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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie! |
Ferien verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine einzigartige Ferienregion
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Ferienwohnung
in Ringgenberg
Nur etwa drei Kilometer vom weltbekannten Berner Oberländer Tourismuszentrum Interlaken entfernt vermieten im idyllischen Dorf Ringgenberg Adolf und Elisabeth Imboden-Amacher im Kreuzli eine schöne Ferienwohnung.
mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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| Aktion gegen zu geringen Abstand auf den Autobahnen |
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Mit einer gezielten Aktion bekämpft die Kantonspolizei Bern diese Woche erneut das Fahren mit zu geringem Abstand, die häufigste Unfallursache auf Autobahnen. Bei den bisherigen derartigen Aktion waren mehrere grobe Verletzungen der Verkehrsregeln festgestellt worden.
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pkb/bns. Der ungenügende Abstand beim Hintereinanderfahren ist laut einer Medienmitteilung die häufigste Unfallursache auf den Autobahnen und Autostrassen des Kantons Bern: «Von den 975 Unfällen, die im Jahr 2006 auf diesen Strassenkategorien polizeilich aufgenommen wurden, gingen 22,6 Prozent auf zu geringen Abstand zurück, gefolgt vom Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Verhältnisse (14,8 Prozent).» Als Folge dieser zwei Hauptunfallursachen seien 232 Personen verletzt worden. «Aus diesem Grund wird die Kantonspolizei Bern in dieser Woche auf allen Autobahnen des Kantons Bern intensive Überwachungen vornehmen, wie sie dies in den letzten Jahren mehrfach bereits getan hatte.» Mit Priorität sollen Verkehrssünder mit ungenügendem Abstand beim Hintereinanderfahren und/oder mit erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen verfolgt werden. Dabei komme auch das technische Hilfsmittel der Video-Distanzauswertung zum Einsatz: «Mit dieser gezielten Aktion will die Kantonspolizei Bern einerseits grobe Verkehrsdelikte ahnden, anderseits aber auch eine präventive und verkehrserzieherische Wirkung erzielen.» Gemäss Art6ikel 12 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) habe der Fahrzeugführer beim Hintereinanderfahren «einen ausreichenden Abstand zu wahren, so dass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann». Als Faustregel dafür gelte der «Zweisekunden-Abstand».
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