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Entlastungsstollen in Thun: Überarbeitetes Betriebsreglement Ein überarbeitetes Betriebsreglement für den Entlastungsstollen in Thun wird Ende Januar 2010 öffentlich aufgelegt. Die wichtigste Änderung: Der Thunersee soll im Sommer nicht mehr permanent tiefgehalten werden. Damit will der Kanton bei gewährleistetem Hochwasserschutz den Anliegen der Natur- und Umweltschutzorganisationen Rechnung tragen.
pd/bns. Ende Mai 2009 sei der Hochwasser-Entlastungsstollen in Thun in Betrieb genommen worden, wird in einer Mediendokumentation erinnert. Damit hätten sich die Voraussetzungen für die Regulierung des Sees geändert: «Deshalb hat der Kanton im Frühjahr 2008 ein neues Betriebsreglement für die Regulierung des Thunersees präsentiert, das den veränderten Verhältnissen Rechnung trug. Das Reglement sah unter anderem vor, dass der Thunersee in den Sommermonaten permanent um zehn Zentimeter tiefer gehalten werden soll.» Diese Neuerung sei bei den Natur- und Umweltorganisationen auf heftige Kritik gestossen: «Befürchtet wurden namentlich negative Auswirkungen auf die teilweise geschützten naturnahen Uferbereiche, insbesondere die Flachmoore. Der Kanton hat die Kritik aufgenommen und die Regulierreglemente entsprechend überarbeitet.»
Künftig soll der Thunersee im Sommer – wie vor dem Jahr 2006 – normalerweise auf 557,8 Meter über Meer (Normalnull) gehalten werden. Dafür und um ein optimales Zusammenspiel von Schleusen und Entlastungsstollen zu gewährleisten, seien das Reglement zur Regulierung des Thunersees und die zugehörige Seestand-Abfluss-Beziehung angepasst worden.» Nur so kann laut den Medieninformationen ein dauerndes unnötiges Öffnen und Schliessen der Tore an Mühle- und Scherzligschleuse vermieden werden: «Der Seepegel wird also nicht mehr permanent abgesenkt, sondern nur bei Hochwassergefahr. Weisen die zahlreichen Indikatoren auf eine Hochwassergefahr hin, so wird der See vor starken Regenfällen kurzfristig um 10 oder 20 Zentimeter abgesenkt, um mehr Rückhaltevolumen zu schaffen. Diese kurzfristigen Absenkungen führen zu häufigeren Schwankungen der Abflussmengen der Aare unterhalb von Thun.»
Die überarbeiteten Reglemente sollen laut der Medienmitteilung bei Extremereignissen wie den Hochwassern in den Jahren 1999 und 2005 denselben Schutz bieten wie die im Frühjahr 2008 aufgelegte Fassung. Bei weniger gravierenden Hochwassern könne der Seepegel unter Umständen um wenige Zentimeter höher steigen: «Damit kommt der Kanton den Anliegen von Umwelt- und Naturschutz so weit entgegen, wie es die Sicherstellung des Hochwasserschutzes erlaubt.» Die Auswirkungen der optimierten Regulierung auf die Umwelt seien gering: «In Teilen der Flachmoore könnte es durch die kurzfristigen Absenkungen und die selteneren Hochwasser allenfalls zu geringfügigen Veränderungen der Vegetation kommen. Für die beeinträchtigen Amphibiengewässer wird Ersatz geschaffen.» Die Schiffahrt profitiere von zusätzlichen Betriebstagen. Das Manövrieren der Schiffe bei geöffnetem Stollen habe das nautische Personal während den Tests im Frühling 2009 mit allen Schiffen erfolgreich geübt.
Öffentliche Auflage. Die überarbeiteten Regulierreglemente werden vom 25. Januar bis 26. Februar 2010 bei den Regierungsstatthalterämtern Bern-Mittelland, Thun und Interlaken sowie auf den Tiefbauämtern des Kantons Bern und der Stadt Thun öffentlich aufgelegt.
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