| Gemeindeversammlung Kandergrund: Tragbarer Budgetfehlbetrag Der Voranschlag der Gemeinde Kandergrund für das Jahr 2010 sieht einen Aufwandüberschuss von 470 700 Franken vor, die Steueranlage bleibt bei 1,7 Einheiten. Die Sanierung der Innerkandergrundstrasse und der Ersatz der EDV-Anlage können erfolgen und das Personalreglement erfährt eine Anpassung.
Der Voranschlag für das Jahr 2010 sieht bei Einnahmen in der Höhe von 1,949 Millionen Franken einen Ausgabenüberschuss von 470 700 Franken. Dieser kann dem Eigenkapital belastet werden. Dieses sinkt damit voraussichtlich auf einen Stand von rund 1,2 Millionen Franken. Die Steueranlage bleibt bei 1,7 Einheiten. In der Finanzplanung ist davon auszugehen, dass die Rechnungsergebnisse der nächsten Jahre wieder ausgeglichen oder sogar positiv ausfallen. Die Kehrichtgebühren bleiben unverändert, die Abwassergebühr kann um 7.40 auf 80 Franken pro Einwohnergleichwert gesenkt werden.
Kredite und Investitionen
Das Stimmvolk hat zwei durch den Gemeinderat beantragte Kredite genehmigt: Für die Sanierung der Innerkandergrundstrasse, Teilstück alte Zentrale bis Kohlensilo, stehen 70 000 Franken zur Verfügung und der Ersatz der EDV-Anlage der Gemeindeverwaltung wird mit 28 000 Franken zu Buche schlagen. Die restlichen grösseren Investitionen des Jahres 2010 betreffen die Aufstockung des Darlehens an die Wasserversorgung und den Abschluss der Ortsplanungsrevision.
Gemeindeschreiber Martin Trachsel, Kandergrund Die Kredite sind durch frühere Gemeindeversammlungen genehmigt worden und mussten deshalb nicht separat behandelt werden. Das Schulhausdach ist im Sommer 2009 saniert worden. Der Kredit von 80 000 Franken musste nicht voll ausgeschöpft werden, es resultierte eine Kreditunterschreitung von über 10 400 Franken.Neufassung des Personalreglements
Der Gemeinderat hat entschieden, dass bei den Anstellungsbedingungen des Gemeindepersonals eine Vereinheitlichung angestrebt werden soll. So hat er dem Stimmvolk vorgeschlagen, für die Anstellung von Gemeindeschreiber, Finanzverwalter/Ausgleichskassenleiter, Schulhausabwarte Kandergrund, Sekretariat Verwaltung und Wegmeister/Friedhofwart die personalrechtlichen Bedingungen des Kantons anzuwenden. Bisher war dies nur beim Gemeindeschreiber und beim Finanzverwalter der Fall. Es ergibt sich damit eine Vereinheitlichung in den Bereichen Gehaltsaufstieg, Treueprämie und so weiter. Mit den Angestellten wird Ende Jahr jeweils ein Mitarbeitergespräch durchgeführt, dessen Ergebnis unter anderem auch Einfluss auf die Lohnentwicklung hat. Für die restlichen Angestellten (ausschliesslich Angestellte im Stundenlohn mit geringerem Arbeitspensum) gelten nach wie vor die Anstellungsbedingungen gemäss Obligationenrecht. Die Lehrer sind von diesen Bestimmungen ausgenommen, hier gilt die kantonale Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrkräfte.
Jungbürger
Im Anschluss an den offiziellen Teil der Gemeindeversammlung konnte der Gemeinderat die Jungbürger des Jahrgangs 1991 begrüssen und sie im Kreis der Wahlberechtigten willkommen heissen. 10 der 16 Jungbürger waren der Einladung gefolgt und Gemeinderätin Eva Zurbrügg überreichte den jungen Leuten den Bürgerbrief mit der Ermunterung, von den erworbenen Bürgerrechten rege und mutig Gebrauch zu machen.
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