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| Lauterbrunnen: Ausnahmefahrbewilligungen in Wengen |
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Die Übergangsfrist für neue Ausnahmefahrbewilligungen in der Fahrverbotszone «Zentrum Wengen» wird bis Ende 2007 verlängert.
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In bezug auf die bestehende Fahrverbotszone «Zentrum Wengen» und im speziellen wegen der vom Gemeinderat erlassenen Weisung zur Erteilung von Ausnahmefahrbewilligungen ist bei vielen Bürgern aus Wengen Unzufriedenheit entstanden. Auf Grund eines Gesprächs mit einer Personengruppe aus Wengen hat der Gemeinderat von Lauterbrunnen an seiner Sitzung vom 16. April 2007 auf Antrag der Wengener Gemeinderäte die Übergangsfrist für die Erneuerung der bestehenden Ausnahmefahrbewilligungen bis Ende 2007 verlängert.
Gemeinderat Arthur W. von Allmen
Nachdem das an der Ortsgemeinde angekündigte Gespräch mit einer Personengruppe aus Wengen stattgefunden hat, haben die Gemeinderäte aus Wengen dem Gemeinderat an der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2007 beantragt, die Übergangsfrist für die Erneuerung der bestehenden Ausnahmefahrbewilligungen bis Ende 2007 zu verlängern. Die bereits eingereichten Gesuche sollen bis dahin sistiert werden und die bestehenden Ausnahmefahrbewilligungen sollen ihre Gültigkeit bis Ende Jahr behalten. Der Gemeinderat ist diesem Antrag gefolgt und wird die Fristverlängerung mit Flugblatt und Publikation im Anzeiger bekanntmachen. In der Zeit bis Ende Jahr soll nun eine nichtständige Kommission aus Mitgliedern von Wengen die gesamte Fahrregelung in Wengen, wie Grösse der heutigen Fahrverbotszone, Umfahrungsmöglichkeiten der Fahrverbotszone aber auch die Weisung für die Erteilung von Ausnahmefahrbewilligungen diskutieren und anschliessend einen Antrag an den Gemeinderat stellen. Die Rekrutierung der Mitglieder erfolgt durch Publikation im Anzeiger. Alle interessierten Bürger aus Wengen können sich für die Mitarbeit in der Kommission melden. Der Gemeinderat wählt dann die Mitglieder und wird darauf achten, dass alle Interessengruppen mit (mindestens) zwei Personen in der Kommission vertreten sind.
Im kommenden November werden dann die Vorschläge der Kommission (Grösse der Fahrverbotszone und die dazugehörende Weisung) der Bevölkerung im Rahmen einer Konsultativabstimmung vorgelegt. Ziel ist es, per 1. Januar 2008 eine mehrheitsfähige Regelung für die Fahrverbotszone Wengen zu haben. Sollte dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden, werden die sistierten Gesuche im Dezember 2007 auf 1. Januar 2008 nach der heute vorliegenden Weisung beurteilt. Neue Gesuche für Ausnahmefahrbewilligungen, die in der Zeit bis zum 31. Dezember 2007 eingereicht werden, wird der Gemeinderat nach der heute bestehenden Weisung behandeln. Ausnahmefahrbewilligungen werden jedoch nur befristet bis zur Inkraftsetzung einer neuen Weisung erteilt. – Weitere Auskünfte erteilt ausschliesslich Gemeindeschreiber Toni Graf, Telefon 033 856 50 52, E-Mail: toni.graf@lauterbrunnen.ch
Unesco-Welterbe
Anstelle des bestehenden Vereins «Unesco-Welterbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn» soll demnächst eine Stiftung mit dem Namen «Unesco-Welterbe Swiss Alps» gegründet werden. Zur Sicherstellung der Vertretung der Perimetergemeinden im Oberland wird vom noch bestehenden Vereinsvorstand die Nomination von Jost Brunner, Mann der ersten Stunde, vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat ein direktes Interesse, dass auch künftig die Interessen der Gemeinde Lauterbrunnen durch eine kompetente Person, wie dies Jost Brunner ist, vertreten wird.
Gemeindebeitrag an Skipistenunterführung in Wengen
In der neuen Skipistenplanung für den Bereich Wengen-Kleine Scheidegg, die von den Stimmberechtigten an der letzten Gemeindeversammlung beschlossen wurde, ist auch das Projekt Skipistenunterführung «Koch» enthalten. Die Skipistenfondskommission Wengen beabsichtigt dieses Bauwerk voranzutreiben und hat die Gemeinde um einen Beitrag an die Erstellungskosten gebeten. Im Investitionsplan ist für dieses Projekt seit Jahren ein Betrag von insgesamt 150 000 Franken vorgesehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Stimmberechtigten an der kommenden Gemeindeversammlung einen Beitrag von 150 000 Franken an dieses Projekt zu beantragen.
Wassergenossenschaft spendet Dorfbrunnen
Die Wassergenossenschaft Lauterbrunnen teilt dem Gemeinderat mit, dass sie im Rahmen ihres hundertjährigen Bestehens der Bevölkerung einen Brunnen spenden will. Als möglicher Standort für den Brunnen wird das Gebiet beim Staubbachhubel oder bei der Schulanlage Hohsteg in Betracht gezogen. Der Gemeinderat dankt der Wassergenossenschaft für diese Spende und hat beschlossen, dass der Brunnen im Gebiet beim Staubbachhubel installiert werden soll. Ein Brunnen bei der Schulanlage
Hohsteg könnte sicher im Rahmen des Sportplatzneubaus realisiert werden, wenn sich ein weiterer Spender für einen Brunnen melden würde.
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