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Berner Oberland News – 12. Jahrgang
Mittwoch 4. April 2007
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Einsprache gegen Pistenumgestaltung Martisberg in Gsteig

In einer Einsprache an das Regierungsstatthalteramt Saanen beantragt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz auf die Pistenumgestaltung Martisberg in Gsteig –  beanspruchte Ausnahmen Artikel 24ff des Raumplanungsgesetzes und Ausnahmebewilligungen für Eingriffe in ein Naturschutzgebiet und in Bestände von geschützten Pflanzen – sei aus natur- und landschaftsschützerischen Gründen zu verzichten.

pd/bns. In der Begründung ihrer Einsprache führt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz aus: «Das Vorhaben sieht grössere Terraineingriffe an drei Stellen innerhalb der Skipiste Martisberg vor. Dabei werden grosse Steine und Felsrücken weggesprengt beziehungsweise abgetragen. Als Begründung wird die Verbesserung der Sicherheit für die Skifahrer angegeben. Da die betroffene Landschaftskammer just ihren Reiz in den Felsformationen und verkarsteten Kalkformationen hat, betrifft dieser Eingriff die Eigenheit dieser Landschaft in markanter Weise. Die Eingriffe sind daher mit dem Gebot der Schonung der Landschaft (Arikel 3 des Raumplanungsgesetzes) nicht zu vereinbaren.»

Der Martisberg sei ein kantonales Naturschutzgebiet (Nr. 51, seit 1967) wird in der Einsprache im weiteren erinnert: «Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung der Artenvielfalt (hier besonders der Flora). Sie haben aber auch eine wichtige pädagogische Funktion, indem solche Gebiete von baulichen Eingriffen weitgehend freigehalten werden sollen, um damit die Naturschönheit insgesamt zu erhalten und respektvolles Umgehen mit der Natur zu betonen. Würden nun solch brutale Felssprengungen bewilligt, so wäre die Glaubwürdigkeit des Naturschutzstatus in den Augen der Bevölkerung erheblich geschmälert. Es ist nicht einsichtig, weshalb ein Wanderer das Pflanzenschutzgebot noch beachten soll, wenn daneben grössere Sprengungen und Felsabtragungen erlaubt würden. Die Eingriffe sind daher mit dem Schutzwert und -ziel des Martisberges nicht zu vereinbaren.»

Auf einer Höhe um 2000 Meter könnten bauliche Wunden kaum vernarben, heisst es im weiteren: «Die Spuren der Eingriffe in den gewachsenen Boden und in geschützte Pflanzenbestände werden daher noch lange sichtbar sein. Daran wird auch eine Baubegleitung nicht viel ändern.»

Der Fachbericht Natur und Landschaft von Roland Luder (17. Januar 2007) kommt laut der von Raimund Rodewald unterzeichneten Einsprache «zum lapidaren Schluss», dass mit einer Baubegleitung und mit Wiederherstellungsmassnahmen die Eingriffe akzeptiert werden könnten: «Dem wird hier vehement widersprochen. Die Sprengungen bedeuten einen unwiederbringlichen Eingriff in die ausser der Bahnmasten heute unberührte Topographie der Naturlandschaft des Martisberges. Zudem sind auch Eingriffe durch die Baustellenzufahrt zu erwarten. Bei der Interventionsstelle 3 sind auch Orchideenstandorte betroffen.»

Die Begründung der Eingriffe mit dem blossen Hinweis auf die Sicherheit hält die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz für völlig ungenügend: «Der Martisberg besteht aus zahlreichen Felsrippen und grossen Steinblöcken. Es ist vielmehr zu befürchten, dass die Bauherrschaft schrittweise das Gebiet planieren will. Im übrigen haben die Eingriffe im Zusammenhang mit den jüngsten Beschneiungsanlagen leider da und dort die nötige Sorgfalt vermissen lassen.»
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