| Willkommen sind laut einer Medienmitteilung auch Selbstnominationen von Firmen: «Eine Jury wählt den Gewinner, der an der Preisverleihung vom 9. November 2007 bekanntgegeben wird.»
Mit der 5. IVG-Revision soll laut einer Medienmitteilung die berufliche Wiedereingliederung noch stärker gefördert werden. Wer nach einer psychischen Erkrankung wieder arbeiten wolle, habe es besonders schwer einen Arbeitsplatz zu finden: «Arbeitgeber die Einstiegs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung anbieten, sollen durch den Thuner Sozial-Stern öffentliche Anerkennung erhalten.»
Meldungen über engagierte Firmen aus dem Berner Oberland und aus angrenzenden Orten können laut der Medienmitteilung bis 20. Juli 2007 bei der «Berufliche Förderung und Klärung» (BFK) Thun eingereicht werden: «Jedermann kann Vorschläge einreichen, der betroffene Mitarbeitende, der Arbeitgeber selber oder Drittpersonen.»
In der Jury des Thuner Sozial-Sterns seien Personen aus Politik, Wirtschaft und Sozialpsychiatrie vertreten, verlautet im weiteren: «Sie prüfen alle Nominationen und werden den Preisträger 2007 wählen.»
Auskunft/Kontakt. Berufliche Förderung und Klärung (BFK), Krankenhausstrasse 14E, 3600 Thun; Organisationskomitee: Barbara Rüetschi, Christine Schüpbach, Telefon 033 226 47 20, E-Mail bfk@stsag.ch / www.sozial-stern.ch / für Spenden: Spital Thun, Postkonto 30-423352-5, Vermerk Sozial-Stern.
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