| Beschwerde gegen Därliger Gemeindeversammlung abgewiesen Mit Entscheid vom 9. Oktober 2009 hat das Regierungsstatthalteramt Interlaken eine Beschwerde gegen die Gemeindeversammlung von Därligen vom 8. Juni 2009 abgewiesen: Es lägen keine Hinweise vor, wonach der schwere Vorwurf des Beschwerdeführers begründet wäre, die Abstimmung sei manipuliert worden.
pd/bns. Der Beschwerde von Wilhelm Stettler vom Hotel & Résidence Du Lac konnte laut einer Medienmitteilung nur in dem Punkt zugestimmt werden, als dass tatsächlich zwei Nichtstimmberechtigte aktiv an der Gemeindeversammlung teilgenommen hätten: «Selbst unter Miteinbezug dieser zwei Stimmen war der Wille der Stimmbürger aber noch klar ersichtlich. Es liegen keine Hinweise vor, wonach der schwere Vorwurf des Beschwerdeführers begründet wäre, die Abstimmung sei manipuliert worden.»
An der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2009 hätten die Stimmberechtigten von Därligen erneut über die Abänderung der Sonderbauvorschriften Du Lac aus dem Jahr 1982 befinden müssen, wird von Regierungsstatthalter Walter Dietrich in der Medienmitteilung erinnert: «Dabei wurde dem Antrag des Gemeinderates mit 59 gegen 52 Stimmen beziehungsweise 46 gegen 40 Stimmen zugestimmt.» Wilhelm Stettler habe insbesondere gegen den Beschluss betreffend die Sonderbauvorschriften, aber auch gegen alle anderen Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2009 Beschwerde erhoben und eine Wiederholung verlangt: «Er begründete die Beschwerde damit, an der Gemeindeversammlung hätten aktiv nicht stimmberechtigte Bürger teilgenommen und die Versammlung sei nicht korrekt geleitet, respektive die Abstimmung nicht korrekt durchgeführt und somit manipuliert worden.»
Mit Entscheid vom 9. Oktober 2009 habe der Regierungsstatthalter die Beschwerde abgewiesen, heisst es in der Medienmitteilung: «Der Beschwerde konnte nur in dem Punkt zugestimmt werden, als dass tatsächlich zwei Nichtstimmberechtigte aktiv an der Gemeindeversammlung teilgenommen haben. Selbst unter Miteinbezug dieser zwei Stimmen war der Wille der Stimmbürger aber noch klar ersichtlich. Es liegen keine Hinweise vor, wonach der schwere Vorwurf des Beschwerdeführers begründet wäre, die Abstimmung sei manipuliert worden.»
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