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Donnerstag 15. Februar 2007
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Mysterypark: Nachlassvertrag genehmigt

Der seit November geschlossene Mysterypark in Interlaken kann verkauft werden. Das Gericht hat den Nachlassvertrag am Donnerstag genehmigt. Er tritt ab sofort in Kraft, da die Parteien auf einen Weiterzug verzichtet haben.

sda. Der Rätselpark nach einer Idee von Bestsellerautor Erich von Däniken wird nun zum besten gebotenen Preis verkauft. Ein Gläubigerausschuss wird Anfang März das genaue Verkaufsprozedere definieren, wie der Sachwalter des Parks, Kurt Stöckli, am Donnerstag vor Gericht erklärte. Anschliessend wird das Bietverfahren eröffnet. Wichtig sei nun, dass man aus der «Wartephase» herauskomme und die Verkaufsverhandlungen an die Hand nehmen könne. Derzeit seien sechs bis sieben Interessenten im Gespräch, wieviele davon wirklich ernsthafte Absichten hätten, sei offen. Möglich ist, dass nun nach Bestätigung des Nachlassvertrags noch weitere Interessenten auftauchen. Im Gespräch war bisher unter anderem auch ein lokales Projekt, das Hotel- und Unterhaltungsmöglichkeiten für ein jüngeres Zielpublikum auf dem Areal realisieren möchte. Zu den verschiedenen Interessenten machte Stöckli keine Angaben.

Zwölf Prozent Dividende
Der Sachwalter rechnet mit einer Dividende von rund zwölf Prozent für die Drittklassgläubiger. Im Falle eines Konkurses hätten sie sich mit rund 3,6 Prozent zufrieden geben müssen. Im Rahmen des Nachlasses habe der Park den ganzen letzten Sommer über offen bleiben können, was zusätzliche Einnahmen beschert habe, erklärte Stöckli.

Vorgängig zur Gerichtsverhandlung hatten insgesamt 144 von 282 Gläubiger dem Nachlassvertrag zugestimmt. Die 144 zustimmenden Gläubiger vertreten ein Kapital von 22,6 der insgesamt 25 Millionen Franken. Damit sei die Zustimmung von Gläubigerseite her deutlich manifestiert worden, stellte der Gerichtspräsident am Donnerstag fest. Er sah alle formellen und materiellen Vorgaben des Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung als erfüllt an. Es gebe keinen Grund, den Vertrag nicht zu bestätigen. Ein Konkurs würde kaum zu einem besseren Ergebnis führen. Die öffentliche Gerichtsverhandlung in Interlaken wurde von einer Handvoll ehemaliger Mysterypark-Angestellten und weiteren Interessierten aus der Region mitverfolgt.

Sanierung gescheitert
Der Rätselpark war im Mai 2003 nach einer ersten kritischen Finanzierungsphase eröffnet worden. Nach anfänglichem Erfolg zeigte sich rasch, dass die erhofften Besucherzahlen nicht erreicht wurden. Den Ausstellungen in den verschiedenen Themenpavillons des futuristischen Gebäudes mangelte es an Dynamik und Interaktion. Alles Umstände, die nicht ohne Auswirkungen auf die Finanzen blieben.mDiskutiert wurden zahlreiche Sanierungsvarianten. Immer wieder zogen sich potentielle Investoren zurück oder blieben den ernsthaften Tatbeweis schuldig. Querelen im und um den Verwaltungsrat erschwerten zusätzlich die Suche nach einer guten Lösung. Gegenspieler waren der einheimische Grossaktionär Oskar Schärz sowie Grossobligationär und Financier Franz Gyger und der damalige Mystery-Finanzchef Achilles Handschin. Schliesslich setzte dem Park im August 2005 auch noch das Hochwasser zu. Im Sommer 2006 ging der Park in Nachlassstundung. Nach der Sommersaison schloss er am 19. November 2006 seine Tore. Ob und in welcher Form Erich von Dänikens Rätsel in ein Nachfolgeprojekt integriert werden können, ist noch offen.
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