pd/bns. Die noch anstehenden Arbeiten in der Schweiz werden laut einer Medienmitteilung nach einer offiziellen Übergabe am Mittwochvormittag durch Vertreter des Jagdbombengeschwaders 32, von dem die verunglückte Maschine stammte, ausgeführt: «Der Waffensystemoffizier, der den Unfall überlebt hat, wurde am Dienstag (aus dem Spital Interlaken) in ein Spital nach Bayern überflogen.» Der beim Absturz getötete Pilot soll noch diese Woche in seine Heimat überführt werden. Die Untersuchungen liefen derweil weiter. Der Abschluss der Untersuchung sei noch offen.
Der Unfallhergang
Am Donnerstag 12. April 2007, kurz vor 15 Uhr, stürzte im Berner Oberland ein Tornado-Jet der deutschen Luftwaffe ab. Dabei kam der Pilot ums Leben, der Waffensystemoffizier überlebte dank Schleudersitz schwer- aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der Jet war laut der Medienmitteilung in Lechfeld (Deutschland) gestartet und via Nîmes (Frankreich) und Korsika (Frankreich) nach Emmen geflogen, wo die Maschine am Donnerstag um 11.10 Uhr landete und aufgetankt wurde: «Kurz vor 15 Uhr startete sie in Emmen zu einem unbewaffneten, bewilligten ‹Navigationsflug›. Einige Minuten später stürzte die Maschine im Berner Oberland ab. Die angemeldeten Etappenorte auf diesem Navigationsflug waren Sion, Lodrino, Samedan, Altenrhein und zurück nach Lechfeld (Deutschland). Bei einem Navigationsflug handelt es sich um einen Flug, bei dem auf der Karte ein vorbestimmter Flugweg geplant – unter Vorstellung der Topografie – und anschliessend im Sichtflug geflogen wird. Dabei müssen die in der Schweiz gültigen Vorschriften, oder eigene ausländische Vorschriften, falls strenger, eingehalten werden. Das heisst: Mindestflughöhe 1000 Fuss über Grund (rund 300 Meter).
Rechtliche Grundlagen
Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland auf dem Gebiet der Ausbildung der Streitkräfte ist laut der Medienmitteilung staatsvertraglich durch die Vereinbarungen vom 29. September 2003 und vom 8./14. Mai 2000 geregelt. Von der in den Vereinbarungen festgehaltenen Zusammenarbeit profitiere die Schweizer Luftwaffe von den ausländischen Partnern in der Regel mehr als umgekehrt, weil die Schweizer Luftwaffe dank den Vereinbarungen an Trainingskampagnen im Ausland teilnehmen könne, die sonst für sie nicht zugänglich wären.
Die Untersuchung
Am vergangenen Freitagmittag traf laut der Medienmitteilung in Emmen ein Unfalluntersuchungsteam von 15 Personen der deutschen Luftwaffe ein. Die Bergungs- und Unfalluntersuchungsarbeiten seien in einer gemeinsamen Untersuchung der deutschen und der schweizerischen Untersuchungsbehörden mit Unterstützung der Schweizer Militärjustiz vollzogen worden: «Der am Freitag gegen Abend gefundene Flugdatenschreiber wurde am Samstagnachmittag nach Köln zur Amtsstelle General Flugsicherheit der Bundeswehr geflogen, wo die Auswertung stattfindet. Erste Ergebnisse der Auslesung des leicht beschädigten Flugdatenschreibers wurden von deutscher Seite noch Sonntagabend veröffentlicht. Demnach hat die Jetbesatzung alle rechtlichen Bestimmungen für den durchgeführten Flug eingehalten.»
Die Trümmerbergung
Die geborgenen Trümmer – siehe auch Lauterbrunnen: Räumungsarbeiten vorläufig beendet vom Dienstag 17. April 2007 – seien in einer militärischen Anlage im Lauterbrunnental gesammelt worden, verlautet im weiteren. Voraussichtlich würden diese noch im April 2007 nach Deutschland gebracht.
Die Kostenfrage
In den bestehenden Abkommen sei diese Frage nicht abschliessend geklärt, verlautet im weiteren: «Wie unter guten Partnern üblich, wird diese Frage in gemeinsamen Gesprächen mit der deutschen Luftwaffe geklärt.»
Die Neutralität
Zwischen den Navigationsflügen ausländischer Jets im schweizerischen Luftraum und der schweizerischen Neutralität gebe es keinen Widerspruch, wird abschliessend ausgeführt: «Es ist Usus, dass neutrale Staaten auf dem Gebiet der Ausbildung ihrer Streitkräfte in Friedenszeiten mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Die Schweiz ist zur Sicherstellung ihrer bewaffneten Neutralität darauf angewiesen, dass ihre Streitkräfte sich auch im Ausland ausbilden können. Sie räumt als Gegenleistung ausländischen Streitkräften Ausbildungsmöglichkeiten ein. Die Schweiz unterscheidet dabei nicht nach Bündniszugehörigkeiten.»
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