer Baubewilligung erarbeitet worden, heisst es in der Medienmitteilung. Die Uferwegplanung und die Baubewilligung für den Uferweg würden deshalb koordiniert in einem Verfahren zusammengefasst: «Das AGR legt die gestützt auf die Mitwirkung angepasste Uferschutzplanung Seegarten inklusive das Baugesuch für den Uferweg ab 17. November während 30 Tagen öffentlich auf. Die Unterlagen sind auf der Gemeindeverwaltung Hilterfingen sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung in Bern einsehbar. Einsprachen gegen die Planung sowie gegen das Baugesuch sind schriftlich und begründet beim Amt für Gemeinden und Raumordnung einzureichen.»
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