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Fangmoratorium für die Aare-Äschen

Den Berner Äschen geht es schlecht: Obschon Jungtiere ausgesetzt, Gewässer renaturiert und weitere Massnahmen getroffen wurden, ist die Äschenpopulation im Kanton Bern gefährdet. Deshalb erachtet das Fischereiinspektorat als Sofortmassnahme ein örtlich beschränktes dreijähriges Fangverbot für das Aaresystem als unumgänglich. Das Fangverbot soll ab 1. Januar 2008 gelten.

Die Äsche  –  das Pro-Natura-Tier des Jahres 2007. (Bild zvg)

aid/bns. Die Aare im Kanton Bern wird in einer Medienmitteilung als eines der wichtigsten Äschengewässer der Schweiz bezeichnet und diene vier Äschenpopulationen von nationaler Bedeutung als Lebensraum: Interlaken, Thunersee, Thun-Wohlensee, Mühleberg-Niederried inklusive Saane.

Im Ausfluss des Thunersees liege eines der grössten Äschenlaichgebiete der Schweiz: «In guten Jahren wurden knapp zwei Millionen Eier gewonnen. Die in der Fischzucht erbrüteten Jungtiere konnten auch in Gewässern erfolgreich ausgesetzt werden, aus denen die Äsche verschwunden war. So wurde in mehreren renaturierten Gewässern wieder ein Äschenbestand aufgebaut.» Trotz verschiedener Schutzmassnahmen wie dem Aussetzen von Jungtieren, Renaturierungen und Schongebieten sei die Äsche in den Berner Gewässern jedoch bedroht.

Das Aarebecken zwischen Schadau und Scherzligenschleuse gilt als ein Äschenlaichgebiet von nationaler Bedeutung. (Archivbild Peter Schmid)

Sowohl bei den Gesamterträgen wie bei den Laichfischfängen gebe es grosse Einbussen, heisst es in der Medienmitteilung: «Deshalb plant das Fischereiinspektorat des Kantons Bern ein mehrstufiges Rettungsverfahren für das ‹Tier des Jahres 2007›. Neueste Untersuchungen an den vier Äschenpopulationen im Berner Aaresystem zeigen, dass als Sofortmassnahme ein örtlich beschränktes Fangverbot von drei Jahren unumgänglich ist. Es soll ab 1. Januar 2008 gelten.» Das Fischereiinspektorat habe den bernischkantonalen Fischereiverband an dessen Präsidentenkonferenz in Grosshöchstetten vom vergangenen Samstag 10. November 2007 über das geplante Fangverbot und die Gründe dafür informiert: «Es prüft, welche weiteren mittel- und längerfristigen Begleitmassnahmen an der Fischereitechnik und -wirtschaft, an der Gestaltung des Lebensraums und bei den fischfressenden Vögeln das Moratorium für die Fischer ablösen könnten.»

Fischer fordern umfassende Begleitmassnahmen
Der bernischkantonale Fischereiverband (BKFV) akzeptiert laut einer vom Mittwoch datierten Medienmitteilung «angesichts der dramatischen Situation» das vom Fischereiinspektorat geplante dreijährige Moratorium, welches viele Fischer empfindlich treffe: «Die Zustimmung zu diesem drastischen Schritt verbindet der BKFV allerdings mit der ultimativen Forderung nach umfassenden flankierenden Massnahmen.» Im Vordergrund stünden dabei bauliche Verbesserungen des Lebensraums der Äschen und eine rigorose Dezimierung der fischfressenden Vögel. «Wie eine Bombe schlug am letzten Samstag die von Fischereiinspektor Peter Friedli überbrachte Hiobsbotschaft an der BKFV-Präsidentenkonferenz ein», heisst es in der Medienmitteilung: «Zwar hatten die Äschenfischer angesichts der bekanntgewordenen Fangrückgänge gewisse Einschränkungen erwartet – vom Plan für ein dreijähriges Äschenfangverbot zwischen Interlaken und dem Niederriedsee wurden die Vertreter der rund 60 Fischereivereine aber regelrecht überrumpelt. Die Zahlen und Fakten zeigen jedoch ein derart dramatisches Bild, dass der BKFV das Moratorium als unausweichlich erachtet und schweren Herzens akzeptiert.» Gleichzeitig rufe die Verbandsleitung die organisierten und nichtorganisierten Fischer auf, ab sofort auf das Äschenfischen im Moratoriumsgebiet zu verzichten und sich im Sinne einer freiwilligen Selbstbeschränkung im ganzen Kanton bei der Entnahme von Äschen Zurückhaltung aufzuerlegen: «Der BKFV ist überzeugt, dass das geplante Fangverbot für die Rettung der Berner Äschen nicht genügt.» Aus diesem Grunde forderten die Fischer «ultimativ» folgende flankierende Massnahmen: Verstärkung der Äschen-Besatzmassnahmen, zügige Renaturierung der Aare zwischen Thun und Bern (Projekt Aarewasser), äschengerechte Sanierung der Fischpässe Engehalde und Matte, Revitalisierungsmassnahmen an der Aare im Bereich der Stadt Bern, sofortige Verlängerung der Kormoranjagdzeit, Ausdehnung des kantonalen Kormoran-Managements auf das gesamte Moratoriumsgebiet, Schaffung eines kantonalen Gänsesäger-Managementkonzepts sowie Aufnahme des Gänsesägers auf die Liste der jagdbaren Tiere.
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