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KWO schiebt Entscheide zum weiteren Vorgehen auf

Die Aufhebung der Baubewilligung für die Vergrösserung des Grimselsees durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern vom letzten Frühjahr hat weitreichende Folgen für die Investitionsprojekte der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO): Die Optimierung der Wasserkraft an der Grimsel ist nach KWO-Darstellung einstweilen blockiert.

Kernelement des Investitionsprogramms der KWO ist die Vergrösserung des Grimselsees, von dem auf unserem Bild der hintere Teil zu sehen ist. (Archivbild Peter Schmid)

pd/bns. Das Verwaltungsgerichtsurteil legte nach Einschätzung der KWO die Gesetze und die Konzession derart restriktiv aus, dass nicht nur die Seevergrösserung blockiert sei, sondern auch weitere Vorhaben wie die Aufwertung der bestehenden Kraftwerke Innertkirchen und Handeck: «Die KWO sieht sich dadurch gezwungen, die wegweisenden Entscheide für das weitere Vorgehen einstweilen auszusetzen. In etwa zwei Jahren dürfte es sich dann weisen, ob die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen eine weitere Optimierung der Wasserkraftnutzung im Kanton Bern überhaupt noch erlauben.»

Restriktives Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen

«Nach einer eingehenden Beurteilung des unerwarteten Verwaltungsgerichtsurteils kommt die KWO zum Schluss, dass das weitere Vorgehen im Investitionsprogramm ‹KWO plus› einstweilen blockiert ist», verlautet aus Innertkirchen: «Der Entscheid des Gerichts vom 3. April 2008 betrifft nämlich nicht nur die Seevergrösserung, sondern hat auch direkte Konsequenzen für die nicht umstrittenen Projekte zur Aufwertung der Kraftwerke Innertkirchen 1 (2. Etappe) und Handeck 2. Letzteres ist die Folge der sehr restriktiven Überlegungen des Gerichts zur Interpretation von Gesetz und Konzession.»

Die KWO bedauere dieses negative Urteil; sie habe dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben, heisst es in der Medienmitteilung: «Die KWO muss nun das Ergebnis des weiteren Gerichtsverfahrens und die Entwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abwarten. Voraussichtlich erst in etwa zwei Jahren kann sie entscheiden, ob das Investitionsprogramm überhaupt fortgesetzt werden kann.» Inzwischen müsse sich die KWO auf kleinere Projekte in Unterhalt und Sanierung beschränken. Im Vordergrund stünden dabei der wintersichere Erschliessungsstollen Handeck– Gerstenegg sowie der Parallelstollen Räterichsboden–Handeckfluh. Zusätzlich wird ein Kleinkraftwerksprojekt im Urbachtal angegangen.»

Optimierung der Wasserkraftnutzung erschwert
Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein breit abgestützter politischer Wille in der Schweiz und im Kanton Bern, gibt die KWO weiter zu bedenken: «Die KWO will mit ihrem Investitionsprogramm, das mehrere Projekte zur Optimierung ihrer Wasserkraftanlage beinhaltet, einen bedeutenden Beitrag dazu leisten. Allerdings ist nun die Realisierung solcher Projekte durch das Verwaltungsgerichtsurteil stark erschwert worden: Wenn das Urteil vor dem Bundesgericht Bestand hat, können Projekte zur Optimierung bestehender Anlagen kaum mehr im Baubewilligungsverfahren abgewickelt werden. Selbst kleinere Leistungserhöhungen oder Wirkungsgradverbesserungen müssten dann den aufwendigen und langen Weg des Konzessionsverfahrens durchlaufen. Und davon wäre nicht nur die KWO betroffen, sondern sämtliche Wasserkraftwerke im Kanton Bern.»

Diese Bremswirkung liege nicht auf der Linie des bernischen Grossen Rates, der die Nutzung von erneuerbaren Energien und insbesondere der Wasserkraft erweitern möchte, wird im weiteren ausgeführt. Deshalb sei im Grossen Rat eine Motion verfasst worden, die verlange, dass das kantonale Wassernutzungsgesetz so zu präzisieren sei, dass Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Wasserkraftanlagen innerhalb der Konzessionen möglich seien. Die Motion sei von sechs Parteien inklusive SP und Grünen unterzeichnet worden: «Ein solches revidiertes Wassernutzungsgesetz könnte aber frühestens 2010 wirksam werden.»

Beim Beschwerdeverfahren zur Seevergrösserung dürfte ein Entscheid des Bundesgerichtes frühestens 2009 erwartet werden, vermutet die KWO: «Heisst das Gericht die Beschwerde der KWO gut und erkennt das Baubewilligungsverfahren als richtig, dann geht die Sache wieder zurück an das Verwaltungsgericht, das auf die bisher nicht behandelten materiellen Einsprachepunkte der Umweltorganisationen eintreten muss. Wird die Beschwerde dagegen abgelehnt, muss die Seevergrösserung den lange dauernden Konzessionsweg durchlaufen.»

Infolge der Unklarheit in der Verfahrensfrage sieht die KWO auch Projekte zur Aufwertung der Kraftwerke Innertkirchen 1 und Handeck 2, mit einer jährlichen Mehrproduktion von 55 Millionen Kilowattstunden, blockiert: «Hier kann eine Umsetzung der erwähnten Motion zur Revision des Wassernutzungsgesetzes den Weg wieder frei machen.»

Grundsätzlich halte die KWO am Willen fest, die grossen Kraftwerksanlagen an Grimsel und Susten sukzessive aufzuwerten. Dies stehe im Einklang mit der Absicht der schweizerischen Energiepolitik, die einheimische Wasserkraft zu fördern, sowie mit dem Ziel des Kantons Bern, bis ins Jahr 2035 den Anteil der erneuerbaren Energien von heute 60 auf 80 Prozent zu erhöhen: «Um diese Entwicklung zu ermöglichen, ist der Kanton nun gefordert, die rechtlichen und politischen Weichen zu stellen.»

«KWO plus» – ein Rückblick
Im Jahr 2000 habe die KWO ein Investitionsprogramm mit mehreren voneinander unabhängigen Projekten zur Optimierung und Aufwertung ihrer Wasserkraftanlagen an Grimsel und Susten lanciert, wird in der Medienmitteilung erinnert. Zwei Projekte, die erste Etappe der Aufwertung des Kraftwerkes Innertkirchen 1 sowie die Aufwertung des Kraftwerks Grimsel 1 seien seither realisiert worden: «Die jährliche Mehrproduktion steigerte sich damit um 75 Millionen Kilowattstunden und die Leistung stieg um 70 Megawatt.»

Als Kernelement des Investitionsprogramms wird in der Medienmitteilung ist die Vergrösserung des Grimselsees bezeichnet. Die KWO habe am 17. Oktober 2005 das entsprechende Baugesuch eingereicht. Am 14. März 2007 habe das Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern der KWO die Baubewilligung für die Seevergrösserung erteilt: «Dagegen reichten die Umweltorganisationen, der Fischereiverband und die Grüne Partei Beschwerde an das Berner Verwaltungsgericht ein. In der Folge hob das Verwaltungsgericht rund ein Jahr später, am 3. April 2008, die Baubewilligung wieder auf. Das Gericht kam zum Schluss, dass das Vorhaben nicht im Baubewilligungsverfahren beurteilt werden dürfe. Das Urteil wird dadurch begründet, dass die nutzbare Fallhöhe beim Kraftwerk Grimsel 1 infolge des erhöhten Stauziels vergrössert werde und dass sich der saisonale Verlauf der Wassernutzung verändere. Und hierzu brauche es eine Anpassung der Konzession mit entsprechendem Verfahren.»

Die KWO und die zuständige kantonale Behörde verstünden die Sachlage dagegen anders: «Die höhere Staukote des Grimselsees bewirkt lediglich eine Verschiebung des Zwischenniveaus in dem gesamthaft konzedierten und genutzten Gefälle vom Oberaarsee bis nach Innertkirchen; das heisst die Fallhöhe im Kraftwerk Grimsel 1 wird zwar grösser, jene im obenliegenden Kraftwerk Grimsel 2 aber kleiner. Weiter enthält die Konzession der KWO keine Einschränkungen bezüglich des saisonalen Verlaufs der Wassernutzung.» Die KWO vertrete deshalb die Ansicht, das Urteil des Verwaltungsgerichts verletze ihr wohlerworbenes Recht zur Nutzung des gesamten Gefälles der Aare zwischen dem Oberaarsee und Innertkirchen, wie es in der Gesamtkonzession von 1962 festgehalten sei: «Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat die KWO daher eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.» Der Entscheid des Bundesgerichts werde im nächsten Jahr erwartet.
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