Region Thun: Alkohol- und Tabaktestkäufe zeigen Wirkung
Jüngste Resultate in der Region Thun zeigen, dass Alkohol- und Tabaktestkäufe ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Anzahl Verstösse gehe zudem zurück, wenn die Testkäufe regelmässig durchgeführt würden.
pd/bns. Der nationale Trend wird laut einer Medienmitteilung auch in der Region Thun beobachtet: «Handlungsbedarf besteht vor allem bei Festwirtschaften und bei Barbetrieben.» Das Gewerbeinspektorat Thun wolle deshalb seine Aufmerksamkeit im nächsten Jahr gezielt auch auf grössere Festwirtschaften richten.
Die Gemeinden Heimberg, Steffisburg, Thun, Uetendorf und Spiez haben nach Angaben des Gewerbeinspektorates Thun am 2. und 4. Dezember wiederum regionale Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Insgesamt seien 13 Kioske, 34 Gastgewerbebetriebe und 5 Festwirtschaften kontrolliert worden Nun liege die Auswertung vor: «Die Übertretungsquote ist gegenüber der ersten Testreihe vom 26. und 27. August von 42 auf 40 Prozent zurückgegangen.» Dabei gelte es zu berücksichtigen, dass bisher nicht in jeder Gemeinde regelmässig Testkäufe durchgeführt worden seien: «In der erstmals beteiligten Gemeinde Spiez haben deshalb noch 80 Prozent der kontrollierten Betriebe gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen. Es wird erwartet, dass zukünftige Kontrollen die Übertretungsquote weiter senken werden.»
Handlungsbedarf bei Festwirtschaftsbetreibern
Die jüngsten Testkäufe haben laut der Medienmitteilung gezeigt, dass die meisten Verstösse in Festwirtschaften oder Barbetrieben begangen worden seien. In Uetendorf seien beispielsweise fünf Festwirtschaften kontrolliert: «Die Übertretungsquote lag bei 100 Prozent, was auf Handlungsbedarf hinweist. Das Resultat würde in den anderen Gemeinden wohl ähnlich ausfallen.» Deshalb habe sich das Gewerbeinspektorat entschieden, den Fokus mindestens in der Stadt Thun im nächsten Jahr auf die grösseren Festwirtschaften zu richten: «Wer eine Festwirtschaft betreibt, muss die Alkoholabgabeverbote und die Jugendschutzbestimmungen genauso beachten wie jeder andere Wirt auch.»
Die Gemeinden hätten die Pflicht, wird in der Medienmitteilung erinnert, «dafür zu sorgen, dass das Gebot der Rechtsgleichheit verschiedenartigster Gastwirtschaftsbetriebe beachtet wird. Im weiteren sind sie gehalten, Wettbewerbsverzerrungen unter diesen zu verhindern.»
Mit Sanktionen rechnen
Die Testergebnisse werden laut der Medienmitteilung wiederum sowohl dem Regierungsstatthalteramt als auch dem Untersuchungsrichteramt weitergeleitet. Die Fehlbaren müssten sowohl mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen wie Verwarnungen und Verkaufseinschränkungen als auch mit strafrechtlichen Schritten wie Bussen rechnen.
Hilfestellung für verantwortliche Personen
Die Gemeinden stünden den verantwortlichen Personen gerne mit Rat und Tat zur Seite, heisst es im weiteren. Um die Übertretungsquote weiter zu senken, müssen laut Gewerbeinspektorat folgende Punkte konsequent beachtet werden:
Regelmässige Personalschulung durch die Verantwortlichen. Kein Alkoholkonsum während der Arbeit für Chefs und Mitarbeiter. Ansprechendes Angebot an alkoholfreien Getränken. Konsequente Ausweiskontrollen – nur amtliche Ausweise werden akzeptiert. Gezielte Anschriften am Buffet, auf Getränke- und Speisekarten sowie auf Plakaten.
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