Thun: «Pray for Snow» aus der Innenstadt verbannt
Am bisherigen Durchführungsort nicht mehr bewilligt hat der Gemeinderat von Thun die Veranstaltung «Pray for Snow». Diese hat nach der Beurteilung der Stadtregierung eine Grösse erreicht, die nicht mehr innenstadtverträglich sei. Rund um den Anlass im November 2009 gab es zahlreiche Klagen in bezug auf Lärm und Verunreinigungen.
pd/bns. Der Vorsteher der Direktion Sicherheit, Gemeinderat Peter Siegenthaler, sowie Gewerbeinspektor Reto Keller sind vom Gemeinderat indes beauftragt worden, den Veranstalter bei der Suche nach Alternativstandorten zu unterstützen.
Innenstadt: Keine Musikdarbietungen nach 22 Uhr
Nicht nur «Pray for Snow» führte zu Klagen der Innenstadtbewohner – das Problem mit zu lauten Anlässen ist insgesamt aktuell geworden: «Auf Grund der Lärmsituation in der Innenstadt hat der Gemeinderat beschlossen, dass Musikdarbietungen im Freien in diesem Gebiet grundsätzlich um 22 Uhr beendet werden müssen.» Ausnahmen bildeten die Fasnacht, die Künstlerbörse, das Thunfest und der Ausschiesset. Der Vorsteher der Direktion Sicherheit könne weitere Ausnahmen bewilligen. Weiterhin Vorrang vor anderen Anlässen sollen die Thuner Märkte haben.
Gemeinderat bewilligt 42 Veranstaltungen
Der Thuner Gemeinderat hat 42 Veranstaltern die Bewilligung ihres Anlasses für das laufende Jahr zugesichert. Erstmals in einem Gesamtpaket bewilligte der Gemeinderat für die bisher eingereichten Gesuche unentgeltliche Dienstleistungen und Barbeiträge in der Höhe von 601 000 Franken.
Zentrales «Büro für Veranstaltungen»
Seit kurzem führe die Thuner Stadtverwaltung ein zentrales Büro, bei dem sich alle Veranstalter, die grössere Anlässe planten, melden müssten, verlautet im weiteren: «Aus einer organisatorischen und finanziellen Gesamtsicht formuliert das Büro dann Anträge an den Gemeinderat, was bewilligt werden soll und was nicht.» Erstmals habe nun der Thuner Gemeinderat bereits Anfang Jahr 42 Veranstaltern die Durchführung ihres Events im laufenden Jahr zugesichert: «Gutgeheissen wurden Gesuche um unentgeltliche Dienstleistungen im Gesamtwert von 258 000 Franken sowie Barbeiträge in der Höhe von 343 000 Franken. In diesem Gesamtbetrag von 601 000 Franken sind auch die vom Stadtrat bereits beschlossenen Beiträge an die Thunerseespiele und an die Schweizerische Künstlerbörse enthalten.» Kundenfreundlichkeit und Gesamtübersicht
Die Funktionsweise des Thuner Veranstaltungsbüros lehne sich eng an das System des Koordinationsverfahrens im kantonalen Baurecht an.Die Ziele der im vergangenen Jahr beschlossenen Neuorganisation mit einem «Büro für Veranstaltungen»:
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Eine höhere Kundenfreundlichkeit mit nur einer Ansprechstelle in der Stadtverwaltung. |
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Eine bessere Übersicht über sämtliche Anlässe, um die Konzentration mehrerer Veranstaltungen an einem Ort und entsprechende Lärmimmissionen zu vermeiden; |
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Eine bessere Übersicht über die finanziellen Folgen für die Stadt. |
Gesuchseingabe bis 31. Oktober des Vorjahres
Folgende Veranstaltungen fallen unter die Neuregelung ...
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solche, die finanzielle Beiträge oder Dienstleistungen über 5000 Franken erhalten; |
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solche, die öffentlichen Grund und Boden länger als bis 19 Uhr oder nach 19 Uhr beanspruchen; |
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solche, die länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauern. |
Diese müssen laut der Medienmitteilung ihre Gesuche jeweils frühzeitig, nämlich bis 31. Oktober des Vorjahres, eingereicht haben. Die Veranstalter würden danach bis spätestens 31. Januar schriftlich über die Höhe der finanziellen Unterstützung sowie spezielle Auflagen informiert. Gesuche für alle übrigen Veranstaltungen werden laufend vom Büro für Veranstaltungen geprüft und bearbeitet.
System braucht noch Anpassungen
Die erste Zwischenbilanz habe ergeben, dass sich die zentrale Anlaufstelle und die Terminkontrolle bewährt hötten. Hingegen seien nur wenige Gesuche online eingegangen. Der administrative Aufwand sei in den Monaten November und Dezember sehr gross gewesen: «Die Steuerung in bezug auf Umweltaspekte wie der Einsatz von Mehrweggeschirr und die Abfalltrennung, muss noch verbessert werden. Auch müssen die Fragen, ob ein Anlass der Thuner Bevölkerung etwas bringt und ob er dem angestrebten Image der Stadt entspricht, noch vertieft geklärt werden.»
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