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Mit mobiler Kamera gegen Autobahn-Verkehrssünder

Das Ergebnis einer erneuten koordinierten Verkehrsüberwachung auf den Autobahnen im Kanton Bern: 27 Abstandsdelikte, 22 Geschwindigkeitsüberschreitungen, 7 Fälle von Rechtsüberholen, 6 unvorsichtige Fahrstreifenwechsel und mehrere andere Verkehrsdelikte.

pkb/bns. In der vergangenen Woche (22. bis 26. September) hat die Kantonspolizei laut einer Medienmitteilung auf den Autobahnen im Kanton Bern wiederholt eine koordinierte Verkehrsüberwachung durchgeführt: «Die letzte vergleichbare Aktion fand Ende August 2008 statt. Mit Priorität wurden Verkehrssünder mit ungenügendem Abstand beim Hintereinanderfahren und/oder mit erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen verfolgt. Dabei kam auch das technische Hilfsmittel der Video-Distanz-Auswertung zum Einsatz.»

Im Vergleich zum August 2008 (29 Abstandsdelikte) wurden nach Angaben der Kantonspolizei mit 27 Fällen von ungenügendem Abstand praktisch gleich viele Fälle registriert: «Von den 27 gemessenen Abstandsunterschreitungen unter einer Sekunde lagen deren zwei sogar unter einer halben Sekunde; die kleinsten Abstände betrugen lediglich noch 0,48 und 0,49 Sekunden.»

Im Zuge der Überwachungen wurden laut der Medienmitteilung 22 Geschwindigkeitsüberschreitungen (im August 2008 waren es 24 Geschwindigkeitsüberschreitungen) festgestellt; dabei fuhren 9 Fahrzeugführer über 30 Kilometer pro Stunde zu schnell (Ausweisentzugsbereich): «Die höchsten Überschreitungen betrugen zweimal 53 Kilometer pro Stunde respektive zweimal 48 Kilometer pro Stunde netto. Die Überschreitungen fanden sowohl im allgemeinen Geschwindigkeitsbereich als auch innerhalb der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 100 beziehungsweise 80 Kilometer pro Stunde statt.»

Mit sieben Delikten – im August 2008 seien es zehn Delikte – wurde wiederum eine grosse Zahl von Fahrzeugführern beim Rechtsüberholen erwischt, heisst es in der Medienmitteilung: «Dieses Delikt wird nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichts als schwere Verkehrswiderhandlung eingestuft. Die Betroffenen müssen deshalb mit einem Ausweisentzug von mindestens drei Monaten rechnen. Das verbotene Rechtsüberholen ist nicht selten darauf zurückzuführen, dass ein Grossteil der Fahrzeugführer trotz kaum befahrenem Normalstreifen auf der linken Fahrspur, der Überholspur, fährt.»

Im weiteren seien von der mobilen Kamera sechs unvorsichtige Fahrstreifenwechsel (August 2008: zwei Delikte) mit Gefährdung erfasst: «Neben diesen Feststellungen wurden noch weitere Verkehrsdelikte geahndet, wie das Fahren unter Drogeneinfluss, das Nichtfreigeben des Überholstreifens, das Überfahren von Sicherheitslinien oder Sperrflächen, sowie das verbotene Befahren des Pannenstreifens infolge Unaufmerksamkeit.»
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