sth/bns. Gleichzeitig sollen laut einer Medienmitteilung die seit 1. Januar 2005 gültigen Bestimmungen der 1. BVG-Revision ins neue Reglement einfliessen. Der Stadtrat entscheide an seiner Sitzung vom 7. Juni. Bereits im Mai 2004 habe der Gemeinderat dem Stadtrat eine Vorlage unterbreitet, in welcher er, damals noch im System des Leistungsprimats, die Finanzierung sicherstellen und die 1. BVG-Revision umsetzen wollte, wird in der Medienmitteilung erinnert: «Die vorberatende Sachkommission stellte damals grundsätzliche Fragen, unter anderem auch jene nach der künftigen Primatsform, so dass sich der Gemeinderat veranlasst sah, das Geschäft zurückzuziehen und dem Stadtrat die Einsetzung einer stadträtlichen Spezialkommission zu beantragen.»
Arbeit der stadträtlichen Spezialkommission
Während rund zwei Jahren habe sich die aus elf Mitgliedern bestehende stadträtliche Spezialkommission mit der Totalrevision auseinandergesetzt und die folgenden vier Punkte festgelegt, verlautet im einzelnen:
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Die Finanzierung der städtischen Pensionskasse soll sichergestellt werden. |
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Auf einen Zusammenschluss mit einer anderen Pensionskasse wird verzichtet. |
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Die städtische Pensionskasse bleibt eine unabhängige öffentlichrechtliche Anstalt mit Gemeindegarantie. |
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Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. |
Was ändert konkret?
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Das Risiko, ein bestimmtes Leistungsziel (Rentenhöhe) nicht zu erreichen, respektive die Chance, das Leistungsziel zu übertreffen, liegen im Beitragsprimat künftig bei den Versicherten. Unter dem bisherigen Leistungsprimat trugen dagegen die Pensionskasse und die Arbeitgeber die Risiken der Verzinsung sowie der Finanzierung nicht gedeckter Verdiensterhöhungen. |
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Neu werden altersabhängige Jahresbeiträge erhoben. Dies hat zur Folge, dass junge Mitarbeiter eher entlastet und ältere stärker belastet werden. Gerade bei Personen, die wenige Jahre vor der Pensionierung stehen, können die Mehraufwände über 30 Prozent betragen. Auch die Arbeitgeber müssen in Zukunft bei jüngerem Personal weniger beisteuern, als sie dies bei älteren Mitarbeitenden tun müssen. |
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Das Sicherstellen der Finanzierung soll nach Meinung des Gemeinderates und der stadträtlichen Spezialkommission nicht einseitig auf Kosten des Personals stattfinden. Aus diesem Grund soll das bisherige Beitragsverhältnis von 43 Prozent zulasten der Versicherten und 57 Prozent zulasten der Arbeitgeber beibehalten werden. |
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In der Jahresrechnung 2005 hat die städtische Pensionskasse zudem technische Rückstellungen gebildet, damit beim Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat keine Rentenkürzungen erfolgen. |
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Die Teuerung auf den Altersrenten wird in Zukunft nicht mehr im Umlage- sondern im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Damit wird sichergestellt, dass nicht Teuerungszulagen auf Renten versprochen werden, die dann durch eine spätere Generation getragen werden müssen. Die neue Finanzierungsform der Rententeuerung wird mittelfristig zu einer Entlastung der Stadtrechnung führen. |
Haltung des Gemeinderates
Mit der Totalrevision des Pensionskassenreglements werde das wichtigste Ziel des Gemeinderates, die Finanzierung der Pensionskasse sicherzustellen, erreicht, heisst es in der Medienmitteilung. Der Gemeinderat erachte die Vorlage als ausgewogen und fair: «Die höheren Beiträge, welche vor allem Personal ab dem Alter 40 zu tragen hat, findet er vertretbar.» Auch unter dem heutigen System des Leistungsprimats hätten die Jahresbeiträge, aber auch die Nachzahlungen erhöht werden müssen.
Leistungs- und Beitragsprimat
Beim heute bei der städtischen Pensionskasse Thun noch geltenden Leistungsprimat stünden die Leistungen der Kasse im Vordergrund, heisst es in der Medienmitteilung: Die Altersrente errechne sich aus dem letzten Lohn, vermindert um einen festgelegten «Koordinationsabzug». Dies ergebe den versicherten Lohn. Heute betrage die Altersrente bei der Stadt Thun 65 Prozent des versicherten Lohnes. Beim Beitragsprimat stünden die während der Erwerbstätigkeit einbezahlten Beiträge an die Pensionskasse im Vordergrund. Die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers würden einem Altersguthaben – ähnlich einem Sparkonto – gutgeschrieben. Die spätere Rente errechne sich aus der Höhe der einbezahlten Beiträge, dem Zins, den die Kasse darauf erwirtschafte sowie dem sogenannten Umwandlungssatz: «Dieser ist abhängig von der statistisch zu erwartenden durchschnittlichen Lebenserwartung und legt fest, wie viel Prozent der Gesamtsumme pro Jahr ausbezahlt werden kann.»
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