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Christlich-therapeutische Gemeinschaft in Schwendibach: Betriebsschliessung verfügt

Die christlich-therapeutische Gemeinschaft «El Rafa» in Schwendibach bei Thun – sie betreut Menschen mit Drogenproblemen oder psychischen Schwierigkeiten – muss am 31. Oktober 2007 ihren Betrieb schliessen.

aid/bns. Da die Leitung laut einer Medienmitteilung die gesetzlichen Vorgaben zur Führung einer Institution nicht erfüllen wolle, verfüge das Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die Schliessung. Zur Aufnahme von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen benötige ein Heim im Kanton Bern eine Betriebsbewilligung des Sozialamtes der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, unabhängig von einer direkten finanziellen Unterstützung der Institution durch den Kanton, wird in der Medienmitteilung erinnert: «Zu den Voraussetzungen für eine solche Bewilligung machen die gesetzlichen Bestimmungen unter anderem Vorgaben zur Ausbildung für die Heimleitung sowie für das Pflege- und Betreuungspersonal.» Zudem sei je nach Anzahl der Klienten eine entsprechende Anzahl von ausgebildeten Fachleuten zur Betreuung und Pflege vorgeschrieben: «Da die christlich-therapeutische Wohngemeinschaft ‹El Rafa› diese Vorgaben nicht erfüllt hat, erteilte das kantonale Sozialamt im Oktober 2005 lediglich eine provisorische Betriebsbewilligung für die Führung eines Heimes mit 15 Plätzen für Menschen mit Suchtproblemen.» Zudem habe es die provisorische Betriebsbewilligung bis 31. Oktober 2007 befristet. «Gleichzeitig machte das Sozialamt die Auflagen, dass das Heim von einer Person mit entsprechender Ausbildung geleitet werden muss und dass vier Stellen mit qualifizierten Fachpersonen zur Betreuung und Pflege der Klienten besetzt werden müssen.»

«Auflagen nicht erfüllt»
Die christlich-therapeutische Gemeinschaft «El Rafa» habe die Auflagen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht erfüllt, verlautet im weiteren: «Zudem hat sie dem Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion im März 2007 mitgeteilt, dass sie die Vorgaben nach einer Leitung mit entsprechender Ausbildung und der Anstellung von qualifiziertem Personal nicht erfüllen werde.» Aus diesem Grund habe das Sozialamt entschieden, «El Rafa» keine definitive Betriebsbewilligung zu erteilen und die Schliessung des Betriebs per 31. Oktober 2007 zu verfügen. Im Hinblick auf die bevorstehende Schliessung dürfe «El Rafa» ab sofort auch keine neuen Klienten mehr aufnehmen. – Die christlich-therapeutische Gemeinschaft «El Rafa» kann laut der Medienmitteilung gegen diese Verfügung innert 30 Tagen und gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung innert 10 Tagen Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern einreichen.

«Kräfte nicht verschwenden»
Stellungnahme von Paul und Hanni Stettler und Mitarbeitern zur Medienmitteilung des kantonalen Sozialamtes (Wortlaut): «El Rafa bietet Menschen mit Suchtproblemen, psychischen Schwierigkeiten oder anderen problematischen Lebenssituationen eine Gelegenheit zu einem Neuanfang. In den vergangenen 20 Jahren konnten hier zahlreiche Menschen eine neue Chance für Ihr Leben erhalten. – Dieses in privater Initiative aufgebaute Werk konnte dank einem grossen Freundeskreis ohne staatliche Unterstützung bis heute bestehen. Mit Gottes Hilfe und dem unermüdlichen Einsatz von Menschen, die im El Rafa eine Berufung wahrgenommen haben, wurden viele Menschen auf dem Weg in ein suchtfreies Leben begleitet. Leider gelang es nie, die kantonale Fürsorgedirektion davon zu überzeugen, dass diese Institution nebst staatlich anerkannten Einrichtungen ebenfalls einen wertvollen Beitrag in der Suchthilfe leistet. – In El Rafa wohnen Menschen, die sich vorher durch täglichen Drogenkonsum das Leben schrittweise zerstörten und nun einen Neuanfang ohne Drogen, Alkohol und Nikotin machen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wenn uns die Fürsorgedirektion vorwirft, die Gesundheit dieser Leute sei im El Rafa gefährdet, weil wir nicht über die geforderten Fachausbildungen verfügen. – Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass diese Menschen vor allem Annahme, Geborgenheit und Zuwendung brauchen. Wir erleben, dass sie im christlichen, familiären Umfeld Altlasten ablegen, neue Hoffnung finden und mit Gottes Hilfe Schritte in ein neues Leben tun können. – Trotz der Schliessungsverfügung sind wir zuversichtlich, dass wir weiterhin unseren Auftrag an hilfsbedürftigen Menschen wahrnehmen können. Wir werden unsere Kräfte nicht verschwenden, um mit der Fürsorgedirektion zu streiten, sondern sie in Bereichen einsetzen, die nicht der Bewilligungspflicht unterliegen. So sollen auch nach Ablauf der provisorischen Betriebsbewilligung Menschen in unserem Haus die befreiende Macht von Jesus Christus erleben dürfen.»
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