pd/bns. Von fristlosen Entlassungen sehe der FC Thun derzeit ab, weil noch keine rechtskräftigen Schuldsprüche vorlägen (Unschuldsvermutung): Im Falle der Aufhebung eines Strafverfahrens oder bei einem Freispruch wäre mit Schadenersatzforderungen des dann zu Unrecht fristlos entlassenen Spielers zu rechnen.
Die Stellungsnahme des FC Thun vom Donnerstag 15. November 17 Uhr im Wortlaut: Der FC Thun AG sind – zwei Tage nach Bekanntwerden des Falls – folgende Feststellungen wichtig. Dem FC Thun ist bekannt: Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern stellt, da mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, ein Verbrechen dar (Art. 187 StGB). Die Verübung eines Verbrechens gibt zweifelsohne einen Grund für eine fristlose Entlassung ab (Art. 337 OR).
Der FC Thun sieht aber derzeit von solchen Massnahmen ab – und zwar aus folgendem Grund:
1. Es liegen noch keine rechtskräftigen Schuldsprüche vor (Unschuldsvermutung), so dass im Falle der Aufhebung des Strafverfahrens oder bei einem Freispruch mit Schadenersatzforderungen des dann zu Unrecht fristlos entlassenen Spielers zu rechnen wäre (Art. 337c OR).
Der FC Thun sieht zurzeit noch davon ab, ins Verfahren involvierte Spieler vom Spielbetrieb zu suspendieren. Die Sachlage wird jedoch laufend neu geprüft.
Die Klubführung distanziert sich nach wie vor von den strafbaren Handlungen. Die Untersuchung wird vom Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland geführt. Nur die zuständige Untersuchungsrichtern kennt die Namen der Verdächtigten, beziehungsweise kann erst nach Vorliegen der Einvernahmeergebnisse die Schwere der Delikte beurteilen. Es ist daher nicht am FC Thun als Arbeitgeber, die Namen der Beschuldigten öffentlich zu machen.
Zurzeit ist davon auszugehen, dass weder das Untersuchungsrichteramt IV noch die Kantonspolizei Bern die Namen der Täter nennen werden. Erfahrungsgemäss dauern die Ermittlungen relativ lange, teilweise konnten wegen Landesabwesenheit auch noch nicht alle Personen befragt werden. Mit andern Worten muss der FC Thun noch lange mit der Ungewissheit leben, wer was und wann getan hat beziehungsweise getan haben soll. Aufgrund dieser Tatsache ist es denkbar, dass der Arbeitgeber – da der Umstand auf lange Sicht als unzumutbar empfunden wird – seine «unbescholtenen» Spieler dennoch nennen wird. Wann dies sein wird, ist derzeit noch offen. Der FC Thun ist der Ansicht, dass er hierzu eine Fürsorgepflicht, die höher einzustufen ist als diejenige gegenüber denjenigen Spielern auf Geheimhaltung, welche sich eventuell ein rufschädigendes Verhalten haben zuschulden kommen lassen, hat.
Der FC Thun als Arbeitgeber der ins Verfahren involvierten Spieler distanziert sich aufs heftigste von der «Blick»-Berichterstattung vom Donnerstag, 15. November 2007 (Seite 1, 2 und 3).
Fakt 1: Dem FC Thun ist derzeit kein Spieler bekannt, welcher im «Blick» ausgepackt und gemeldet haben soll: «Alle wussten alles!». Da der Spieler im «Blick» auch nicht namentlich genannt wird, werden die vom «Blick» zitierten Aussagen mehr als in Frage gestellt.
Fakt 2: In der «Blick»-Berichterstattung (Foto über die Seiten 2 und 3) wurden vier aktuelle FC-Thun-Spieler im Bild (per nicht deklarierter Fotomontage) gezeigt; einschliesslich Namensnennung (Vorname und Initialien der Nachnamen). Nicht alle Spieler, die im Bild gezeigt wurden, sind – wie von «Blick» per Legende veröffentlicht wurde – polizeilich mitgenommen oder abgeholt worden! Der FC Thun distanziert sich von dieser Form von Berichterstattung!
Fakt 3: Zwei FC Thun-Spieler, wohnen nicht, wie von «Blick» bereits am 14. November.2007 gemeldet, gemeinsam in einer Wohngemeinschaft. Tatsache ist: Beide Spieler wohnen getrennt voneinander!
Zum Schluss: Eine «Blick»-Fotografin wollte am 14. November.2007 während des Trainings der 1. Mannschaft des FC Thun ein Mädchen «als Animierdame» ins Trainingstor stellen – im Hintergrund mit den Spielern beim Training. Der FC Thun griff ein und versuchte, das Bild zu verhindern. In der Folge kam es beinahe zu Handgreiflichkeiten. Der FC Thun distanziert sich heftig von dieser Form von Recherchier-Journalismus beziehungsweise von der Art und Weise der in Auftrag stehenden Fotografin. Zudem hat «Blick» zahlreiche Eltern von FC-Thun-Spielern privat aufgesucht; zum Teil auch Familien, deren Söhne (FC-Thun-Spieler) nicht in den Fall involviert sind. Für den FC Thun ein inakzeptables Recherchierverhalten!»
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