Mit dem Ausbauprojekt «KWO plus» soll ein Wassernutzungssystem – unser Bild zeigt die Staumauer Spittellamm beim Grimselhospiz – erneuert und saniert werden, dessen Anfänge aus den 1920er Jahren stammen. Kernelement des seit dem Jahr 2002 laufenden Investitionsprogramms «KWO plus» ist eine Erhöhung der beiden Staumauern des Grimselsees um 23 Meter. (Archivbild: Peter Schmid)
aid/bns. Ausschlaggebend für den Entscheid ist laut einer Medienmitteilung das nationale Interesse an einer ausreichenden Versorgung mit erneuerbarer, elektrischer Energie. Die KWO wird verpflichtet, umfangreiche Ersatzmassnahmen zugunsten der Umwelt vorzunehmen. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) habe der KWO die Gesamtbewilligung für die Sanierung und Erhöhung der Staumauern Seeuferegg und Spittellamm und damit für die Vergrösserung des Grimselsees erteilt: «Die Verlegung der Grimselpassstrasse, die durch dieses Vorhaben der KWO notwendig wird, hat der Regierungsrat genehmigt.» Beide Verfahren, das Baubewilligungsverfahren für die Staumauererhöhung und das Planerlassverfahren für die Strassenverlegung, seien zeitlich und inhaltlich koordiniert und aufeinander abgestimmt worden.
Von nationalem Interesse
Für beide Vorhaben musste dagegen laut der Medienmitteilung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden: «Diese Prüfung führte zum Schluss, dass die Vorhaben bewilligungsfähig sind, sofern dem Vorhaben der KWO ein nationales Interesse zugesprochen werden kann, die verbleibenden Eingriffe unter grösstmöglicher Schonung der Umwelt erfolgen und angemessene Ersatzmassnahmen verfügt werden.» Die KWO werde verpflichtet, mehrere, zum Teil umfangreiche Ersatzmassnahmen zu realisieren: «Die trotzdem verbleibenden Beeinträchtigungen, vor allem der Verlust des Gletschervorfeldes (Sander) zwischen dem Grimselsee und dem Unteraargletscher, sind mit Blick auf das nationale Interesse an einer ausreichenden und effizienten Versorgung mit erneuerbarer, elektrischer Energie der Schweiz tragbar.» Das Vorhaben der KWO leiste einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Regel- und Spitzenenergiebereich. Der Standort Grimsel biete sich für ein solches Vorhaben in optimaler Art und Weise an. Ein vergrösserter Grimselsee könne zudem bei zukünftigen Hochwassersituationen vermehrt Wasser zurückhalten: «Das Vorhaben der KWO leistet damit auch einen Beitrag an den wirksamen Hochwasserschutz, was ebenfalls im nationalen Interesse liegt.»
Gesamtinteressenabwägung
Die nationalen Interessen sprächen im Rahmen einer Gesamtinteressenabwägung für das Projekt der KWO, verlautet im weiteren: «Sie überwiegen zusammen mit den regionalwirtschaftlichen Interessen der Öffentlichkeit am Vorhaben sowie dem Interesse der KWO an einer möglichst wirksamen Ausnützung der ihr verliehenen Wassernutzungsrechte die ebenfalls bedeutsamen Interessen an einer ungeschmälerten Erhaltung der Umwelt.» Das flächenmässig grosse Objekt von nationaler Bedeutung «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet (nördlicher Teil)» sei nur zu einem kleinen Teil und nur am Rand betroffen. Die Moorlandschaft «Grimsel» werde, so wie sie der Bundesrat festgelegt habe, vom Vorhaben nur indirekt betroffen. Wegen der Seevergrösserung müsse auch der Wanderweg zur Lauteraarhütte innerhalb des Schutzperimeters verlegt werden.
Verlegung der Grimselstrasse
Als Folge der Erhöhung der Staumauern müsse die Grimselstrasse, die heute entlang dem Grimselsee führe, verlegt werden, heisst es in der Medienmitteilung. Die neue Strasse soll nördlich der Staumauer an die bestehende Strasse anschliessen und entlang der neuen Staumauer auf den Nollen führen. Auf dem Nollen zweige die Zufahrt zum Grimselhospiz ab. Die Grimselstrasse führe über eine 364 Meter lange Schrägseilbrücke über den Grimselsee und münde auf der andern Seite in die alte Strasse ein: «Dank der Verschiebung des nördlichen Widerlagers der Seebrücke um 30 Meter nach Osten kann auf den ursprünglich vorgesehenen kurzen Tunnel auf dem Nollen verzichtet werden.» Der Regierungsrat habe den entsprechenden Strassenplan beschlossen. Gebaut und finanziert werde die Strassenverlegung durch die KWO. Der Kanton bleibe aber Eigentümer der Strasse.
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