Entgegen der Behauptungen der Befürworter der 5. IVG-Revision bringt die Vorlage weder neue Instrumente zur Bekämpfung von Missbrauch noch bringt sie die Eingliederung der Menschen mit einer Behinderung in die Arbeitswelt. Auch das dringlichste Problem, die Sanierung der IV bleibt ungelöst. Was die Revision aber sicher bringt, ist einen Leistungsabbau zulasten der Betroffenen.
Am 17. Juni stimmt das Stimmvolk über die 5. IV-Gesetz-Revision ab, nachdem von kleineren Behinderten-Organisationen das Referendum ergriffen wurde. Die grösseren Behindertenverbände waren im Vorfeld bereit, die Kröte zu schlucken und ein Opfer zu bringen, wenn gleichzeitig zusätzliche Mittel zur Sanierung der IV beschlossen worden wären. Alleine über Sparmassnahmen ist es heute unmöglich, die aus dem Ruder gelaufene Finanzierung der IV sicherzustellen. Weit über eine Milliarde Franken Defizit pro Jahr und aufgelaufene Schulden von gegen zehn Milliarden Franken verlangen wirkungsvolle Lösungen. Das Parlament war nicht in der Lage eine mehrheitsfähige Lösung zu finden und präsentiert dem Volk nun eine Gesetzesvorlage, welche einzig zulasten der Behinderten Einsparungen bringen soll, ohne das wirkliche Finanzierungsproblem auch nur annähernd zu lösen. So geht das nicht!
Bei Durchschnittsrenten von 1525 Franken pro Monat verträgt es keine Kürzungen. Gnadenlos beschloss aber das Parlament eine ganze Reihe von Sparmassnahmen, wie die Streichung der laufenden Zusatzrenten für Ehepartner, welche ihre behinderten Partner pflegen, oder die Streichung des Karrierezuschlages, was junge Rentner lebenslang auf ihrer zu kleinen (Anfangs-) Rente sitzen lässt. Damit werden die Lasten nur auf die Kantone und die Gemeinden überwälzt, da bei solch tiefen Renten Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe bezahlt werden müssen. Die vorgesehene Verschiebung der medizinischen Massnahmen für die über 20jährigen zu den Krankenversicherungen bringt auch nur höhere Prämien für alle.
Die guten Ansätze, Früherkennung und Eingliederungsmassnahmen, können nicht wirkungsvoll greifen, solange die Arbeitgeber nicht in die Pflicht genommen werden. Freiwillig können sie ohne Gesetzesänderung tätig werden.
Die vorliegende IVG-Revision bleibt bei wenigen guten Ansätzen stecken, bietet eine Reihe Scheinlösungen und vor allem Einsparungen auf dem Buckel von Menschen, die eh schon meistens an der Armutsgrenze leben. Sie ist darum ganz klar abzulehnen.
Kantonale Vorlagen
Der Kantonsbeitrag an das Tram Bern-West ist diesmal kaum mehr bestritten. Die kritisierten Punkte der ersten Vorlage sind berücksichtigt und die Bedeutung des Projektes für die Stadt und den Kanton werden allgemein anerkannt. Wie schon das erste Projekt, so befürwortet die SP Lauterbrunnen auch die neue Vorlage.
Die Verfassungsänderung und die Änderung des Gemeindegesetzes, welche die Schaffung von Regionalkonferenzen ermöglichen, werden von der SP unterstützt. Gerade die Region Oberland-Ost ist prädestiniert für eine intensivere Zusammenarbeit, wie dies mit dieser Vorlage beabsichtigt wird. Unsere Region wird bei der Umsetzung voraussichtlich Pionierregion im Kanton werden. Andere Regionen sind da noch weit davon entfernt, ihre Zusammenarbeit in dieser Weise zu institutionalisieren und werden auch bei der Abstimmung skeptischer sein.
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