| Kanton Bern will Wasserkraft verstärkt fördern Der Kanton Bern will die Nutzung der Wasserkraft fördern, kleine Kraftwerke finanziell entlasten, die Konzessionsverfahren vereinfachen und eine Modernisierung der Anlagen erleichtern. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 20. November 2009. Der Grosse Rat wird sich mit der Vorlage voraussichtlich im Herbst 2010 befassen. In Kraft treten sollen die Änderungen am 1. August 2011.
pd/bns. Die in einer Medienmitteilung als «wichtigste einheimische erneuerbare Energie» bezeichnete Wasserkraft soll im Kanton Bern verstärkt gefördert werden: «Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Wassernutzungsgesetzes und des Dekrets über die Wassernutzungsabgaben in die Vernehmlassung zu schicken.» Die Vorlage sehe vor, kleine Wasserkraftwerke finanziell zu entlasten, indem der lineare Anstieg des Wasserzinses verlängert werde. Neu sollen erst Kraftwerke mit zehn Megawatt Leistung den Höchstsatz erreichen. Heute gelte dieser bereits für Kraftwerke mit zwei Megawatt. «Zudem will der Kanton die Wasserzinsen für Gebrauchswassernutzungen massvoll senken. Die bisherigen Ansätze haben sich als zu hoch erwiesen. In der Praxis werden deshalb bereits heute systematisch Reduktionen gewährt.»
Weiter sollen die Konzessionsverfahren für Wasserkraftwerke vereinfacht werden. In Zukunft soll der Grosse Rat nur noch über Konzessionen für Kraftwerke von mehr als zehn Megawatt Leistung zuständig sein. Bisher entschied er bereits über Konzessionsgesuche ab drei Megawatt Leistung.
Schliesslich wolle es der Kanton ermöglichen, dass Wasserkraftwerke ohne aufwendige Verfahren modernisiert und ausgebaut werden können: «Deshalb soll die ordentliche Konzessionsbehörde nur noch Konzessionsanpassungen beurteilen, bei denen die zusätzlich genutzte Wassermenge grösser als 20 Prozent ist oder die Fallhöhe um mehr als 10 Prozent erhöht wird. Über kleinere Konzessionsanpassungen soll künftig die zuständige Stelle der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion entscheiden.»
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