Das Kurhaus auf der Sonnenterrasse in Ringgenberg mit Aussicht auf Berge und Brienzersee

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Berner Oberland News – 12. Jahrgang
Donnerstag 26. April 2007
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Erhöhte Waldbrandgefahr im ganzen Kanton

Wegen der anhaltenden Trockenheit herrscht im ganzen Kanton Bern erhöhte Waldbrandgefahr. Ein Feuerverbot wurde noch nicht erlassen. Das Amt für Wald, die Regierungsstatthalter und die Gebäudeversicherung mit den Feuerwehren rufen laut einer Medienmitteilung allerdings zu grösster Vorsicht im Umgang mit Feuer auf.

Die Gemeinden und Statthalter verzichten laut einer Medienmitteilung zurzeit auf ein Feuerverbot und appellieren stattdessen an die Eigenverantwortung der Bevölkerung: «Es wird dringend empfohlen, im Freien kein Feuer zu entfachen, oder nur auf gut gesicherten Feuerstellen und mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen; vor dem Verlassen der Feuerstelle sind die Gluten vollständig zu löschen.» Sollte trotzdem Feuer ausbrechen, sei unverzüglich die Feuerwehr (Telefon 118) zu alarmieren.

Die anhaltende Trockenheit habe die Waldbrandgefahr im Kanton Bern weiter erhöht, heisst es in der Medienmitteilung: «In den letzten zwei Wochen sind dank der Vorsicht der Bevölkerung keine neuen Waldbrände aufgetreten.» Aufgrund der Wettervorhersagen seien bis zum Wochenende erneut viel Sonnenschein und kein Regen zu erwarten: «Eine Entspannung der Lage ist vorderhand nicht in Sicht und erst nach intensiven Regenfällen möglich.» Eine erneute Lagebeurteilung durch das Amt für Wald in Zusammenarbeit mit den Regierungsstatthaltern und den Feuerwehren habe die Waldbrandgefahr für das ganze Kantonsgebiet bestätigt. Besonders gefährdet seien südexponierte Hänge im Berner Jura und in den Voralpen. Der Forstdienst überwache die Entwicklung laufend: «Auf www.be.ch/wald wird laufend über die aktuelle Waldbrandgefahr und über allfällige Feuerverbote informiert.»

Die Gebäudeversicherung hat laut der Medienmitteilung mit ihren Feuerwehrinspektoren eine Führungsgruppe eingesetzt. Sie werde in den nächsten Tagen die Bevölkerung mit Inseraten informieren. «Den Anordnungen der Gemeindebehörden und der Regierungsstatthalter sei in jedem Fall Folge zu leisten.»
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