Thun: Freiwillige und unentgeltliche Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Eine freiwillige, unentgeltliche Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bietet der schulärztliche Dienst der Stadt Thun allen Achtklässlerinnen an. Die Impfung vermindert das Risiko von Frauen, in späteren Jahren zu erkranken.
pd/bns. «Seit Januar 2008 werden die Kosten für die Impfung gegen humane Papillomaviren durch die obligatorische Krankenversicherung ohne Selbstbehalt übernommen», wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Das Risiko von Frauen, im späteren Alter an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, kann durch eine Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) reduziert werden.» Da der Kanton Bern Beratungsgespräche zu HPV nicht vergüte, böten nicht alle Hausärzte diese Impfung in ihrer Praxis an. Deshalb springe der schulärztliche Dienst der Stadt Thun in die Lücke und mache allen Achtklässlerinnen ein freiwilliges Impfangebot. Diese hätten zwei Möglichkeiten:
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Sie lassen sich bei ihrem Hausarzt individuell beraten und bei einem positiven Entscheid auch impfen. Das Amt für Bildung und Sport (ABS) empfiehlt dieses Vorgehen. Leider aber werden Beratungsgespräche durch den Kanton nicht vergütet, weshalb nicht alle Hausärzte die Impfung in ihrer Praxis anbieten. |
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Die Alternative: Die Achtklässlerinnen lassen sich kostenlos an einer Gruppenimpfaktion des schulärztlichen Dienstes impfen. |
Das ABS empfiehlt Schülerinnen und Eltern, sich zunächst beim Haus-, Kinder- oder Frauenarzt zu erkundigen, ob die Impfung gemäss kantonalen Richtlinien durchgeführt werden kann: «Falls nicht, können die Eltern ihre Tochter für eine Impfaktion anmelden. Angemeldete und dann doch nicht bezogene Impfungen müssen allerdings mit 140 Franken in Rechnung gestellt werden, weil der beim Kanton bestellte Impfstoff nicht mehr zurückgegeben werden kann.»
Eltern per Brief orientiert
Der schulärztliche Dienst sei kürzlich mit einem Elternbrief an die vier Oberstufenschulen der Stadt Thun gelangt und habe darin über das freiwillige Impfangebot gegen HPV orientiert: «Angefügt ist ein Anmeldetalon für einen Gruppenimpfanlass in der Schule. Er muss von den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen unterschrieben werden.»
Impfaktion ab Ende April 2009
Die Impfaktion beginne Ende April 2009, verlautet im weiteren: «Innerhalb von sechs Monaten erhalten die Mädchen drei Impfrationen. Nach Abschluss der Impfaktion im Herbst wird über die Nutzung des Angebotes informiert.»
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