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Alkohol und laute Musik: Ernüchternde Bilanz

Acht Anzeigen wegen Missachtung der Jugendschutzbestimmungen und zwei wegen Schallpegelüberschreitungen: Das Gewerbeinspektorat Thun führte mit den städtischen Beauftragten für Jugendarbeit, Gesundheit und Integration und unter Mitwirkung des Polizeiinspektorates Spiez im November in 19 Betrieben Alkoholtestkäufe durch. Zudem überprüfte die Kantonspolizei elf Betriebe in bezug auf die Musiklautstärke.

sth/bns. Die Ergebnisse der Kontrollen haben laut einer Medienmitteilung gezeigt, dass sowohl der Jugend- als auch der Gesundheitsschutz im Gastgewerbe nach wie vor bagatellisiert würden: «Die Wirte müssen ihre Verantwortung besser wahrnehmen und auch ihr Personal regelmässig und umfassend über die Anwendung der rechtlichen Bestimmungen und der Jugendschutzkonzepte schulen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Alkoholabgabe an Betrunkene verboten ist. Das Gewerbeinspektorat Thun wird auch im nächsten Jahr wiederum gezielte Kontrollen durchführen.»

Wenig erfreulich
Vor allem die Bilanz der Alkoholtestkäufe des Gewerbeinspektorates Thun im November sieht laut der Medienmitteilung wenig erfreulich aus: Trotz vorangegangener öffentlicher Ankündigung habe fast die Hälfte aller kontrollierten Betriebe gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen: «Die jugendlichen Testkäufer hatten den Auftrag, in den Lokalen jeweils ein Mixgetränk zu bestellen. In acht von 19 Betrieben wurden ihnen die Getränke ohne Nachfrage nach dem Alter oder einer Ausweiskontrolle ausgeschenkt. Teilweise handelt es sich um Betriebe, die bereits früher gegen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verstossen haben. Im Anschluss an den jeweiligen Testkauf wurde das Barpersonal mit dem Ergebnis konfrontiert. Stress oder Nachlässigkeit waren die Hauptbegründungen, weshalb dem Jugendschutz nicht die notwendige Beachtung geschenkt wurde.»

Musiklautstärke
«Im Bereich der Überprüfung der Einhaltung der Schallpegelvorschriften fiel das Ergebnis der Kontrollen durch die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei etwas besser aus», verlautet im weiteren. Dennoch hätten auch hier zwei Lokalbetreiber angezeigt werden müssen: «In einem weiteren Fall wurde der zulässige maximale Schallpegel an exponierten Stellen überschritten, und in drei Fällen lag der Grenzwert noch gerade im Toleranzbereich. Ein Nichteinhalten der Schallschutzvorschriften führt langfristig zu Gehörschäden für das Personal und die Besucher. Dem Grundsatz ‹Qualität kommt vor Quantität› muss in Zukunft besser Beachtung geschenkt werden.»

Straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen
«Die Fehlbaren wurden allesamt beim Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland verzeigt», heisst es in der Medienmitteilung. Gleichzeitig seien Anträge an das Regierungsstatthalteramt Thun formuliert worden: «Die fehlbaren Betriebe haben mit straf- und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Sie müssen nun ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten, die Personalschulungen intensivieren oder einen Schallpegelbegrenzer einbauen.»
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