| Matten bei Interlaken: Unterschriften für Tempo 30 Der Gemeinderat von Matten bei Interlaken hat davon Kenntnis genommen, dass bei der Gemeindeverwaltung drei verschiedene Unterschriftensammlungen für Tempo 30 an folgenden Strassen eingereicht wurden: Oelestrasse-Kesslergasse-Dorfstrasse-Brunngasse-Baumgartenstrasse, Kupfergasse und Metzgergasse. Ebenfalls eine Eingabe erfolgte vom Elternverein für eine Ausdehnung der Zone 30 in den Strassen, welche nicht unmittelbar beim Schulhaus liegen aber doch Schulweg sind.
Der Gemeinderat beauftragte die Sicherheitskommission die Eingaben im Rahmen der Umsetzung des Verkehrsrichtplans zu prüfen. Dazu wurde ein Ausschuss mit folgenden Mitgliedern eingesetzt: Lorenz Müller, Präsident Sicherheitskommission, Branka Fluri und Hans Ueli Tschiemer, Mitglieder der Sicherheitskommission, Ursula Kübli, Mitglied der Schulkommission, Bauverwalter Hans Rufener und Heidi Trachsel, Sekretärin der Sicherheitskommission. Die erste Sitzung des Ausschusses findet im November statt.
Verkehrsrichtplan
Der Verkehrsrichtplan ist ein Bestandteil der Ortsplanungsrevision und wurde an das zuständige kantonale Amt zur Genehmigung weiter geleitet. Es ist damit zu rechnen, dass eine Genehmigung erst gegen Ende Jahr erfolgt. Der Gemeinderat hat deshalb der Sicherheitskommission den Auftrag erteilt, bereits vorher zu prüfen, welche Massnahmen in erster Priorität zu treffen sind.
Auskünfte
Ein kürzlich in der Jungfrauzeitung erschienener Leserbrief machte den Eindruck, dass alle Auskünfte der Einwohnerkontrolle Matten kostenpflichtig sind. Das stimmt nicht, es kommt sich darauf an, um was für Auskünfte es sich handelt.
Gemeindeschreiber Peter Erismann, Matten bei Interlaken
Gestützt auf Art. 12 Abs. 1 des kantonalen Datenschutzgesetzes vom 19. Februar 1986 gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person auf Gesuch Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs sowie Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht. Gesuche für solche Auskünfte werden in schriftlicher Form entgegengenommen und beantwortet. Im Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Matten ist für schriftliche Auskünfte eine Gebühr von zehn Franken zu entrichten. Genauer hat der Gemeinderat die Erteilung von Auskünften noch in Richtlinien definiert, die auch von den Gemeinden Interlaken und Unterseen angewendet werden. So sind Einzelauskünfte am Schalter oder Auskünfte an andere Behörden und gemeinnützige Institutionen kostenlos, hingegen Auskünfte für gewerbsmässige Zwecke kostenpflichtig. Dass alle andern Gemeinden im Umkreis von 200 Kilometer die Auskunft ohne weiteres geben, wie der Leserbriefschreiber schilderte, wird bezweifelt. In diesem Moment wäre Matten die einzige Gemeinde, welche das Datenschutzgesetz beachtet und damit Rücksicht auf seine Einwohner nimmt.
Einbürgerungen
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern das Schweizer Bürgerrecht an Heinz Rüdiger, Beate Sabine, Robin Merlin und Sarah Singer, Senggigässli 35.
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