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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie! |
Ferien verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine einzigartige Ferienregion
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Ferienwohnung
in Ringgenberg
Nur etwa drei Kilometer vom weltbekannten Berner Oberländer Tourismuszentrum Interlaken entfernt vermieten im idyllischen Dorf Ringgenberg Adolf und Elisabeth Imboden-Amacher im Kreuzli eine schöne Ferienwohnung.
mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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| Anzeige gegen die Gemeinde Steffisburg |
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Die «Interessengemeinschaft Pro Steffisburg», vertreten durch alt Gemeinderat Paul Zbinden, hat beim Regierungsstatthalter von Thun, dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern und beim bernischen Anwaltsverband in Burgdorf eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Steffisburg im Zusammenhang mit der Arbeitsvergabe bei Rechtsgeschäften, insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften oder Landparzellen durch die Gemeinde eingereicht.
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pd/bns. In der aufsichtsrechtlichen Anzeige wird laut einerMitteilung der Gemeinde erwähnt, dass Hinweise eingegangen seien, der freie Markt existiere nicht mehr und praktisch alle Rechtsgeschäfte, speziell beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften oder Landparzellen durch die Gemeinde, würden durch das Advokatur- und Notariatsbüro Stephan Spycher, welcher Mitglied des Gemeinderates ist, vorgenommen.
Der Gemeinderat hat sich laut der Mitteilung am 20. August 2007 mit der aufsichtsrechtlichen Anzeige befasst und dem Regierungsstatthalter von Thun seine Stellungnahme zukommen lassen: «Darin wird festgehalten, dass die Verfahren, die Arbeitsvergaben und die Verurkundungen in jeder Hinsicht korrekt und nach den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften vorgenommen worden sind. Das Advokatur- und Notariatsbüro Stephan Spycher ist weder speziell behandelt noch bevorteilt worden. Der Gemeinderat stellt zusammenfassend fest, dass die verantwortlichen Personen und Gremien sowie das Advokatur- und Notariatsbüro Stephan Spycher sich in keiner Weise rechtswidrig verhalten haben. Es ist nun Sache der Aufsichtsbehörde über die aufsichtsrechtliche Anzeige zu befinden.»
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