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Donnerstag 11. Januar 2007

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Thun: Mitwirkung zur Halle 6 im Selve-Areal

Im Thuner Selve-Areal sollen die Gebäude bei der Halle 6 – zwischen Scheibenstrasse und Aare – für Kultur, Gastgewerbe, Büros und Wohnen genutzt werden. Dazu braucht es eine Anpassung der Überbauungsordnung aus dem Jahr 1995. In einem Teilbereich soll auch der Uferweg angepasst werden. Bis 12. Februar kann sich die Bevölkerung während eines Monats dazu äussern.

sth/bns. Im Jahr 1995 haben laut einer Medienmitteilung die Thuner Stimmberechtigten die Überbauungsordnung «Areal Scheibenstrasse», die das ehemalige Industrieareal Selve umfasst, gutgeheissen. Die Stadt habe im Jahr 2003 die unter Denkmalschutz stehende Halle an der Scheibenstrasse 6, das ehemalige Presswerk der Metallwerke Selve gekauft: «Zwei Jahre später erwarb die Stadt auch den ‹Winkelbau› genannten dreigeschossigen Anbau zur Halle 6 und das mit dem Winkelbau verbundene, gemäss Bauinventar erhaltenswerte Gebäude Nr. 8, das ehemalige Transformatorenhaus.

Anbau soll erhalten bleiben
Die Überbauungsordnung von 1995 sehe den Abbruch dieses Anbaus vor, verlautet dazu im weiteren. Die Überbauungsordnung soll nun angepasst werden, damit der Anbau erhalten und für Kultur, Gastgewerbe, Büros und Wohnungen genutzt werden könne. Für die Halle 6 sei weiterhin eine öffentlich zugängliche Nutzung vorgesehen: «Der städtische Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung und die kantonale Denkmalpflege unterstützen den Erhalt des Winkelbaus und des ehemaligen Transformatorenhauses und begrüssen die darin vorgesehenen Nutzungen.»

Promenade vom Guisanplatz bis zur Halle 6
Die Scheibenstrasse wird laut der Medienmitteilung künftig vom Durchgangsverkehr befreit und für den Langsamverkehr attraktiv ausgestaltet werden. Der öffentliche Uferweg soll deshalb als städtische Promenade vom Guisanplatz bis zur Halle 6 der Strasse entlanggeführt werden. Östlich der Halle 6 soll ein attraktiver, übersichtlich geführter Zugang zum Uferbereich entstehen. Anschliessend führe der Uferweg der Aare entlang zum neuen Uferpark im Westen: «Diese Führung des Fussverkehrs auf der städtischen Promenade und auf dem Zugang zum Ufer bei der Halle 6 soll den geplanten öffentlichen Nutzungen besser gerecht werden als der bisher vorgesehene, schmale und unübersichtliche Wegabschnitt vor dem Gebäude Scheibenstrasse Nr. 4, der ehemaligen Direktionsvilla ‹Zur Schützenlinde›.»

Nach Mitwirkung befindet der Stadtrat
Der Thuner Gemeinderat führe nun zur geplanten Anpassung der Überbauungsordnung eine öffentliche Mitwirkung durch, heisst es in der Medienmitteilung. Somit könnten vom 11. Januar bis 12. Februar alle Interessierten ihre Meinung dazu äussern. Nach Ablauf der Mitwirkung werde darüber ein Bericht erstellt: «Dieser ist öffentlich.» Nach der öffentlichen Auflage im Frühling werde der Stadtrat über die Anpassung der Überbauungsordnung beschliessen. Danach folge das Genehmigungsverfahren durch den Kanton.

Mitwirkung. Die Anpassung der Überbauungsordnung «Areal Scheibenstrasse» im Bereich der Halle 6 in Thun wird öffentlich zur Mitwirkung ausgestellt. Die Unterlagen werden von Donnerstag 11. Januar 2007 bis Montag 12. Februar 2007 zur Einsichtnahme aufgelegt. Die Dokumente können im Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes an der Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Allfällige Eingaben sind schriftlich und begründet bis spätestens Montag 12. Februar 2007 an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten. Persönliche Auskünfte werden nach Voranmeldung erteilt (Telefon 033 225 83 76).
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