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Umstrittener Verkauf von Aktien der Energie Thun AG an die BKW

Mit einem Verkauf von 49 Prozent der Aktien der Energie Thun AG an die BKW strebt der Thuner Gemeinderat eine industrielle Kooperation an. Demgegenüber zeigt sich der Verwaltungsrat der Energie Thun AG in einer Stellungnahme überzeugt, dass die Energie- und Wasserversorgung der Stadt Thun auch im Alleingang effizient und mit guten Ergebnissen langfristig sicherstellen kann. Der Stadtrat soll an seiner Sitzung vom 18. September 2008 entscheiden, welche Argumente er stärker gewichten will.

sth/bns. Die Stadt Thun soll laut einer Medienmitteilung bei dem vorgesehenen Teilverkauf die Mehrheit über ihr Energieversorgungsunternehmen behalten und die Stadtregierung hofft, die Thuner Finanzlage durch die Einnahme von 75 Millionen Franken wesentlich zu verbessern. Der Thuner Gemeinderat unterbreite dem Stadtparlament am 18. September 2008 eine neue Vorlage zum Verkauf von 49 Prozent der Aktien der Energie Thun AG an die BKW. Die Stadtregierung habe mit der BKW FMB Energie AG einen Vertrag über den Verkauf von 49 Prozent der Energie-Thun-Aktien zu einem Preis von 75,46 Millionen Franken abgeschlossen: «Der Verkaufserlös wird zu einer wesentlichen Verbesserung der angespannten Finanzlage der Stadt beitragen.» Das Vorgehen entspreche der Zielsetzung eines im Jahr 2006 im Stadtparlament überwiesenen Vorstosses, der einen solchen Aktienverkauf angeregt habe: «Damit der Aktienkaufvertrag umgesetzt werden kann, muss das die Energie Thun AG betreffende Reglement geändert werden – der Gemeinderat soll ermächtigt werden, Aktien auch an privatrechtliche Erwerber und nicht nur wie bisher ausschliesslich an öffentlichrechtliche Körperschaften zu verkaufen. Einen entsprechenden Antrag hat der Stadtrat schon einmal, im September 2007, zurückgewiesen, weil sich die Energie Thun AG gegen die im Vertrag vorgesehenen Kooperationsauflagen gewehrt hatte.»

Die industriellen Kooperationen der beiden Unternehmungen seien seit der ersten Behandlung im Stadtrat konkretisiert und vertraglich festgeschrieben worden, verlautet im weiteren: «Die zu 100 Prozent der Stadt Thun gehörende Energie Thun AG soll im Hinblick auf die Anforderungen des liberalisierten Strommarktes einen starken strategischen Partner aus der Energieversorgungsbranche erhalten. Er soll sich an der AG beteiligen und mit ihr auf diversen Gebieten industrielle Kooperationen eingehen.» Dies sei die Absicht des Thuner Gemeinderates, wie sie auch in dessen Eigentümerstrategie festgehalten werde.

Verhandlungen mit allen Beteiligten
«In der Zwischenzeit haben sehr intensive Informationsgespräche und Verhandlungen über die materiellen Bedingungen der industriellen Zusammenarbeit zwischen den Partnern Stadt, BKW und Energie Thun AG stattgefunden», heisst es in der Medienmitteilung. Die Ergebnisse seien in einem Nachtrag zum Aktienkaufvertrag sowie teilweise in direkten Vereinbarungen zwischen Energie Thun AG und BKW festgehalten worden: «Die Schwerpunkte der industriellen Kooperation liegen bei der Netzführung, der Produktionssteuerung, der Netzinfrastruktur, der Beschaffung, und beim Energiedatenmanagement. Die Energie Thun AG beliefert heute die Stadt Thun mit Strom, Erdgas und Wasser. Diverse Regionsgemeinden werden zudem mit Erdgas und Wasser versorgt. Rund 80 Prozent des verkauften Stroms bezieht die Energie Thun AG bereits heute bei der BKW.»

«Anliegen der Energie Thun AG berücksichtigt»
Der Gemeinderat stelle fest, wird im weiteren ausgeführt, dass die Anliegen der Energie Thun AG hinreichend berücksichtigt worden seien: «Der seinerzeitige Auftrag des Stadtrates, eine Verkaufslösung vorzulegen, hinter der auch die Energie Thun AG stehen kann, ist also erfüllt. Zugleich wird die Stadt als Haupteigentümer der Energie Thun AG weiterhin die Aktienmehrheit innehaben. Auch wird sie die Mehrheit der Verwaltungsratssitze sowie den Präsidenten nominieren und wählen. Damit bleibt die Kontrolle der Stadt Thun über eine effiziente und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Erdgas und Wasser zu angemessenen Tarifen auch künftig in hohem Masse gewährleistet. Die Wasserversorgung ist, da lebenswichtig, gesetzlich besonders geregelt und darf nicht gewinnorientiert betrieben werden. Dies bleibt auch bei einer Beteiligung eines Dritten wie der BKW so.»

BKW: «Kooperation stärkt Wirtschaftsstandort Thun»
Wie der Thuner Gemeinderat sei auch die BKW gemäss ihrer Stellungnahme der Überzeugung, dass durch die Beteiligung an der Energie Thun AG grosse Vorteile nicht nur für die Stadt, sondern für die ganze Region resultieren würden, verlautet im weiteren: «Durch die Nutzung voraussehbarer Synergien aus der industriellen Zusammenarbeit zweier sich optimal ergänzender Partner wird der Wirtschaftsstandort Thun nachhaltig gestärkt. Aus der Sicht der BKW schafft die Zusammenarbeit gute Voraussetzungen für eine langfristige, sichere Versorgung der Region mit Strom, nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines sich öffnenden Marktes.»

Haltung des Verwaltungsrates der Energie Thun AG
In seiner Stellungnahme hält der Verwaltungsrat der Energie Thun AG fest: «Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die Energie Thun AG die Energie- und Wasserversorgung der Stadt Thun auch im Alleingang effizient und mit guten Ergebnissen langfristig sicherstellen kann. Der Teilverkauf ist primär ein finanzpolitischer Entscheid der Stadt Thun. Er ist aus unternehmerischer Sicht nicht zwingend. Betriebswirtschaftliche Vergleiche lassen Alleingang und Teilverkauf als in etwa gleichwertig erscheinen. Langfristig kann die Zusammenarbeit mit der BKW zur effizienten Energieversorgung beitragen. Eine Anpassung der Arbeitsplätze in den heutigen Aufgabenbereichen der Energie Thun AG ist in beiden Optionen erforderlich. Der rascheren und weitergehenden Anpassung bei einem Teilverkauf stehen die grösseren Möglichkeiten der BKW gegenüber, Anpassungen flexibler und sozialverträglicher zu gestalten. Langfristig bleiben sowohl beim Alleingang als auch bei einem Teilverkauf gewisse Risiken bestehen. Im Alleingang ist es vor allem das Risiko, dass der Regulator (Elektrizitätskommission Elcom) die Erträge aus dem Netzbetrieb und der Wettbewerb die Erträge aus dem Energieverkauf schmälern. Bei einer 49-Prozent-Beteiligung der BKW ist es vor allem die Unsicherheit über künftige Veränderungen im Aktionariat der BKW. Der Kaufvertrag räumt der Energie Thun AG keine vorteilhafteren Konditionen in der Strombeschaffung ein. Die Stadt Thun muss als Eigentümer den uneingeschränkten Einfluss auf die Energie Thun AG und damit auf die Energie- und Wasserversorgung der Stadt Thun gegen den hohen aktuellen Erlös durch Verkauf von 49 Prozent der Aktien an die BKW als valablen Partner abwägen.»
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