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Uferwege in Thun: Kompromisslösung liegt öffentlich auf

Wo die Uferwege in den Gebieten Schadau bis Lachen sowie Pfaffenbühl in Thun verlaufen werden, ist in intensiven Gesprächen und einer breiten Mitwirkung ausgehandelt worden. Nun werden die Pläne vom 31. August bis 1. Oktober öffentlich aufgelegt.

sth/bns. Alle massgeblichen Behörden und Organisationen sind laut einer Medienmitteilung mit der heute vorliegenden Lösung einverstanden, jedoch hätten nicht alle Einzelinteressen Privater befriedigt werden können: «Im Gebiet Rougemontweg ist als neues Element ein Stichweg ans Ufer vorgesehen, und im Gebiet Pfaffenbühl soll, wie ursprünglich vorgesehen, mit einem neuen Wegabschnitt eine ufernahe und direkte Verbindung zwischen den bestehenden Uferwegen geschaffen worden.»

Gegenüber der Mitwirkungsvorlage von Anfang 2006 gebe es eine wesentliche Änderung im Abschnitt Schadau–Lachen, verlautet im einzelnen: Vom Rougemontweg herkommend, kurz nach dem Westende des Schadauparks, soll ein Stichweg zum Ufer führen: «Der Kanton machte die Genehmigung der Planung von dieser Änderung abhängig, da der Uferweg sonst nicht gesetzeskonform wäre.» Dieser werde zwischen 1. November und 30. April jeweils geschlossen, da das Gebiet zwischen Schadau und Pfaffenbühlbucht ein national bedeutendes Winterruhegebiet für Wasservögel sei.

Die wichtigsten Elemente der neuen Uferwege
Abschnitt Schadau bis Lachen:
–  Vom Schadaupark herkommend führt ein neuer Weg etwa 80 Meter seeseitig entlang der Seestrasse, von dort bis etwa 50 Meter zum See hin. Die Liegenschaft mit schützenswerten Bauten und Anlagen wird damit umgangen. In diesem Abstand zum Ufer führt der Weg weiter bis in den Rougemontweg hinein, welcher als Uferweg anerkannt wird.
–  Mit einem Stichzugang zum Ufer wird für die Fussgänger ein attraktiver Aussichtsbereich geschaffen.
–  Über eine neue Brücke gelangen die Spaziergänger über den Lachengraben. Zusätzlich entsteht entlang der Seestrasse gegenüber dem Schadausaals ein neues, etwa 60 Meter langes Trottoir.

Abschnitt Pfaffenbühl:
–  Von der Pfaffenbühlbucht an der Ecke des Lachenareals führt der neue Uferweg auf direktem Weg hinter der ersten Reihe von Liegenschaften an der Bucht durch.
–  Der Norddamm an der Bucht des Yachtclubs Thunersee wird als Uferweg anerkannt.
Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einspracheverhandlungen geführt.
–  Voraussichtlich Anfang 2008 wird der Stadtrat über die beiden Uferschutzpläne befinden, bevor diese durch den Kanton endgültig genehmigt werden können.

Seit 25 Jahren ein Thema
Seit der Annahme des See- und Flussufergesetzes (SFG) im Jahr 1982, welches einerseits die Uferlandschaften schützen und andererseits den öffentlichen Zugang zu den See- und Flussufern verbessern soll, habe das Thema Uferwege auch die Thuner Behörden und die Bevölkerung intensiv beschäftigt, heisst es in der Medienmitteilung: «Mitwirkungen, öffentliche Auflagen mit Einsprachen und Beschwerden, ein Volks-Nein, ein Bundesgerichtsentscheid und eine Gesetzesänderung blockierten die Realisierung eines durchgängigen Uferweges vom Bahnhof Thun bis ins Gwatt.» Nun aber könne für die Abschnitte Schadau bis Lachen sowie Pfaffenbühl eine konkrete Lösung öffentlich aufgelegt werden. Erarbeitet worden sei dieser Konsens im Rahmen eines Workshops im Sommer 2005, an dem alle massgeblichen Amtsstellen der Stadt und des Kantons vertreten waren. Anfang 2006 habe eine öffentliche Mitwirkung dazu stattgefunden, an der sich 53 Bürger sowie vier Organisationen beteiligten: «Wenn auch nicht alle Anliegen von privaten Seeanstössern gänzlich berücksichtigt werden konnten, hofft der Gemeinderat, mit der nun vorliegenden Planung endlich eine realisierbare Lösung gefunden zu haben.» Die Uferschutzpläne für den Abschnitt Schadau bis Lachen und das Gebiet Pfaffenbühl würden nun öffentlich aufgelegt – vom 31. August bis 1. Oktober 2007. Direktbetroffene sowie bestimmte Organisationen könnten in dieser Frist Einsprache erheben.

Öffentliche Planauflage ab 31. August Gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes werden die Uferschutzpläne für die Abschnitte «Schadau bis Lachen» und «Pfaffenbühl» 30 Tage, von Freitag 31. August bis Montag 1. Oktober 2007 öffentlich aufgelegt . Die Unterlagen können im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist , bis spätestens Montag, 1. Oktober 2007 schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Stadt Thun, Stadtkanzlei, Rathaus, 3600 Thun zu richten. Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse wird um Voranmeldung gebeten.
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