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Berner Oberland News – 13. Jahrgang
Freitag 27. Februar 2009
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Nach Mitte Oktober 2008 kann es zu zeitweiligen Unterbrüchen in der aktuellen Berichterstattung der Berner Oberland News kommen. Der Grund: Die vor zweieinhalb Jahren transplantierte Lunge von Beo-News-Herausgeber Peter Schmid zeigt Abstossreaktionen und muss im Universitätsspital Zürich entsprechend therapiert werden.



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Ringgenberg: Bittere Pille für ein «Hüsli» an der Aare

Ein Baustreit von öffentlichem Interesse geht in die nächste Runde: Die ausgeführten Änderungen an einem Wohnhaus und der Umgebung an der Aare in Ringgenberg müssen in ihrer Gesamtheit und unter Einbezug aller zuständigen Fachstellen nochmals von Grund auf überprüft werden.

Die Vorgeschichte: Nach dem Hochwasser 2005 wurde den Eigentümern eines stark beschädigten Wohnhauses erlaubt, ihr Gebäude um zirka 1,20 Meter anzuheben und wieder instandzustellen. In der Folge baute der Grundeigentümer weit mehr als ihm seinerzeit bewilligt wurde. Im November 2006 stellte die Gemeinde bei einer Baukontrolle zahlreiche Abweichungen von den bewilligten Plänen fest, stellte den Bau beziehungsweise die Umgebungsgestaltung ein und verwies die Eigentümer auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuches. Die Eigentümer reichten ein nachträgliches Baugesuch ein, welches mit Gesamtentscheid des Regierungsstatthalters im Februar 2008 auch weitgehend bewilligt wurde.
Gemeindeschreiber Peter Riesen, Ringgenberg
Beschwerde der Gemeinde: Der Entscheid des Regierungsstatthalters von Interlaken ging den Gemeindebehörden entschieden zu weit, das heisst die Gemeinde verlangte mit einer Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters zusätzliche Wiederherstellungsmassnahmen am Hauptgebäude beziehungsweise der Umgebungsgestaltung. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass zwischen Eigentümer und Gemeinde auch Änderungen an einem «Nebengebäude», einem angeblichen Gartenhaus mit Garage, umstritten sind, das entsprechende nachträgliche Gesuch für das «Nebengebäude» beim Regierungsstatthalter hängig und von dieser Entscheidbehörde vorläufig sistiert worden ist.

Nun liegt der Entscheid der kantonalen Bau-, Verkehr- und Energiedirektion (BVED) im Beschwerdeverfahren um das Wohnhaus und dessen unmittelbarer Umgebung vor: Der Entscheid der BVED geht weit über das eigentlich von der Gemeinde gestellte Beschwerdebegehren hinaus. Wie bereits erwähnt, verlangte die Gemeinde «nur» den Rückbau des Balkons/Wintergartens auf der Südseite des Wohngebäudes und des Sitzplatzes in der süd-östlichen Gebäudeecke. Die kantonale Baudirektion hat nun aber den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalters kassiert beziehungsweise aufgehoben, was bedeutet, dass die ausgeführten Änderungen am Wohnhaus und der Umgebung (und sicher auch am danebenliegenden «Gartenhaus» mit Garage) in ihrer Gesamtheit und unter Einbezug aller zuständigen Fachstellen nochmals (von Grund auf!) überprüft werden müssen. Dabei wurde festgestellt, dass im erstinstanzlichen Entscheid des Regierungsstatthalters wichtige Elemente missachtet worden sind, unter anderem die strengen gesetzlichen Grundlagen in der Uferschutzzone, die Vorschrift der naturnahen Aussenraumgestaltung und das Rechtsgleichheitsgebot für alle in der Uferschutzzone liegenden Bauvorhaben. Das nachträgliche Baubewilligungs- und Wiederherstellungsverfahren muss somit nochmals gänzlich und für alle nicht dem seinerzeitigen Altbau entsprechenden Bauteile «aufgerollt» beziehungsweise durchgeführt werden. Aufgrund der Erwägungen der Baudirektion kann (oder muss, je nach Sichtweise der beteiligten Parteien) davon ausgegangen werden, dass die (Zitat Baudirektion «krass bösgläubig handelnden» Grundeigentümer/Beschwerdegegner weit mehr werden wiederherstellen müssen als im nunmehr aufgehobenen Entscheid des Regierungsstatthalters gefordert wurde. Noch haben aber die betroffenen Grundeigentümer die Möglichkeit, den für sie äusserst ungünstigen Entscheid an das kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

Sanierung Rütigräben zweite Etappe
Die Planung der zweiten Etappe für den Ausbau der Rütigräben soll in Angriff genommen werden. Die Etappe wird im wesentlichen den Neubau eines Geschiebesammlers im Gebiet Tägerlauenen oberhalb des Campingplatzes Talacker enthalten. Mit der Planung des Bauwerkes beziehungsweise den erforderlichen Erdverschiebungen wird das Ingenieurbüro Michel + Gerber GmbH, Ringgenberg, beauftragt. Die Arbeiten sollten im nächsten Winter ausgeführt werden können.

Ergebnis der Umfrage Alterswohnungen
Verschickt wurden in den Gemeinden Ringgenberg und Niederried insgesamt 1021 Umfragebögen. Angesprochen waren in erster Linie Senioren ab 60 Jahren. Der Rücklauf von nahezu 20 Fragebögen entsprach in etwa den Erwartungen. Insgesamt 15 Personen oder Ehepaare bekunden Interesse an der Miete einer Alterswohnung unterhalb des Altersheimes Sunnsyta (das Projekt umfasst zehn Wohnungen). Drei Personen antworteten, dass der Mietzins ihre Möglichkeiten übersteige.

Einmalige Anschlussgebühren für Elektrizität steigen
Als Folge der Strommarktliberalisierung müssen auch die einmaligen Anschlussgebühren den veränderten Verhältnissen angepasst beziehungsweise erhöht werden – der Netzbetrieb wird inskünftig nicht mehr über den Energiepreis «quersubventioniert» werden können. Die neuen Anschlussgebühren der EWR Energie AG gelten für Neuinstallationen ab 1. Juni 2009 auch für die Gemeinde Ringgenberg – massgebend wird der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung sein. Für vorher eingereichte Gesuche gilt noch während einem Jahr die bisherige Regelung.

Sanierung Talstrasse mit Werkleitungen
Die dritte Etappe der Sanierung der Talstrasse mit Werkleitungen soll nochmals in zwei Lose unterteilt werden. Das eine Los, Abschnitt Güntschenacher bis Talstrasse, wird im nächsten Herbst ausgeführt. Die Ausführung des zweiten Loses, Abschnitt Strasse zum Steinhauerboden, und damit der Abschluss des Projektes, ist für Frühling 2010, eventuell Herbst 2010, vorgesehen.

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