Das Kurhaus auf der Sonnenterrasse in Ringgenberg mit Aussicht auf Berge und Brienzersee

Ihr Ferien- und Seminarhotel
in Interlaken
Veranstaltungen im Artos
Berner Oberland News – 12. Jahrgang
Dienstag 20. Februar 2007
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Berner Oberland
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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie!
Ferien verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine einzigartige Ferienregion

Anmeldung/Informationen:
hans.zurbuchen@quicknet.ch


Ferienwohnung
in Ringgenberg

Nur etwa drei Kilometer vom weltbekannten Berner Oberländer Tourismuszentrum Interlaken entfernt vermieten im idyllischen Dorf Ringgenberg Adolf und Elisabeth Imboden-Amacher im Kreuzli eine schöne Ferienwohnung.
Ringgenberg-Goldswil am Brienzersee
mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. 

Netz gegen Kinderporno

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Internetkriminalität: Geldforderungen trotz angeblich kostenlosen Diensten

Bei der Kantonspolizei Bern sind mehrere Strafanzeigen gegen deutsche Anbieter von Internetseiten eingegangen. Diese bieten auf ihren Websites neben kostenlosen Diensten auch Gewinnspiele an. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Angebote nicht ohne Folgen bleiben.

pkb/bns. Auf zahlreichen Internetseiten verspricht nach Angaben der Kantonspolizei ein deutsches Brüderpaar als Betreiber von Web-Sites kostenlose Dienste, beispielsweise beim SMS-Versand oder der Lehrstellensuche, an. Das Angebot sei teils auch mit einem Gewinnspiel gekoppelt: «Bei diesen Angeboten werden Suchbegriffe, wie sie vielfach von Jugendlichen verwendet werden, (zum Beispiel ‹Hausaufgaben›, ‹Lehrstellen›, ‹Lexikon› oder ‹Games›) benutzt.» Die Praxis habe gezeigt, dass die angewählten Internetseiten sowohl bei der Registrierung als auch ohne abschliessende Bestätigung für eine Rechnungsstellung missbraucht würden und sich das angebliche Gratisangebot nachträglich als teures Serviceabonnement entpuppe: «Die Kosten und vertraglichen Konsequenzen sind zwar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt, aus der Internet-Einstiegseite jedoch nicht immer genügend ersichtlich.» Nach Ablauf einer Monatsfrist werde den betroffenen Usern jeweils ohne vorgängig erfolgte Rechungsstellung eine Mahnung zugestellt. Darin fordert ein beauftragter Rechtsanwalt unter Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen im Falle einer Nichtbezahlung die Begleichung eines Geldbetrages, bestehend aus den Kosten für ein Jahresabonnement inklusive Verzugsgebühren. Die Forderungen könnten mehrere hundert Franken betragen.

Die Kantonspolizei Bern rät ...
...  beim Surfen im Internet Vorsicht walten zu lassen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders bei Gratisangeboten und Gewinnspielen genau zu lesen oder solche Seiten zu meiden.
...  sich nicht einschüchtern zu lassen, wenn der Verdacht besteht, dass die Internetangebote durch das ungenügende oder gar versteckte Deklarieren der Kosten fragwürdig sind.
...  nicht voreilig zu zahlen, auch wenn Inkassobüros oder eingesetzte Rechtsanwälte mit rechtlichen Schritten drohen.
...  sich per Einschreibebrief auf die nicht gegebene Vertragsfähigkeit der betroffenen Person zu berufen, falls die Rechnung an ein minderjähriges Familienmitglied adressiert ist.
...  im Falle einer volljährigen Person mittels eines eingeschriebenen Briefs die Forderung zu bestreiten und gleichzeitig geltend zu machen, dass Sie weder mit Wissen noch mit Wollen einen kostenpflichtigen Dienst beanspruchen wollen.

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