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Landschaftsschützer wollen Bewilligungsstopp für Zweitwohnungen in Grindelwald

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz fordert den Gemeinderat von Grindelwald «dringend» auf, «einen sofort wirksamen Schritt zur Reglementierung des Zweitwohnungsbaus im Sinne einer Planungszone und eines Bewilligungsstopps für Baugesuche, die Zweitwohnungen (Neubauten und Umnutzungen) betreffen, einzuleiten».

pd/bns. bns. Diese Massnahme wäre laut einem Schreiben der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz vorderhand auf ein Jahr befristet und gälte selbstverständlich nicht für bereits bewilligte Baugesuche oder solche, die 100 Prozent Erstwohnanteile beinhalten, Bauten mit öffentlichem Interesse oder anderweitige gewerbliche Bauten. Derartige Schritte hätten bereits zahlreiche Gemeinden, zuletzt beispielsweise die Gemeinde Riederalp (Wallis) oder die Gemeinden des Oberengadins unternommen: «Sinn eines solchen Bewilligungsstopps ist es, neue Instrumente und Massnahmen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus zu prüfen. Im Vordergrund steht hier zweifellos die Einführung von jährlichen Zweitwohnungskontingenten. Schliesslich muss sich Grindelwald aber auch mit der Frage ‹Wieviele Zweitwohnungen erträgt die Gemeinde?› und ‹Wie vermeidet man kalte Betten› auseinandersetzen. Mit einer solchen vorausschauenden proaktiven Massnahme würde Grindelwald auch öffentlich bekunden, dass es die Lösung des Zweitwohnungsproblems selber an die Hand nehmen will.»

Im Kanton Bern seien zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus in den grossen Tourismusgebieten bislang primär Erstwohnanteilprozent-Regelungen wie in Grindelwald im Vordergrund gestanden, erinnert die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: «Diese Regelung hat sich auch abgesehen von den jüngsten Vollzugsnotständen in Grindelwald als Beschränkungsmassnahme für den Zweitwohnungsbau als ungenügend erwiesen. Vielmehr führte der relativ geringe Anteil von 35 Prozent bei lukrativen Bodenpreisen zu grundsätzlich grossdimensionierten Bauten mit teilweise leerstehenden Wohnungen. Das Orts- und Landschaftsbild, die funktionale Siedlungsstruktur und die Hotellerie von Grindelwald als Tor zu einer der eindrücklichsten Alpenlandschaften und zum Unesco-Weltnaturerbe leiden erheblich unter dieser ungezügelten Bauentwicklung. Grindelwald droht damit seine Standortqualität und den touristischen Wettbewerbsvorteil einzubüssen.»

Neben der Gemeinde sei aber auch der Kanton Bern gefragt, der nach Auffassung der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz «griffige Massnahmen im Zweitwohnungsbereich im Rahmen des Richtplans und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen» erlassen sollte: «Die befürwortende Haltung des bernischen Regierungsrates im Rahmen seiner Vernehmlassung zu den flankierenden raumplanerischen Massnahmen im Zusammenhang mit der Lex Koller-Aufhebung muss hier dringend in die Tat umgesetzt werden.»

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beschäftige sich seit ihrem Bestehen 1970 und vermehrt in jüngerer Zeit mit der Zweitwohnungsentwicklung im Alpenraum, heisst es ferner: «Der Kanton Bern stand im Vergleich zu Graubünden und Wallis bisher nicht im Fokus der jüngsten Zweitwohnungsdebatte. Diese wurde bekanntlich im Oberengadin mit unserem öffentlichen Appell 2003 und einer Volksinitiative 2004 ausgelöst. In der Zwischenzeit sind zahlreiche politische Prozesse in Gang gesetzt worden, nicht zuletzt mit Blick auf die Aufhebung der Lex Koller und die Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber.» In diesem Umfeld seien laut dem von Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz unterzeichneten Schreiben zahlreiche Gemeinden und Regionen bislang aktiv geworden, dies auch aufgrund ökonomischer und gesellschaftlicher Überlegungen.
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