BLS: 146 Bahnübergänge sollen sicherer werden
Mit 16,8 Millionen Franken sollen auf dem BLS-Streckennetz 146 Bahnübergänge, die den erhöhten Anforderungen der Eisenbahnverordnung nicht mehr entsprechen, innerhalb von fünf Jahren saniert oder geschlossen werden.
pd/bns. Auf dem Streckennetz der BLS Netz AG gibt es laut einer Medienmitteilung 431 niveaugleiche Bahnübergänge. Davon erfüllten 285 Übergänge die erhöhten Anforderungen der revidierten Eisenbahnverordnung. Die übrigen 146 sollen bis Ende 2014 saniert oder aufgehoben werden. Damit will die BLS die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs weiter verbessern: «Der Verwaltungsrat der BLS Netz AG hat dafür einen Kredit von 16,8 Millionen Franken bewilligt.
Die BLS habe 242 Übergänge (56 Prozent) mit Schranken gesichert und 21 Übergänge (5 Prozent) mit Blinklichtsignalen ausgerüstet, wird in der Medienmitteilung erinnert. Ein Übergang sei in eine Verkehrsregelungsanlage integriert. Die übrigen 167 Übergänge (39 Prozent) fielen in die Kategorie der unbewachten Bahnübergänge: «Sie betreffen überwiegend Privatwege im ländlichen Raum, die als Zufahrten zu einzelnen Häusern oder Höfen dienen beziehungsweise zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken benützt werden.»
Die BLS habe bisher pro Jahr rund zehn Übergänge sanieren oder aufheben können, oft im Zusammenhang mit Streckenausbauten: «Von den verbliebenen 167 unbewachten Bahnübergängen sind deren 21 auch künftig verordnungskonform, dank schwachem Verkehr, guten Sichtverhältnissen und weiteren Kriterien wie reiner Fussgängerverkehr oder tiefer Streckengeschwindigkeit.
«Unter dem Aspekt der Sicherheit gibt die BLS bei der Lösungssuche der Aufhebung von Bahnübergängen oberste Priorität», verlautet im weiteren. Dabei stünden der Bau von Unter- oder Überführungen beziehungsweise die rückwärtige Erschliessung im Vordergrund. Wo dies aus finanziellen Überlegungen nicht möglich sei oder zu unzumutbaren Umwegen führe, werde die Ausrüstung des Bahnübergangs mit einer aktiven Sicherungsanlage ins Auge gefasst. «Ab Mitte 2010 steht dazu auch eine neue, kostengünstige Lösung zur Verfügung, an deren Entwicklung sich die BLS aktiv beteiligt hatte. Diese sogenannten Micro-Anlagen sind nur für den Einsatz an sehr schwach frequentierten Bahnübergängen konzipiert und zugelassen.» Die Kosten für die Sanierung von Bahnübergängen seien in jedem Fall zwischen Bahn und Strasseneigentümern auszuhandeln, wobei das Eisenbahngesetz Richtlinien vorgebe: «Die Realisierung der Projekte erfolgt in der Regel nach Eisenbahnrecht mit einem ordentlichen Plangenehmigungsverfahren.» |