Die 5. IV-Gesetzrevision bringt keine neuen Instrumente zur Bekämpfung von Missbrauch, wie uns dies Plakate und Inserate weismachen wollen. Sie trägt auch wenig zur besseren Eingliederung der Menschen mit einer Behinderung in die Arbeitswelt bei und das dringlichste Problem, die Sanierung der IV-Finanzen, bleibt ungelöst. Schmerzhaft spürbar für die Behinderten, werden aber die Leistungskürzungen sein. Darum lehnt der Vorstand von Procap Interlaken-Oberhasli diese einseitige Gesetzesrevision ab.
Käme am 17. Juni eine ausgeglichene Gesetzesvorlage zur Abstimmung, welche das wesentlichste Problem der IV, nämlich die Sanierung der Finanzen, lösen würde, so würden wohl die meisten Behinderten-Organisationen die Revision nicht bekämpfen. Im Interesse einer langfristigen Sicherung der IV würden sie die Kröte schlucken und die geplanten Einsparungen bei den Behinderten akzeptieren. Dass etwas gehen muss, ist sicher allen klar. Die vorliegende Gesetzes-Revision aber löst keine Probleme, sie bringt hingegen unzumutbare Leistungskürzungen für die Betroffenen.
Bei Durchschnittsrenten von 1525 Franken pro Monat verträgt es keine Kürzungen. Gnadenlos beschloss das Parlament eine ganze Reihe von Sparmassnahmen, wie die Streichung der laufenden Zusatzrenten für Ehepartner, welche ihre behinderten Partner pflegen, oder die Streichung des Karrierezuschlages, was junge Rentner lebenslang auf ihrer zu kleinen (Anfangs-) Rente sitzen lässt. Damit werden die Lasten nur auf die Kantone und die Gemeinden überwälzt, da bei solch tiefen Renten Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe bezahlt werden müssen. Auch der Verzicht auf die Finanzierung der medizinischen Leistungen der über Zwanzigjährigen durch die IV verschiebt die Lasten nur zu den Krankenversicherungen.
Die an sich guten Ansätze, Früherkennung und Eingliederungsmassnahmen, können nicht wirkungsvoll greifen, solange die Arbeitgeber nicht in die Pflicht genommen werden. Freiwillig können sie schon heute, ohne dass es dazu eine Gesetzesänderung braucht, Arbeitsplätze für Behinderte angeboten werden.
Die vorliegende IVG-Revision bleibt bei wenigen guten Ansätzen stecken, bietet nur Scheinlösungen und belastet die Menschen mit einer Behinderung zusätzlich, welche eh schon meistens an der Armutsgrenze leben. Der Vorstand von Procap Interlaken-Oberhasli empfiehlt darum eine Ablehnung der IVG-Revision. |