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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie! |
Ferien verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine einzigartige Ferienregion
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Ferienwohnung
in Ringgenberg
Nur etwa drei Kilometer vom weltbekannten Berner Oberländer Tourismuszentrum Interlaken entfernt vermieten im idyllischen Dorf Ringgenberg Adolf und Elisabeth Imboden-Amacher im Kreuzli eine schöne Ferienwohnung.
mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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| Stiftung St. Beatus in Sigriswil: Heimleiter befristet eingesetzt |
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Per Verfügung hat das kantonale Alters- und Behindertenamt als Aufsichtsstelle Peter Saurer als Leiter des Heimes der Stiftung St. Beatus in Sigriswil eingesetzt. Er übernimmt laut einer Medienmitteilung ab Dienstag 6. März 2007 die Leitung bis zur ordentlichen Wahl eines neuen Heimleiters: «Das Alters- und Behindertenamt greift zu dieser Massnahme, da der vom Stiftungsrat eingesetzte Leiter die fachlichen Anforderungen nicht erfüllt.»
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| aid/bns. Anfang Februar 2007 hat laut der Medienmitteilung der Stiftungsrat St. Beatus in Sigriswil dem Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern per Schreiben mitgeteilt, dass er dem Heimleiter, der stellvertretenden Heimleiterin sowie den beiden Pflegdienstleiterinnen mit einer sofortigen Freistellung gekündigt habe. Gleichzeitig habe der Stiftungsrat eine Interimsheimleitung ernannt: «Der vom Stiftungsrat ernannte Interimsheimleiter erfüllt die Anforderungen an eine qualifizierte Heimleitung gemäss Heimverordnung nicht.»
Bei einem unangemeldeten Aufsichtsbesuch im Heim in Sigriswil hat das Alters- und Behindertenamt laut der Medienmitteilung festgestellt, dass das Personal die 20 psychisch behinderten Bewohner mit grossem Engagement und hoher Qualität betreue und pflege: «Der zeitliche Mehraufwand und die zusätzliche Verantwortung für das Personal sind nach der Kündigung der gesamten Leitung jedoch gross und könnten auf die Dauer oder bei kritischen Situationen die Sicherheit der Bewohner gefährden.» Daher habe das Alters- und Behindertenamt rasch gehandelt und per Dienstag 6. März 2007 mit Peter Saurer eine qualifizierte Heimleitung eingesetzt. Das Alters- und Behindertenamt habe vor der Zustellung der schriftlichen Verfügung den Stiftungsrat zu einer Sitzung eingeladen, um die Massnahme zu erläutern und zu begründen. Der Einladung seien der Präsident und drei Mitglieder des Stiftungsrates gefolgt. Der Stiftungsrat könne sich innert 30 Tagen gegen diese Verfügung bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion beschweren. Da das Alters- und Behindertenamt den Betrieb als nicht stabil erachte, habe es einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Auch dagegen könne der Stiftungsrat innert zehn Tagen Beschwerde einreichen.
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