| Uferwegplanung in Thun mit Hindernissen Ab Freitag 16. Januar liegt eine gegenüber dem Jahr 2007 nochmals geänderte Planung für den Uferweg Schadau–Lachen in Thun öffentlich auf: Neu wird auf eine Sticherschliessung ab Rougemontweg zum Seeufer verzichtet. Eine solche liesse sich nach Ansicht des Gemeinderates weder aus naturschützerischer Sicht noch mit Blick auf den begrenzten öffentlichen Nutzen vertreten.
pd/bns. Sechs Einsprachen seien im September 2007 in Thun zum Uferschutzplan Schadau bis Lachen in Thun eingereicht worden, wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Vier richteten sich vor allem gegen einen geplanten Stichzugang im östlichsten Bereich des Rougemontweges zum See hin.» Der geplante Uferweg führe über eine Distanz von rund 600 Metern nicht direkt dem Ufer entlang, was gemäss den Bestimmungen des See- und Flussufergesetzes des Kantons Bern grundsätzlich zumindest einen Stichzugang zum Ufer erfordern würde. Nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes, nach Besichtigungen vor Ort sowie im Einvernehmen mit dem Kanton verzichtet der Gemeinderat nun darauf, diese rund 50 Meter lange Sticherschliessung weiter zu verfolgen. Die Gründe für diesen Entscheid:
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Der geschützte Baumbestand und die Privatsphäre der betroffenen Liegenschaften würden in unverhältnismässiger Weise beeinträchtigt. Geschützte Bäume müssten sogar gefällt werden, um die gewünschte Aussicht aufs Wasser zu gewährleisten. |
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Weil die Uferzone ein Winterruhegebiet für seltene Wasservögel ist, müsste der öffentliche Zugang zum Ufer im Winterhalbjahr von November bis Mai gesperrt werden. Die Sensibilität der Fauna lässt sich jedoch nicht per Datum exakt auf das Winterhalbjahr festlegen. Gravierende Störungen durch Menschen und Hunde wären programmiert. |
Ebenfalls hinfällig werde eine Beschränkung der Gebäudelängen für die Villen mit Seeanstoss am Rougemontweg, verlautet im weiteren: «Diese kann ersatzlos gestrichen werden, weil die neuen Bestimmungen des Baureglementes 2002 für die Pflege des Ortsbildes genügen.»
Mit diesen Anpassungen komme der Thuner Gemeinderat den wesentlichen Forderungen der Einsprecher nach, heisst es in der Medienmitteilung: «An den übrigen Elementen des Uferschutzplanes wird festgehalten. Von den beiden verbleibenden Einsprachen wurde eine zurückgezogen und eine in eine Rechtsverwahrung verwandelt.»
Voraussichtlich im Sommer dieses Jahres wird der Stadtrat über den Uferschutzplan Schadau bis Lachen befinden, bevor dieser endgültig durch den Kanton genehmigt werden kann.
Die Lücken im Uferwegnetz der Stadt Thun
Abschnitt Bahnhof bis Schadau: Der Uferschutzplan für diesen Abschnitt sei bereits im Jahr 1998 genehmigt worden, wird in der Medienmitteilung im weiteren erinnert: «Der Kredit für den Bau des Uferweges wurde im Jahr 2000 von den Thuner Stimmbürgern abgelehnt. Ein überarbeitetes Projekt wird zurzeit mit den Grundeigentümern besprochen. Es ist vorgesehen, das entsprechende Baugesuch bis spätestens im Sommer 2009 einzureichen (Eröffnung voraussichtlich im Frühling 2010).»
Abschnitt Schadau bis Lachen: Der künftige Uferweg soll vom Schadaupark etwa 80 Meter seeseitig entlang der Seestrasse, von dort bis etwa 50 Meter ans Seeufer hin führen. Die unter Denkmalschutz stehende, an den Schadaupark angrenzende Liegenschaft werde damit umgangen. Im Abstand von etwa 50 Meter zum Ufer führe der Weg weiter bis in den Rougemontweg hinein, welcher als Uferweg anerkannt werde. Über eine neue Brücke gelangten die Spaziergänger über den Lachengraben. Zusätzlich entstehe entlang der Seestrasse gegenüber dem Schadausaal ein neues, etwa 60 Meter langes Trottoir.
Abschnitt Pfaffenbühl. Gegen den Uferschutzplan Pfaffenbühl wurden laut der Medienmitteilung im Rahmen der Planauflage 2007 vier Einsprachen (darunter auch Sammeleinsprachen) eingereicht, welche sich grundsätzlich gegen eine neue Wegführung richteten. Zurzeit prüfe das Planungsamt der Stadt Thun, ob und unter welchen Umständen der bestehende Weg als Uferweg anerkannt werden könnte: «Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird zu diesem Wegstück ein erneutes Planverfahren nötig (mit öffentlicher Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung und öffentlicher Planauflage).»
Öffentliche Auflage. Der Uferschutzplan für den Abschnitt Schadau bis Lachen in Thun liegt von Freitag, 16. Januar bis Montag 16. Februar 2009 bei der Stadtverwaltung an der Industriestrassex2 in Thun öffentlich auf: Montag bis Freitag 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bis spätestens Montag 16. Februar 2009 schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Stadt Thun, Stadtkanzlei, Rathaus, 3602 Thun zu richten. Für Auskünfte steht das städtische Planungsamt,Telefon 033 225 83 76 zur Verfügung. Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse 2 ist Voranmeldung erwünscht.
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