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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie! |
Ferien verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine einzigartige Ferienregion
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Ferienwohnung
in Ringgenberg
Nur etwa drei Kilometer vom weltbekannten Berner Oberländer Tourismuszentrum Interlaken entfernt vermieten im idyllischen Dorf Ringgenberg Adolf und Elisabeth Imboden-Amacher im Kreuzli eine schöne Ferienwohnung.
mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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| Mysterypark AG: Gerichtstermin am 15. Februar |
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Beim Gerichtskreis XI Interlaken-Oberhasli ist der Sachwalterbericht im Nachlassverfahren in Sachen Mystery Park AG eingelangt. Der Gerichtstermin zur Durchführung der Verhandlung betreffend Bestätigung oder Ablehnung des Nachlassvertrages ist auf Donnerstag 15. Februar 2007 angesetzt.
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Gemäss Bericht der Transliq AG unterbreitet laut einer Medienmitteilung die Mystery Park AG ihren Gläubigern einen sogenannten Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Die Liquidation des Vermögens – siehe unter anderem Quorum für Nachlassvertrag erreicht vom Mittwoch 20. Dezember 2006 – soll nach Angaben des geschäftsleitenden Gerichtspräsidenten I des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli, Thomas Zbinden, durch die Transliq AG als Liquidatorin sowie einen fünfköpfigen Gläubigerausschuss durchgeführt werden: «Die Sachwalterin beantragt dem Gericht die Bestätigung des Nachlassvertrages sowie der durch die Gläubigerversammlung gewählten Liquidationsorgane.» Der Gerichtstermin zur Durchführung der Verhandlung betreffend Bestätigung oder Ablehnung des Nachlassvertrages findet laut der Medienmitteilung am Donnerstag 15. Februar 2007, ab 9.00 Uhr (Zeitbedarf zirka eine Stunde) im Beatushus (Beatussaal) der römisch-katholischen Kirchgemeinde an der Schlossstrasse 4 in Interlaken (Nähe Richteramt) statt. Es sei beabsichtigt, an der Verhandlung über das Gesuch zu entscheiden: «Die Verhandlung ist grundsätzlich publikumsöffentlich, wobei Zutrittsbeschränkungen etwa aus Kapazitätsgründen möglich bleiben.»
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