| Sigriswil: Vorlage eines Variantenbudgets Die Finanzkommission und der Gemeinderat von Sigriswil haben den Voranschlag 2010 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Favorisiert wird eine Variante 1 mit der bisherigen Steueranlage von 1,8 und einem ausgeglichenen Ergebnis.
pd/bns. Erstmals wird laut einer Medienmitteilung der Gemeinderat den Voranschlag 2010 in zwei Varianten der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorlegen. Eine steuergünstigere Variante 2 mit einer auf 1,75 reduzierten Steueranlage, zusätzlichen Abschreibungen von 200 000 Franken auf dem Verwaltungsvermögen und einem bescheidenen Defizit von 9200 Franken.
In Anbetracht des nach wie vor grossen Investitionsbedarfs (Gewässerverbauungen, Schulhaussanierungen und -erweiterungen (Modulbauten) und des anstehenden Unterhaltsbedarfs im Gemeindestrassennetz beantragt der Gemeinderat jedoch die Variante 1 zur Genehmigung: Steueranlage 1,8 wie bisher, zusätzliche Abschreibungen von 200 000 Franken auf dem Verwaltungsvermögen (analog Variante 2) und zusätzliche Dotierung der Aufwandkonti im Gemeindestrassennetz um 267 200 Franken und damit ein ausgeglichener Voranschlag 2010 mit Aufwendungen und Erträgen von je 26,43 Millionen Franken.
Der vom Gemeinderat noch zu verabschiedende Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2014 (mit gleichbleibendem Steuerfuss von 1,8) sieht für die Zeit von 2011 bis 2014 Nettoinvestitionen von total 12,7 Millionen Franken vor, vor allem in den Bereichen Schulanlagen (2./3. Etappe Sanierung Merligen), Gemeindestrassennetz, Ersatz Wischmaschine Baugruppe, Abwasserentsorgung, Gewässerschutzmassnahmen (Sanierungen Grönbach, Guntenbach und Zuflüsse mit brutto 4,52 Millionen Franken) und Forst. Der Anteil der selbsttragenden Rechnungen an den Gesamtinvestitionen beläuft sich dabei auf rund vier Millionen Franken. Der neue Finanzplan zeigt, dass aufgrund der positiven Rechnungsergebnisse der letzten Jahre (mit zusätzlichen Abschreibungen und entsprechendem Schuldenabbau) mit einer günstigen Entwicklung der Ergebnisse gerechnet werden kann. Allerdings sind die genauen Auswirkungen der Steuergesetzrevision, des kommenden neuen Finanzausgleichs, der momentanen, allgemeinen Finanzkrise und die Auswirkungen der kommenden Einführung eines neuen Rechnungsmodells (Änderung der Abschreibungspraxis) kaum abschätzbar.
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