Schutzzonenplan der Gemeinde Brienz
Derzeit findet noch bis 31. August 2009 die Mitwirkungsauflage für den Schutzzonenplan der Gemeinde Brienz statt. Mit diesem Instrument sollen besonders schöne Landschaften sowie ökologisch wertvolle Objekte und Flächen durch die Gemeinde geschützt werden.
pd/bns. Die wichtigsten Objekte sind laut einer Medienmitteilung das Landschaftsschutzgebiet Giessbachtal-Tschingelfeld und die zwei Landschaftsschongebiete Axalp und Bitschihublen. Diese Kulturlandschaften sollen weiterhin land- und alpwirtschaftlich sowie touristisch genutzt werden können: «Dem Bau von neuen Bauten und Anlagen sind aber sehr enge Grenzen gesetzt.
Weiter werden die Brienzer Bergseen wie das Hagelseeli, einige Teiche und das Feuchtgebiet Bättesee in den Schutzplan aufgenommen.» Zudem soll als lokale Besonderheit das Dolinenfeld Farnigen (Axalp) in seiner Eigenart erhalten werden. Es handle sich dabei um Schwundlöcher, wo der Boden an mehreren Stellen trichterförmig abgesunken sei: «Im Bereich dieser Schwundlöcher dürfen weder die Oberflächenform noch der Wasserhaushalt verändert werden.»
Weil die Gemeinde Brienz sich durch naturnahe und in ihrer landschaftlichen und ökologischen Substanz nicht gefährdete Berggebiete auszeichne, könne der Schutzzonenplan recht knapp gehalten werden, verlautet im weiteren: «Dies um so mehr, als die Gemeinde im Jahr 2004 einen Richtplan zur ökologischen Vernetzung im Bereich der landwirtschatlichen Nutzfläche erlassen hat, an dessen Umsetzung sich die meisten Landwirte freiwillig beteiligen.»
Der Schutzzonenplan durchlaufe das ordentliche Planerlassverfahren, heisst es in der Medienmitteilung. Eine Auswahl der inventarisierten Flächen und Objekte soll in den kommunalen Schutzzonenplan übernommen werden, um den Schutz verbindlich festzulegen: «Die entsprechenden Schutzvorschriften sind im Gemeindebaureglement festgehalten.» Mit dem Schutzzonenplan ergänze die Gemeinde auf lokaler Ebene, wofür der Kanton auf nationaler und regionaler Ebene sorge, zum Beispiel Schutz und Pflege von Trockenwiesen und Feuchtgebieten. Die Grundlagen für den Schutzzonenplan seien in einem Inventarplan bezeichnet: «Dieser enthält alle landschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen und Objekte, wie sie in Inventaren des Bundes und des Kantons zu finden sind oder in der Gemeinde zusätzlich erhoben wurden.»
Mitwirkungsauflage. Zurzeit findet die Mitwirkungsauflage statt, welche noch bis am 31. August 2009 dauert (publiziert im Anzeiger vom 23. und 30. Juli 2009). Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Brienz während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Im Rahmen der Mitwirkung ist jedermann berechtigt, Einwände zu erheben und Anregungen zu unterbreiten. Diese sind schriftlich an die Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz zu richten.
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