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Thun: Initiative «Fussgängerfreundliche Innenstadt» gültig erklärt

Der Gemeinderat von Thun hat die mit 1651 gültigen Unterschriften eingereichte Initiative «Fussgängerfreundliche Innenstadt» als gültig erklärt, beantragt aber dem Stadtrat die Ablehnung der Initiative.

Die Initiative bezwecke die Schaffung einer zusammenhängenden Fussgängerzone in der Innenstadt und die Abschaffung der noch bestehenden öffentlichen Parkplätze im Bälliz und in der Hauptgasse, heisst es in einer Medienmitteilung. Dem Stadtrat beantrage der Gemeinderat Ablehnung der am 2. November 2006 bei der Stadtkanzlei eingereichten Initiative «Fussgängerfreundliche Innenstadt». Er erachtet laut der Medienmitteilung die Initiative als unnötig und unverhältnismässig, «weil er überzeugt ist, dass die bereits bestehende Begegnungszone in der Innenstadt ausreicht».

Lehne auch der Stadtrat die Initiative ab, komme es in diesem Jahr zu einer obligatorischen Volksabstimmung, verlautet dazu im weiteren. Der Stadtrat könne die Initiative annehmen unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums oder ablehnen und spätestens bis zum 2. Februar 2008 den Stimmberechtigten vorlegen und bei Ablehnung allenfalls einen Gegenvorschlag unterbreiten. Der Gemeinderat beantragt laut der Medienmitteilung dem Stadtrat, die Initiative abzulehnen und ohne Gegenvorschlag den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. Dazu veranlassten ihn die folgenden Überlegungen:

–  Seit dem Dezember 2006 bestehe als Ergebnis des in den Jahren 2005/06 erarbeiteten Verkehrsstrukturplanes Innenstadt eine Begegnungszone im Bälliz, in der Hauptgasse und an der Berntorgasse. Diese Begegnungszone stelle faktisch bereits einen indirekten Gegenvorschlag zur vorliegenden Initiative dar.
–  Das Erarbeiten des Verkehrsstrukturplanes sei mit Vertretern aus der Innenstadt erfolgt. Dabei habe die Voraussetzung gegolten, dass der im Zusammenhang mit der Umgestaltung des oberen Teiles des Bälliz ausgehandelte Konsens betreffend Anzahl der Parkplätze (total 28), Veloabstellplätze und Anlieferungsflächen als Grundlage gelte: «Die bereits früher seitens der Stadtbehörden erfolgte Aussage, ein zusätzlicher Abbau von Parkplätzen in der Innenstadt erfolge erst mit dem Bau eines adäquaten Parkplatzersatzes in zumindest einem weiteren Parkhaus, wurde mit diesem Konsensplan bestätigt.» Die Annahme der Initiative stelle diesen Konsens in Frage.
–  Die heute geltende Begegnungszone berücksichtige unterschiedliche Interessen im Stadtzentrum: Die Fussgänger hätten Vortritt, es gelte Tempo 20, die Personenwagen-Durchfahrten und Zufahrten würden zugunsten des Fussverkehrs unattraktiver, seien aber trotzdem noch möglich, es bestehe eine verträgliche und vernünftige Mischung aus motorisiertem Individualverkehr, Zweiradverkehr sowie Fussgängern, welche letztlich für alle eine Win-Win-Situation darstelle. Weitere Massnahmen aus dem Verkehrstrukturplan könnten noch umgesetzt werden und das bestehende Regime verfeinern und optimieren, bereits wirksame Massnahmen können laufend ausgewertet und angepasst werden.
–  Eine weitergehende Entmotorisierung der Innenstadt, wie es die Initiative beabsichtige, ginge zulasten des Geschäftszentrums und würde den erfolgten Absprachen klar widersprechen. Eine Überprüfung der Situation wäre frühestens mit der Inbetriebnahme mindestens eines zusätzlichen, für die Innenstadt wichtigen Parkhauses denkbar, wobei die besondere Situation der Innenstadt mit den fehlenden rückwärtigen Anliefermöglichkeiten und der Insellage des Bälliz berücksichtigt werden müsse.
–  Art. 2 Abs. 5 des vorgeschlagenen Reglements sei völlig unverhältnismässig: «Die Aufhebung aller derzeit vorhandenen öffentlichen Parkplätze innert zwölf Monaten – ohne jede Kompensation durch mindestens ein weiteres Parkhaus (dessen Realisierung in jedem Fall einiges länger dauert) – würde den innenstädtischen Detailhandel mit Sicherheit erheblich beeinträchtigen und gegenüber der Konkurrenz ausserhalb dieses Perimeters schwer benachteiligen.»
–  Die Erweiterung der Fussgängerzone in der Innenstadt würde zwar die Attraktivität der Märkte etwas steigern, weil es möglich wäre, das Marktangebot im Oberbälliz quantitativ zu erweitern. Ein gewisser Aufwand für das heute notwendige Aufstellen von Signalen an Markttagen würde ebenfalls wegfallen: «Dies mag jedoch die erwähnten Nachteile der Initiative nicht aufzuwiegen.»

Der Gemeinderat sei der Auffassung heisst es abschliessend, «dass das bestehende Verkehrsregime der ‹friedlichen Koexistenz› zweckmässig, elastisch und ausreichend ist und zudem auf einem breiten Konsens unter den Betroffenen der Innenstadt beruht, der nicht gefährdet werden soll». Der Stadtrat berate die Vorlage am 8. Juni. Eine allfällige Volksabstimmung fände frühestens im September 2007, eventuell aber erst im November oder Dezember 2007 statt.
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