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Freitag 16. November 2007
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Pro Natura: «Sensible Gebiete zu wenig vor Kunstdünger geschützt»

Die Verhaltensregeln in einem neuen Merkblatt für Skigebiete und Rennveranstalter weisen nach Auffassung der Naturschutzorganisation Pro Natura eine empfindliche Lücke auf: «Ökologisch sensible Magerwiesen und Moore werden zu wenig vor Kunstdünger geschützt.»

pd/bns. Hingegen begrüsst Pro Natura in einer Medienmitteilung «die unmissverständliche Empfehlung des Bundesamt für Umwelt (Bafu), dass Schneehärter nur als letztes Mittel und im Profirennbetrieb eingesetzt werden darf, nicht aber im Breitensport». Das Bafu habe die Grundlagen über die Verwendung von Schneehärtern auf Skipisten rasch geliefert: «Pro Natura wertet die Initiative des Bafu positiv, im Bereich Schneehärter Klarheit zu schaffen.» Ein gleichzeitig mit dem Merkblatt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt publizierter Bericht des eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung zum Ausmass des Schneehärtereinsatzes in der Schweiz ziehe unter anderem folgende Schlüsse: Die Flächen, die mit Schneehärtern (zum Beispiel Kunstdünger) behandelt würden, seien klein. Das Aufatmen währe aber nur kurz: «In empfindlichen Biotopen ist der Einsatz (von Kunstdünger) jedoch problematisch: Gelangen nährstoffhaltige Schneehärter in den Boden, kann sich die standorttypische Vegetation verändern», so das Bafu in einer Medienmitteilung vom 13. November 2007. Deswegen gelte für Pro Natura das Vorsorgeprinzip: Gedüngte Flächen im Skigebiet müssten klein und ökologisch sensible Flächen vor künstlicher Düngung verschont bleiben.

Minimalforderung: kein Düngen von Mooren und Magerwiesen
Pro Natura habe sich für einen klaren Schutz von Magerwiesen, Mooren und anderen geschützten und sensiblen Gebieten vor Kunstdüngereintrag stark gemacht, wird in der Medienmitteilung erinnert. Diese naturschützerische Minimalforderung von Pro Natura habe das Bundesamt für Umwelt nicht aufgenommen. Marcel Liner, Projektleiter Landwirtschaftspolitik bei Pro Natura: «Das Düngen von sensiblen Flächen ist problematisch. Gerade in den Alpen leidet die noch vorhandene Artenvielfalt stark.» Die Schweiz trage eine grosse Verantwortung, alle ihre Möglichkeiten zum Erhalt seltener Arten gerade im Berggebiet auszuschöpfen.

Schneehärter: Teil einer technologischen Aufrüstung
Die chemische Pistenpräparierung mit Schneehärtern will Pro Natura in einem grösseren Zusammenhang sehen: «Der Klimawandel zwingt viele Skigebiete zu Anpassungen. Leider reagieren viele der Skidestinationen mit einer rein technologischen Aufrüstung – oft auf Kosten der Landschaft und der Natur. Bergbahnen investieren Millionen in Beschneiungsanlagen. Für die Saison 2007/2008 wird eine Strecke länger als Zürich–London (zirka 700 Kilometer) beschneiter Pisten zur Verfügung stehen (bei einer Breite von rund 35 Meter). Dies wird bezahlt mit grossen Baunarben in sensiblen Ökosystemen, hohem Energie- und Wasserverbrauch sowie finanziell prekären Situationen für die Skigebiete. Ohne grundlegenden Strategiewechsel im Wintertourismus wird sich diese Spirale endlos ins Negative drehen: klimatischer Druck, mehr technische Aufrüstung, weniger Natur. Das ist unökologisch, ökonomisch fragwürdig und kurzsichtig. Pro Natura plädiert für eine Wende hin zu schneeunabhängigem Tourismus, der die Qualität intakter Natur und schöne Landschaften als Kernelement sieht.»

Das Merkblatt
Das Merkblatt «Verwendung von Schneehärtern» basiert nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen und umfasse Regeln für die Betreiber von Rennpisten sowie die Veranstalter von Schneesportwettkämpfen. Als wichtigste Punkte werden genannt:
–  Auf den Einsatz von Schneehärtern ausserhalb von Schneesportwettkämpfen ist zu verzichten. Der Einsatz ist der letzte Ausweg, damit bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ein fairer und sicherer Wettkampf durchgeführt werden kann.
–  Die Betreiber von Rennpisten sorgen dafür, dass alle empfindlichen Gebiete wie Naturschutzgebiete, Biotope, Magerwiesen, Riedgebiete, Moore, und so weiter sowie Gewässer, Grundwasserschutzzonen und Biobetriebe kartiert werden.
–  Notwendige Verbote und Einschränkungen für den Einsatz von Schneehärtern, zum Beispiel zur Verhinderung eines Eintrags in empfindliche Gebiete oder Gewässer, werden durch ausgewiesene Fachpersonen schriftlich festgelegt.
–  Die Rennveranstalter sorgen dafür, dass alle an der Pistenpräparation Beteiligten über die auf der Piste geltenden umweltrelevanten Einschränkungen orientiert sind.
–  Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass der Einsatz von Schneehärtern protokolliert und dem Betreiber der Rennpiste gemeldet wird. Dieser sorgt für eine ordentliche Archivierung der Daten.

Im Merkblatt ist laut Bundesamt für Umwelt auch festgehalten, dass eine rechtzeitige Beschneiung und mechanische Rennpistenpräparation in vielen Fällen den Einsatz von Schneehärtern erspare: «Plauschrennen sowie Schüler- und Kinderrennen ausserhalb der offiziellen Nachwuchsserie von Swissski zählen nicht zu den im Merkblatt erwähnten Schneesportwettkämpfen. Auf einen Einsatz von Schneehärtern an solchen Rennen ist deshalb zu verzichten.» Das Merkblatt werde im Sinne einer Selbstverpflichtung unterstützt durch Seilbahnen Schweiz (Pistenbetreiber) und Swissski (Rennveranstalter): «Einbezogen in den konstruktiven Erarbeitungsprozess waren zudem Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, die Organisatoren des Lauberhornrennens sowie Kantonsvertreter.»
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