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Ein Ort der Begegnung ist er ja, der Höheweg in Interlaken, für Einheimische und für Touristen. Durch die Einführung der Tempo-30-Zone hat er an Qualität gewonnen. Leider ist damit der Nachteil verbunden, dass in dieser Zone Fussgängerstreifen nur unter sehr einschränkenden Bedingungen erlaubt sind. Besonders Kinder, Schüler, Betagte und Menschen mit einer Behinderung sind dadurch verunsichert worden. Um trotzdem wieder Zebrastreifen markieren zu dürfen, hat der Gemeinderat beschlossen, die von den kantonalen Instanzen sehr enge Auslegung der Vorschriften vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.
Wie von Gemeinderat Werner Prantl berichtet wird, sähe er als Alternative die Einführung einer Begegnungszone. Dort beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde und die Fussgänger haben gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vortritt. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Wie in der Tempo-30-Zone ist das Parkieren nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Mir scheint es lohnend, diese Alternative näher zu prüfen. Durch die weitere Senkung der zulässigen Geschwindigkeit würde auf dem Höheweg die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer spürbar verbessert, obschon sich die Fahrt zwischen West- und Ost-Bahnhof nur um zwei Minuten verlängern würde. Wer wissen möchte, wie diese Zone auf einer Strasse mit Busverkehr funktioniert, findet ein gutes Beispiel in der unteren Altstadt von Bern im Strassenzug Kramgasse–Gerechtigkeitsgasse vom Zytgloggeturm bis zur Nydegggasse. |