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| Thun-Süd: Variantenabstimmung voraussichtlich am 25. November |
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Die Frage, ob und auf welchem Teil der bisher vorgesehenen Fläche das neue Fussballstadion und der Fachmarkt in Thun-Süd realisiert werden sollen, wird das Volk entscheiden können: Der Thuner Gemeinderat hat einen mit 2560 Unterschriften eingereichten Volksvorschlag gegen den Stadtratsbeschluss vom 10. Mai 2007 als gültig erklärt.
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sth/bns. Damit kommt es laut einer Medienmitteilung voraussichtlich am 25. November 2007 zu einer Variantenabstimmung zwischen dem Beschluss des Stadtrats, der ein grösseres Gebiet umfasst und die Anlagen möglichst nahe an der an der Autobahn vorsieht, und dem Volksvorschlag, der insbesondere das Areal der Familiengärtner erhalten möchte. Damit in Thun-Süd ein Fussballstadion und ein Fachmarkt gebaut werden könnten, brauche es entsprechende planungsrechtliche Grundlagen: «Der Stadtrat hat daher am 10. Mai 2007 mit 37 zu 1 Stimme fast einstimmig eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) Thun-Süd verabschiedet. Gegen diesen Beschluss hat ein Komitee aus dem Umfeld des Familiengartenvereins ein Referendum mit 2560 gültigen Unterschriften und damit verbunden einen sogenannten Volksvorschlag eingereicht.» Zustandegekommen und gültig
Nach Einreichung der Unterschriften habe der Gemeinderat das formelle Zustandekommen, aber auch die materielle Gültigkeit des Volksvorschlags prüfen müssen: «Diese Prüfung geschah ausschliesslich anhand von juristischen Überlegungen und hat ergeben, dass einerseits Referendum und Volksvorschlag rechtzeitig und mit genügend Unterschriften eingereicht wurden und damit zustandegekommen sind. Andrerseits hat der Gemeinderat – zusätzlich gestützt auf ein externes Gutachten – ebenfalls die Gültigkeit des Volksvorschlags beschlossen und diesen Entscheid dem Referendumskomitee bereits schriftlich mitgeteilt.» Der Volksvorschlag möchte laut der Medienmitteilung lediglich einen Teil der vom Stadtrat beschlossenen Fläche als ZPP Thun-Süd ausscheiden, die Zonenvorschriften jedoch unverändert entsprechend dem Stadtratsbeschluss belassen: «Die Überprüfung hat nun ergeben, dass der Volksvorschlag das von der Stadtverfassung geforderte Gültigkeitskriterium eines ausformulierten Entwurfs knapp erfüllt.» Planerisch und mit Blick auf städtebauliche Kriterien müsse er jedoch als unzweckmässig erachtet werden, denn die verbleibende Fläche sei nicht optimal auf die unveränderten Zonenvorschriften abgestimmt. Darauf habe insbesondere auch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung in seinem Vorprüfungsbericht hingewiesen. «Der Volksvorschlag ist trotz dieser Schwächen jedoch weder offensichtlich undurchführbar noch klar rechtswidrig», verlautet im weiteren: «Der Gemeinderat hat sich deshalb trotz einiger Bedenken entschieden, den Volksvorschlag als gültig zu erachten. Er respektiert damit auch die Volksrechte, da Initiativen und Referenden im Zweifel soweit möglich zugunsten des Volkes auszulegen sind. Eine Ungültigerklärung hätte höchstwahrscheinlich zu Beschwerden mit ungewisser Dauer geführt und das Ziel, innert der vom Schweizerischen Fussballverband (SFV) gesetzten Frist (1. März 2008) ein Baugesuch für das Stadion einzureichen, gefährdet.»
Stadtrat steht klar hinter ZPP Thun-Süd
Der Stadtrat habe mit seinem klaren Entscheid zur ZPP Thun-Süd am 10. Mai 2007 ein deutliches Signal gesetzt und stehe damit deutlich hinter seinem eigenen Vorschlag, heisst es in der Medienmitteilung. Der Gemeinderat werde in seinem Bericht an den Stadtrat aufzeigen, wie er den eingereichten Volksvorschlag im Verhältnis zum Hauptvorschlag im Detail beurteile: «Die Stadt stellt für das Projekt ‹Sport und Einkauf in Thun-Süd› lediglich die planerischen Grundlagen zur Verfügung. Die Burgergemeinde und der Investor HRS beurteilen und bekunden ihre Haltung gegenüber dieser neuen Ausgangslage unabhängig von der Stadt Thun.» Sollen Stadion und Fachmarkt, wie bisher geplant, möglichst nahe an der Autobahn erstellt werden und auch das bisherige Areal der Familiengärten beanspruchen? Oder sollen die Anlagen weiter östlich realisiert werden, wie des der Volksvorschlag verlangt, damit die Familiengärten allenfalls erhalten werden könnten? Das Erreichen dieses Ziels mittels Volksvorschlag sei äusserst fraglich: «Die Familiengärten befinden sich nämlich bereits heute nur noch auf Zusehen hin und in vertragslosem Zustand auf Boden der Burgergemeinde, die das Land gemäss Vertrag im Baurecht an HRS abgeben wird. Vor einigen Tagen hat der Burgerrat zudem gemäss einer Medienmitteilung vom heute Mittwoch 11. Juli 2007 entschieden, dass der Familiengartenverein sein Areal per Ende Februar 2008 räumen muss.» Auflage des Volksvorschlages ab 12. Juli
Als nächstes muss laut Medienmitteilung der Volksvorschlag aus planungsrechtlichen Gründen noch öffentlich aufgelegt werden. Dies werde im Amtsanzeiger vom 12. Juli 2007 publiziert. Während der wegen der Ferien verlängerten Auflagefrist von 40 Tagen könnten Einsprachen gegen den Volksvorschlag erhoben werden. Gebe es solche, folgten unmittelbar nach Ablauf der Frist Einspracheverhandlungen: «Der Volksvorschlag wird anschliessend in Kenntnis der allfälligen Einsprachen vom Gemeinderat zuhanden des Stadtrats vom 27. September 2007 verabschiedet. Der Stadtrat wird dann die beiden Varianten mit seiner Empfehlung in der Abstimmungsbotschaft zuhanden der Stimmberechtigten verabschieden. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 25. November 2007 in einer Variantenabstimmung zwischen dem Hauptvorschlag des Stadtrats und dem Volksvorschlag des Referendumskomitees entscheiden können. Über allfällige Einsprachen entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung im Genehmigungsverfahren nach der Volksabstimmung.» Öffentliche Auflage der ZPP-Variante gemäss Volksvorschlag. Die Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften «Sport und Einkauf in Thun-Süd», Variante gemäss Volksvorschlag, wird von Donnerstag 12. Juli 2007 bis Montag 20. August 2007 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag, 7.45 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag 20. August 2007 schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Stadt Thun, Stadtkanzlei, Rathaus, 3600 Thun zu richten.
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