Beschwerden
gegen Tempo 30 in Unterseen abgewiesen
Vier Beschwerden gegen eine vom Gemeinderat Unterseen verfügte Verkehrsmassnahme Zone 30 in der Zone Ost sind vom Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli abgewiesen worden.
pd/bns. Gegen die am 10. Dezember 2009 publizierte Verkehrsmassnahme Zone 30 in der Zone Ost in Unterseen waren laut einer Medienmitteilung beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli vier Beschwerden erhoben worden: «Die Beschwerdeführer rügten, der Volkswille werde umgangen und Fussgängerstreifen würden aufgehoben. Das Geschäft hätte wieder der Gemeindeversammlung unterbreitet werden müssen. Sie beantragten deshalb, die Zonensignalisation als nichtig zu erklären oder aufzuheben.» In seinem Entscheid vom 30. Juli 2010 hat laut der Medienmitteilung der Regierungsstatthalter die Beschwerden nun abgewiesen.
Die Verkehrsmassnahme Zone 30 in der Zone Ost stellt laut Regierungsstatthalter Walter Dietrich ein zweck- und verhältnismässiges Mittel dar, um die Sicherheit aller beteiligten Verkehrsteilnehmer zu fördern. Die Verkehrsmassnahmen Zone 30 in anderen Gemeinden hätten gezeigt, «dass das Fehlen von Fussgängerstreifen kein Nachteil ist, weil die verschiedenen Verkehrsteilnehmer gegenseitig viel mehr Rücksicht aufeinander nehmen». Damit die Geschwindigkeit eingehalten werde, seien verkehrsberuhigende Massnahmen aber unumgänglich: «Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit, den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.»
Im Jahr 2006 habe sich die Gemeindeversammlung mit der Kreditvergabe zur Einführung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone zu befassen gehabt: «Dafür war ein Betrag von 120 000 Franken nötig und somit lag das Geschäft in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die konkrete Umsetzung des Projekts wäre aber Sache des Gemeinderats gewesen. Mit 157 zu 124 Stimmen beschloss die Gemeindeversammlung damals Nichteintreten. Der Gemeinderat wurde aber aufgefordert, weitere Abklärungen bezüglich Tempo 30 zu machen. Der Gemeinderat kam dieser Aufforderung nach und verfügte die Verkehrsmassnahme Zone 30 in der Zone Ost, welche Kosten von 19 000 Franken verursacht. Gemäss Art. 48 lit. b der Gemeindeordnung Unterseen liegen Geschäfte bis 100 000 Franken in der Kompetenz des Gemeinderates. Er ist folglich befugt, die Zonensignalisation in eigener Kompetenz zu verfügen. Dabei verstösst die Verkehrsmassnahme Zone 30 in der Zone Ost nicht gegen den Volkswillen, wurde der Gemeinderat doch im Jahr 2006 aufgefordert, in dieser Richtung etwas zu unternehmen.»
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