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Habkern: Weg frei für Alterswohnungen

Die Gemeindeversammlung von Habkern hat am Montag 10. Dezember 2007 der zukünftigen Genossenschaft Alterswohnungen Habkern ein kostenloses Baurecht sowie ein zinsloses Darlehen zugesichert. – Die Erstwohnungsanteilvorschriften wurden abgeschafft.

Gemeindepräsident Walter Zurbuchen informierte die 57 Anwesenden (12 Prozent der Stimmberechtigten) ausführlich über das Projekt Alterswohnungen Habkern. Die Gemeindeversammlung Habkern hatte im Dezember 2003 beschlossen, das im Dorfzentrum gelegene Grundstück «untere Bärenmatte» zu kaufen. Der Kauf wurde auch damit begründet, dass auf einem Teilstück in den nächsten Jahren Alterswohnungen erstellt werden sollen. Der Gemeinderat beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Vorprojektes. An der Bevölkerungsumfrage im Februar 2005 sprach sich eine grosse Mehrheit positiv zum Bau von Alterswohnungen aus. Gemeinsam mit dem Architekturbüro Walter Amacher AG Ringgenberg wurde ein Vorprojekt erarbeitet. Geplant sind nun sechs Zweieinhalbzimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von je zirka 50 Quadratmeter. Die Wohnungen sind behindertengerecht eingerichtet. Im Haus befindet sich der Spitex-Stützpunkt mit einem Pflegebad. Die Trägerschaft der Alterswohnungen soll von einer noch zu gründenden gemeinnützigen Genossenschaft übernommen werden. Am Samstag 21. April 2007 wurde die Bevölkerung an einer öffentlichen Veranstaltung im Gemeindehaus über das Projekt Alterswohnungen informiert. Zurzeit liegen dem Gemeinderat fünf schriftliche Anmeldungen für den Bezug einer Zweieinhalbzimmer-Wohnung vor.

Gemäss Kostenschätzung des Architekturbüros ist mit Baukosten von 1,73 Millionen Franken (ohne Grundstück) zu rechnen. Damit das Projekt realisiert werden kann, müssen eigene Mittel von mindestens 530 000 Franken vorhanden sein. Die Bankfinanzierung mit einer Hypothek beträgt maximal 1,2 Millionen Franken. Rund 200 000 Franken werden aus der Zeichnung von Anteilscheinen und von Gönnerbeiträgen sowie Schenkungen erhofft. Der Fehlbetrag beträgt somit 330 000 Franken. «Ohne Engagement der Einwohnergemeinde Habkern ist das Projekt Alterswohnungen nicht realisierbar», sagte Walter Zurbuchen. Aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen ist der Gemeinderat aber überzeugt, dass eine Unterstützung des Projektes durch die Einwohnergemeinde Habkern durch die Gewährung eines kostenlosen Baurechts und eines rückzahlbaren, zinslosen Darlehens gerechtfertigt ist.

Die Versammlung folgte dem Antrag des Gemeinderates und sicherte der zukünftigen Genossenschaft Alterswohnungen Habkern die notwendigen Unterstützungen zu. Damit ist der Weg frei, um das Projekt «Alterswohnungen» in Habkern zu realisieren.

Erstwohnungsanteil
Seit der Genehmigung der neuen Gemeindebauordnung samt Zonenplan, beschlossen durch die Gemeindeversammlung am 8. November 1993, gelten in Habkern die Erstwohnungsanteilvorschriften (EWA). In der Dorfkernzone beträgt die EWA 75 Prozent, in den übrigen Bauzonen 60 Prozent. Einzig in der Ferienhauszone gibt es keine EWA. Damit wollte man überbordenden Zweitwohnungsbau ausserhalb der Ferienhauszone verhindern. «In den letzten fünf Jahren wurde in Habkern kein einziges neues Wohnhaus mehr gebaut», sagte Gemeindepräsident Walter Zurbuchen. Der Gemeinderat führt den Rückgang der Bautätigkeit im Wohnungsbau nicht zuletzt auch auf die EWA zurück, der potentielle Liegenschaftskäufer fernhält. Zwar kann die Aufhebung der EWA nicht unbedingt zur Erhöhung der Einwohnerzahlen führen, aber zumindest könnte sie dem einheimischen Gewerbe Arbeit bringen. Die ersatzlose Streichung des Artikels 40 und die Änderung des Artikels 50 im Baureglement waren im Sommer 2007 zur Mitwirkung publiziert. Es sind keine Mitwirkungen eingegangen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern prüfte die Änderung und teilte dem Gemeinderat am 20. August 2007 mit, dass eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Die öffentliche Auflage fand vom 6. September bis am 8. Oktober 2007 statt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden. Walter Zurbuchen: «Wenn der Zweitwohnungsbau überborden sollte, kann die EWA auch wieder eingeführt werden.» Ein Votant wies auch auf die Vorteile der EWA hin. Er befürchtete eine Verknappung des Wohnungsangebots für Ansässige und steigende Preise. Sein Antrag, die EWA nicht aufzuheben und sie stattdessen auf 40 Prozent zu reduzieren blieb chancenlos. Der Souverän folgte dem Antrag des Gemeinderates und schaffte die Erstwohnungsanteilvorschriften mit grosser Zustimmung ab.

Budget 2008
Erfreuliches konnte Gemeindekassier Markus Brunner zum Budget 2008 berichten. Bei einem Ertrag von 2,806 Millionen Franken ist ein kleiner Ertragsüberschuss von 5810 Franken veranschlagt. Das Investitionsprogramm sieht Nettoinvestitionen von 634 000 Franken vor. Der grösste Posten bildet dabei mit 575 000 Franken die zweite Etappe der Schulhaussanierung. Dem Voranschlag 2008, mit einer unveränderten Steueranlage von 2,0 Einheiten und einem Liegenschaftssteueransatz von 1,5 Promille des amtlichen Wertes, wurde diskussionslos zugestimmt.

Beitritt zur regionalen Führungsorganisation
Die Gemeindeversammlung stimmte weiter dem Beitritt zur regionalen Führungsorganisation (RFO) Bödeli und damit dem Reglement über die Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen zu.

Verschiedenes
In die Rechnungsprüfungskommission wurden gewählt: Johann Brunner-Hodler, Traubenegg, Beat Zurbuchen-Jacot, an der Matte, Hans Rudolf Zurbuchen, Eggetli (alle Habkern), und Josef von Allmen, Interlaken. – Gemeindepräsident Walter Zurbuchen dankte dem zurücktretenden Ackerbaustellenleiter Andreas Jorns für seinen jahrelangen Einsatz bestens. Als Nachfolgerin wurde ab 1. Januar 2008 Katharina Zurbuchen-Bühler, Halte, angestellt. – Ebenso wurde die Tätigkeit von Kurt Zurbuchen als Lebensmittelkontrolleur verdankt. Die Lebensmittelkontrolle wird per Ende Jahr kantonalisiert.
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