| sth/bns. Das Gewerbeinspektorat Thun, die Fachstelle Berner Gesundheit und das Regierungsstatthalteramt Thun orientierten über geltende und neue gesetzliche Bestimmungen, Sanktionsmöglichkeiten und Verhaltensregeln. Der Thuner Gewerbeinspektor, Reto Keller, habe letztes Jahr Alarm geschlagen, wird in einer Medienmitteilung erinnert.: Auch die Stadt Thun habe sich vermehrt mit Klagen von Anwohnern und Geschäftsleuten über Lärm, Vandalismus, Verunreinigungen und Gewalt auseinandersetzen müssen: «Beobachtungen haben gezeigt, dass Jugendliche alkoholische Getränke des öfteren in Tankstellenshops oder in bahnhofnahen Geschäften einkaufen und danach auf öffentlichen Plätzen konsumieren. Die Verpackungen und Flaschen werden kaum jemals ordnungsgemäss entsorgt und zwischen Urin, Kot und Erbrochenem liegen gelassen. Die Stadt Thun hat deshalb den Tankstellenshopbetreibern und Geschäften mit verlängerten Öffnungszeiten Sanktionen angedroht.» Daraufhin habe der Geschäftsführer der schweizerischen Erdölvereinigung, Rolf Hartl, in dieser Woche eine Fachtagung für die Betreiber von Tankstellenshops organisiert.
Rolf Hartl wies laut der Medienmitteilung die Tagungsteilnehmer darauf hin, dass die Tankstellenshopbetreiber rund um das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen ihren Beitrag leisten wollten: «Die Durchsetzung der Ausweispflicht ist seiner Ansicht nach letztlich eine reine Willensfrage. Chefs von Unternehmen und Shops müssen ihren Angestellten immer wieder den Rücken stärken.» Es sei aber laut Hartl nicht Sache der Branche, Nacherziehungsarbeit zu leisten. Diese Aufgabe gehöre ohne wenn und aber in den Zuständigkeitsbereich der Eltern. Ebenso plädierte er dafür, auch die Gastgewerbebetriebe, die anderen Verkaufsgeschäfte und die Betreiber von Festwirtschaften in die Pflicht zu nehmen.
Regierungsstatthalter Bernhard Wyttenbach zeigte auf, dass die Einweisungen im Rahmen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs von Jahr zu Jahr zunähmen. 70 Prozent der Einweisungen stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum. Der Regierungsstatthalter habe deshalb die Wichtigkeit der Bemühungen rund um den Jugendschutz unterstrichen. Alkoholführende Gastgewerbebetriebe und Verkaufsstellen sowie Betreiber von Festwirtschaften müssten die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Jugendschutz besser einhalten, so der Regierungsstatthalter: «Bewilligungsinhaber, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen – Verweis, befristetes Alkoholverkaufsverbot bis hin zu einer definitiven Betriebsschliessung – rechnen; zudem wird Strafanzeige erstattet.»
Der Thuner Gewerbeinspektor Reto Keller habe anhand von eindrücklichen Bildern zu den Folgen von Vandalismus und Verunreinigung eine Lagebeurteilung in der Stadt Thun vorgenommen, verlautet in der Medienmitteilung: «Er gab zudem einen Überblick über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf den Stufen Bund und Kanton.» Im weiteren habe er über die Erfahrungen rund um die Testkäufe im Jahr 2006 berichtet; die Tests sollen im Jahr 2007 fortgeführt werden.
Tabakverkauf neu erst ab 18 Jahren
Wie Keller weiter orientierte, wurde das kantonale Gesetz über Handel und Gewerbe per 1. Januar 2007 rund um die Werbung zu Suchtmitteln und Tabakverkauf verschärft: «Neu darf kein Tabak mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.» Zusätzlich werde die Weitergabe alkoholischer Getränke oder von Tabak an Kinder und Jugendliche unter Strafe gestellt: «Suchtmittelwerbung auf öffentlichem Grund sowie auf von diesem einsehbarem privatem Grund ist neu verboten.»
Klarer Auftritt gegenüber Jugendlichen
«Roland Petschen, Psychologe bei der Berner Gesundheit, zeigte die Folgen auf, wenn Jugendliche saufen», heisst es in der Medienmitteilung im weiteren. Die Zahl der Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen sei in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen: «Das sogenannte Kampfsaufen bildet ein neues Phänomen, mit dem sich die Fachleute auseinandersetzen müssen.» Damit die Jugenschutzbestimmungen möglichst wirkungsvoll umgesetzt werden könnten, brauche es klare Regeln, Unterstützung durch den Vorgesetzten, Selbstsicherheit, Fachwissen, Sozialkompetenz und Weiterbildung. Auch Kontrollen und Sanktionen seien notwendig. Im Rahmen von Rollenspielen erhielten die Tagungsteilnehmer Gelegenheit, richtiges Verhalten im Umgang mit schwierigen Kunden zu üben.
Weitere Verbesserungen geplant
Folgende Massnahmen werden laut der Medienmitteilung bereits angewendet: Alkoholverkauf nur gegen Vorlage eines rechtsgültigen amtlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass), einheitlicher Auftritt beziehungsweise einheitliche Plakate zu den Abgabeverboten sowie laufende und umfassende Orientierung und Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Folgende Verbesserungen seien geplant oder würden noch geprüft: Anpassung der Kassensysteme, die eine bessere Überprüfung der Alterslimiten erlauben, regelmässige Schulungen in Zusammenarbeit mit der Berner Gesundheit und der Behörden für das Verkaufspersonal, Einführung brancheninterner Testkäufe sowie weiter verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.
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