Thun: Agglomerationspolitik und Mehrwertausgleich
Der Thuner Gemeinderat hat an seiner jährlichen Klausursitzung im Gasthaus Diemtigbergli die Themen Agglomerationspolitik in der künftigen Regionalkonferenz Thun-Oberland West und Mehrwertausgleich bei «Planungsgewinnen» vertieft diskutiert.
pd/bns. Wie können Stadt und Agglomeration Thun ihre Anliegen künftig am wirkungsvollsten gegenüber der ab dem Jahr 2011 geplanten Regionalkonferenz Oberland West vertreten? Nach welchen Prioritäten sind die einzelnen Begleitprojekte zur Nordumfahrung (Bypass Nord) von Thun zu realisieren? Und welchen Anteil eines durch eine Umzonung entstehenden Mehrwertes sollen die begünstigten Grundeigentümer für Infrastruktureinrichtungen der Stadt abliefern? An seiner jährlichen zweitägigen Klausursitzung im Gasthaus Diemtigbergli ob Diemtigen hat der Thuner Gemeinderat diese Fragen vertieft diskutiert, ohne vorerst Entscheide zu fällen.
Agglomerationsthemen in künftiger Regionalkonferenz
Mitte 2011 soll die geplante, gesetzlich vorgeschriebene Regionalkonferenz Thun-Oberland West gegründet sein und ihre Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören unter anderem die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, die Kulturförderung und die Planung des öffentlichen Verkehrs als Hauptaufträge, aber auch freiwillige Aufgaben wie Energieberatung, Koordination und Planung touristischer Infrastrukturen, und andere Themen. In welcher Form und in welcher Art kann die Stadt Thun, gemeinsam mit den Regionsgemeinden, ihre Interessen am wirkungsvollsten in dieses Gesamtkonzept einbringen? Welche Organisationsform ist für die obligatorischen Agglomerationsaufträge, welche ist für künftige freiwillige Aufgaben innerhalb der Regionalkonferenz Oberland West die geeignetste? Welche Rollen werden die Volkswirtschaft Berner Oberland und der Wirtschaftsraum Thun (WRT) künftig übernehmen? Der Gemeinderat diskutierte dazu verschiedene Modelle und nahm erste Weichenstellungen vor.
Bypass Thun-Nord
Um den Bypass Thun-Nord, die künftige Nordumfahrung Thuns, realisieren zu können, müssen dem Bund detaillierte und gut begründete flankierende Massnahmen in der Form von Einzelprojekten zur Genehmigung unterbreitet werden, damit die zugesicherten 40 Prozent Bundessubventionen auch tatsächlich ausgerichtet werden. Der Gemeinderat legte nun die Prioritäten zu den wichtigsten Einzelprojekten Allmendstrasse-Umgestaltung, Innenstadt-Verkehrslenkung, Lärmschutz entlang der Burgerstrasse, Massnahmen zum Busverkehr und zu den Langsamverkehrsprojekten fest. Zudem analysierte er die Auswirkungen dieser Investitionen auf die übrigen städtischen Aufgaben. Bis Ende dieses Jahres müssen Vorprojekte vorliegen, damit bis spätestens 2014 mit deren Realisierung begonnen werden kann.
Mehrwertausgleich bei Umzonungen
Wenn ein Grundeigentümer infolge einer Umzonung von einem Mehrwert profitiert, stellt sich die Frage, welchen Anteil dieses «Planungsgewinnes» die Stadt in welcher Form erwarten kann respektive einfordern soll. Wie soll dieser Mehrwertausgleich, der in Thun seit 1993 praktiziert wird, künftig geregelt werden? Bisher wurde von Fall zu Fall entschieden. Im Vorfeld der Beantwortung einer am 5. März 2009 eingereichten Motion, die eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Mehrwertausgleich verlangt, legte der Gemeinderat seine grundsätzliche Haltung fest.
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