| Alkohol- und Tabaktestkäufe mit durchzogener Bilanz Bei erstmals in den Gemeinden Heimberg, Steffisburg, Thun und Uetendorf unter Mitarbeit der örtlichen Jugendarbeit von Gemeinden und Kirche durchgeführten regionalen Alkohol- und Tabaktestkäufen haben von 43 kontrollierten Betrieben immer noch 17 Alkohol- oder Tabakwaren an Jugendliche verkauft.
pd/bns. Hauptgründe für die Verstösse gegen die Jugendschutzbestimmungen sind laut einer Medienmitteilung Rechnungsfehler und Stresssituationen: «Die Gemeinden stellen fest, dass der übermässige Alkoholkonsum von der Gesellschaft nach wie vor akzeptiert wird, obwohl Gewalt und Vandalismus dadurch erwiesenermassen gefördert werden.»
Die Gemeinden halten in der Medienmitteilung fest, dass die Sensibilisierung fortgeführt werden müsse: «Gewalt und Vandalismus sind erwiesenermassen Ursachen, die im Zusammenhang mit dem übermässigen Alkoholkonsum stehen. Die Verunreinigungen der öffentlichen Plätze (Liegenlassen von Flaschen und Gebinde, Verrichtung der Notdurft und so weiter) sorgen in den Gemeinden für rote Köpfe und belasten die Budgets unnötig.»
Vorbildfunktion der Betriebsinhaber
«Die Verantwortlichen der Betriebe müssen gegenüber ihrem Personal eine Vorbildfunktion wahrnehmen und die korrekte Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen in allen Teilen unterstützen und vorleben», verlautet dazu im weiteren: «Eine regelmässige Personalschulung, das zur Verfügungstellen von Alterstabellen oder ein Anpassen der Kassensysteme sowie ein konsequentes Verlangen von amtlichen Ausweisen sind wirkungsvolle Mittel, um den unrechtmässigen Alkohol- und Tabakverkauf zu verhindern.» Zudem müssten Preispolitik und Präsentation des Alkohols sowie des Tabaks überprüft werden.
In die Pflicht genommen
«Fehlbare Bewilligungsinhaber und Kioskbetreiber müssen sowohl mit Verwarnungen und Bewilligungseinschränkungen als auch mit strafrechtlichen Massnahmen rechnen», heisst es in der Medienmitteilung: «Die erhobenen Akten werden von den Gemeinden einerseits via Kantonspolizei dem Untersuchungsrichteramt, andererseits dem Regierungsstatthalteramt weitergeleitet.» Im weiteren müssten die Betriebe ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten und eine Personalschulung nachweisen: «Die Stadt Thun hat in drei Fällen gar Bewilligungsentzüge beantragt, da die verantwortlichen Personen auch in anderen Bereichen den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachleben.» Die Zusammenarbeit unter den Gemeinden habe sich bestens bewährt und soll bereits im Spätherbst fortgesetzt werden.
Eltern sollten laut der Medienmitteilung den Umgang mit Alkohol und Tabak regelmässig mit ihren Kindern thematisieren. Dazu gehöre auch das korrekte Verhalten im öffentlichen Raum: «Nur durch gegenseitige Toleranz und das Einhalten von Anstandsregeln können die Probleme im öffentlichen Raum verhindert werden.»
|